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  • Verwaltungsstrafen – ArbeitnehmerInnenschutz – Ethik – Wie geht das zusammen? Eine Studie im Bereich der Arbeitsinspektion in Österreich

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 07.2022
AuflagenNr.: 1
Seiten: 136
Abb.: 21
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Arbeitsinspektion ist die wichtigste Behörde in Österreich zur Wahrnehmung des ArbeitnehmerInnenschutzes und ist Teil der öffentlichen Verwaltung. Sie unterliegt daher den diversen Erwartungshaltungen von z. B. den Arbeitgeberinnen bzw. den Arbeitgebern. Da der Staat das Zusammenleben von Menschen durch Anordnungen regelt und auch die Arbeitsinspektion Anordnungen zu vollziehen hat, sollten die Normadressaten diese Anordnungen auch verstehen. Um die Verwirklichung der Anordnungen zu sichern sind bestimmte Sanktionen festgelegt, welche mitunter auch in einem Verwaltungsstrafverfahren enden können. Dieses ist jedoch kein Selbstzweck und naturgemäß nicht positiv konnotiert. Vielmehr sollte es das Ziel des Verwaltungsstrafverfahrens sein, die Bestrafte bzw. den Bestraften zukünftig von unrechtmäßigem Handeln abzuhalten. Ob jedoch ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren eine Bestrafte bzw. einen Bestraften wirklich zu einer geänderten Einstellung zu den ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen und auch zur Arbeitsinspektion bewegt, war nicht bekannt und wurde dahingehend Forschungsbedarf erkannt. Weiters beschäftigt sich die Studie auch mit der Thematik der Wahrnehmung eines etwaig ethischen Handelns durch Organe der Arbeitsinspektion im Umfeld des Bereichs der Feststellung von Übertretungen, deren Nichtbehebung und des folgenden Verwaltungsstrafverfahren.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.1.3 Die moderne öffentliche Verwaltung: Änderung der Gesellschaft und der Wirtschaft: Da sich die Gesellschaft und die Wirtschaft änderten, änderte sich auch die Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger sahen sich ab den 1980er Jahren immer mehr als Kunde und nicht als Untertan. Der Rückgang an Steuereinnahmen, durch wirtschaftliche Stagnation, trug wesentlich zur Neuausrichtung der öffentlichen Verwaltung bei. Den anfänglichen Rückstand der Verwaltung nahm der amerikanische Präsident Bill Clinton bereits im Jahre 1992 wahr und betrieb einen vehementen Informationsstrukturaufbau. New Public Management: Die Bürgerinnen und Bürger wollten in die Willensbildung einbezogen werden, forderten Transparenz bei Entscheidungen und wollten vor allem die Bürgernähe in der Organisation der Verwaltung erkennen. Diese Öffnung der Verwaltung sollte als Kundenorientierung wahrnehmbar sein. Es kam zu einer Änderung von der bisherigen Input- zur Outputorientierung und dies wurde unter dem Begriff ,New Public Management´ bekannt. ,Man ist bestrebt, aufgrund der Kenntnis der gewünschten Leistung, durch retrograde Betrachtung des Ablaufes zur idealen Organisationsstruktur zu gelangen. All dies steht im Gegensatz zum bisherigen Verwaltungssystem, welches inputgesteuert war, d.h. man wusste die Inputs (z.B. Personal, finanzielle Ressourcen) und versuchte eine Leistung zu erreichen.´ Wesentlich war vor allem die Einbeziehung der unternehmerischen und der marktwirtschaftlichen Elemente. Verwaltungsmodernisierung in Österreich: Seit Jahren wird in Österreich eine Reform der Verwaltung erwogen. Im Jahre 2000 trat eine Aufgabenreformkommission mit dem Ziel zusammen, um zu eruieren welche Aufgaben der Staat und welche Aufgaben nicht vom Staat zu erbringen sind. Die angesprochenen Reformen wurden jedoch nur bruchstückhaft umgesetzt. So, dass auch Schelling erkennt, man habe die strategische zukunftsorientierte Ausrichtung versäumt und benötige gegenüber dem Jahre 2009 nunmehr die dreifache Anstrengung. Nunmehr gilt es die Prozesse in der Verwaltung, die jeweilige Kultur, zu verändern und diese sollten, unter Nutzung der Potentiale der im öffentlichen Dienst Beschäftigten, zu einem Umbau des Staatsapparates führen. Das Anforderungsprofil des dynamischen Verwaltungsmanagers, welcher öfters nach neuen Herausforderungen sucht, ist gefragt und nicht mehr der Beamtentypus, der in seiner Laufbahn nur wenige Funktionen ausübt. Die Bereiche Privatwirtschaft und öffentliche Verwaltung sollen nicht mehr strikt getrennt sein, sondern ein Wechseln zwischen diesen Bereichen wird nunmehr gewünscht. Ziel der modernen Verwaltung ist es als Dienst- und Leistungsverwaltung und nicht so sehr als Hoheitsverwaltung, verbunden mit Befehls- und Zwangsakten, aufzutreten. Die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes haben sich unter der Nutzung moderner Technologien den erhöhten Ansprüchen an ihre Leistungsfähigkeit, Serviceorientierung und Gesetzestreue zu stellen. Das nunmehr geforderte Erscheinungsbild des Öffentlichen Dienstes hat sich von den negativen Vorurteilen wie Immobilität, Ärmelschonermentalität oder Reformfeindlichkeit entfernt und auch der bisherige oftmals bürokratische, passive, reaktive und regelorientierte Arbeitsstil der Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung muss sich diesem Wandel anpassen, jedoch sind nicht alle dieser Änderung gewachsen. Auch wenn diese Entwicklung bei den Bürgerinnen und Bürgern großen Anklang findet, so wird festgestellt, dass mit dem Rückzug des Berufsbeamtentum als Institution und dem Vorhaben einer Gesundung des Staates durch Personalreduktion und Einsparung budgetärer Mittel, dieser Umstand von manchen, so auch von Burger kritisch betrachtet wird: ,Denn immerhin: Die Pragmatisierung ermöglicht grundsätzlich den Widerstand gegen parteiliche Einflussnahme.´ Durch den Druck auf die öffentliche Verwaltung, nunmehr vor allem nach den Managementkriterien Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu agieren, wird ein Rückgang der bisherigen Werte wie Loyalität, Pflichtbewusstsein, Rechtschaffenheit und Orientierung am Allgemeinwohl erkannt. Somit besteht die Befürchtung, die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung könnten ihr Handeln auch nicht mehr an der Ethik orientieren. Wirkungsorientierte Haushaltsführung: Bei der bisherigen inputgesteuerten Verwaltung stand die Rechtmäßigkeit im Vordergrund, jedoch nicht die angestrebten Wirkungen. Der Politik war es auch nicht möglich den Mitteleinsatz hinsichtlich deren Effizienz zu überprüfen. Durch das Bundeshaushaltsgesetz 2013, sowie der Verankerung der Wirkungsorientierung in der Bundesverfassung, bilden nunmehr , … nicht die zur Verfügung stehenden Ressourcen, sondern die angestrebten Wirkungen und die hierfür erforderlichen Leistungen den Ausrichtungsmaßstab des Verwaltungshandelns ….´. Den politischen Verantwortungsträgern kommt durch das Parlament verstärkter Einfluss zu. Für den Rechnungshof besteht wiederum die Möglichkeit einen Beitrag zur parlamentarischen Diskussion, im Rahmen seines Prüfauftrages, zu liefern.

Über den Autor

Hofrat Peter Seewald, BA MA MSc, wurde 1966 geboren. Er ist Leiter der Abteilung Verwendungsschutz und Stellvertreter des Amtsleiters im Fachbereich der Abteilung Verwendungsschutz des Arbeitsinspektorates NÖ Wald- und Mostviertel. Der Autor absolvierte ein Studium im Bereich e-government an der Donau-Universität Krems. Nach dem Bachelorstudium schloss er ein Studium im Bereich Public Management an der Fachhochschule Campus Wien mit dem akademischen Grad Master of Arts in Business erfolgreich ab. Der Autor beschäftigt sich publizistisch unter anderem mit Themen wie dem ArbeitnehmerInnenschutz in römisch-katholischen Pfarrämtern, dem Webportal der österr. Arbeitsinspektion, der Wahrnehmung von Funktionen des Arbeitsinspektors sowie ethischen Handlungen im Bereich der Arbeitsinspektion. Darüber hinaus absolvierte der Autor eine Theologische Ausbildung im Rahmen der Wiener Theologischen Kurse .

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