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- Recht, Schutz, Würde und Ethik am Arbeitsplatz. ArbeitnehmerInnenschutz in Österreich mit besonderem Fokus auf kirchliche Einrichtungen
Recht
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 10.2025
AuflagenNr.: 1
Seiten: 196
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Der Schutz von ArbeitnehmerInnen ist ein zentrales Element einer gerechten, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft. Dieses Buch beleuchtet den ArbeitnehmerInnenschutz in Österreich umfassend – rechtlich, historisch, ethisch und institutionell – und erweitert die Perspektive um einen bisher wenig betrachteten Bereich: die kirchlichen Einrichtungen. Wie kann ArbeitnehmerInnenschutz im Spannungsfeld zwischen staatlichem Recht, kirchlicher Autonomie und globalen Herausforderungen wirksam umgesetzt werden? Welche Rolle spielt die katholische Soziallehre? Wie lassen sich ethische Grundsätze mit administrativer Praxis, etwa im Bereich der Arbeitsinspektion, verbinden? Mit besonderem Blick auf die geopolitische Lage, europäische Rechtsentwicklungen und den digitalen Wandel richtet sich dieses Werk an Fachleute aus Arbeitsrecht, Verwaltung, Theologie, Ethik sowie an EntscheidungsträgerInnen in Kirche und Staat. Es bietet zugleich konkrete Handlungsimpulse für eine sozial verantwortliche Gestaltung der Arbeitswelt – auch und gerade dort, wo religiöse Werte und arbeitsrechtliche Standards aufeinandertreffen.
Textprobe: 1. Historische Entwicklung des ArbeitnehmerInnenschutzes in Österreich 1.1 Einführung Der ArbeitnehmerInnenschutz in Österreich ist das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung, die weit über rein gesetzliche Maßnahmen hinausgeht und eng mit den sozialen, politischen und ökonomischen Veränderungen im Land verbunden ist. Bereits in den vormodernen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen, etwa im Rahmen der mittelalterlichen Zünfte, finden sich erste Ansätze eines arbeitsrechtlichen Schutzgedankens. Diese frühen Regelwerke dienten jedoch weniger dem individuellen Schutz der arbeitenden Menschen, sondern vielmehr der Sicherung wirtschaftlicher Ordnung und sozialer Stabilität innerhalb geschlossener handwerklicher Strukturen. Mit dem Übergang zur Industriegesellschaft im 19. Jahrhundert veränderten sich Produktionsformen und Arbeitsverhältnisse grundlegend. Die massenhafte Beschäftigung in Fabriken, die Loslösung der Arbeitskraft aus traditionellen Gemeinschaften sowie die häufig extremen Belastungen für ArbeitnehmerInnen durch fehlende Schutzregelungen führten zu einer neuen sozialen Problemlage. In dieser Zeit entstanden die ersten gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Arbeitenden. Die österreichische Gewerbeordnung von 1859 und die spätere Einrichtung der staatlichen Gewerbeinspektion im Jahr 1883 markieren zentrale Meilensteine auf dem Weg zu einer systematischen Kontrolle von Arbeitsbedingungen. Diese Entwicklungen legten den Grundstein für die heutige Arbeitsinspektion, die eine zentrale Rolle im modernen ArbeitnehmerInnenschutz einnimmt. Die historische Entwicklung des ArbeitnehmerInnenschutzes verlief jedoch nicht geradlinig. Immer wieder kam es zu Rückschlägen, politischen Umbrüchen und ideologischen Vereinnahmungen. Während die Erste Republik bedeutende arbeitsrechtliche Fortschritte wie die Einführung des Achtstundentages und erste kollektivvertragliche Regelungen verzeichnete, wurden diese Errungenschaften unter autoritären Regimen wie dem Austrofaschismus und dem Nationalsozialismus teilweise aufgehoben oder für repressive Zwecke instrumentalisiert. Erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und mit der Wiederherstellung demokratischer Strukturen wurde der ArbeitnehmerInnenschutz auf eine neue, ethisch und rechtlich fundierte Grundlage gestellt. In der Zweiten Republik entwickelte sich der ArbeitnehmerInnenschutz in engem Zusammenspiel mit der Sozialpartnerschaft. Dieses besondere österreichische Modell der Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen wurde zu einem tragenden Element der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Vollziehung. Es ermöglichte eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Schutzsystems, etwa durch das Arbeitsverfassungsgesetz von 1974 oder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994. Letzteres etablierte erstmals einen umfassenden, systematisch gegliederten und präventiv ausgerichteten Schutzrahmen für ArbeitnehmerInnen. Ein bedeutender Wendepunkt in der Entwicklung des ArbeitnehmerInnenschutzes war der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995. Seitdem ist die nationale Gesetzgebung zunehmend durch europäische Richtlinien geprägt. Die europäische Rahmenrichtlinie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen sowie deren Folgerichtlinien führten zu einer weitgehenden Harmonisierung der Schutzstandards auf hohem Niveau. Dies beeinflusste nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern auch die Ausrichtung der Arbeitsinspektion, die seither verstärkt auf Beratung, Prävention und Wirkungsorientierung setzt. Die historische Betrachtung des ArbeitnehmerInnenschutzes ermöglicht ein tieferes Verständnis für heutige rechtliche Strukturen, institutionelle Mechanismen und gesellschaftspolitische Zielsetzungen. Sie verdeutlicht, dass der Schutz der Arbeitnehmenden stets im Spannungsfeld gesellschaftlicher Machtverhältnisse, wirtschaftlicher Bedingungen und ethischer Vorstellungen vom Wert menschlicher Arbeit stand. In einer Zeit weitreichender Veränderungen – etwa durch Digitalisierung, demografischen Wandel und ökologische Herausforderungen – ist ein solches historisches Bewusstsein unerlässlich, um bestehende Schutzmechanismen weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu gestalten. Das folgende Kapitel verfolgt daher das Ziel, die wesentlichen Etappen der historischen Entwicklung des ArbeitnehmerInnenschutzes in Österreich nachzuzeichnen, zentrale Wendepunkte hervorzuheben und die Auswirkungen internationaler Einflüsse – insbesondere der europäischen Integration – zu analysieren. Es bietet damit eine fundierte Grundlage für das Verständnis aktueller Herausforderungen, wie sie in den weiteren Kapiteln detailliert behandelt werden. 1.2 Frühzeitige Ansätze und Industrialisierung Die Ursprünge des Arbeitnehmerschutzes in Österreich lassen sich bis in die vormoderne Zeit zurückverfolgen. Bereits in den Zunftordnungen des Mittelalters finden sich erste Regelungen, die den Schutz der arbeitenden Bevölkerung zum Ziel hatten. Diese Normen betrafen vor allem die Qualität der Arbeit, die Ausbildung der Zunftmitglieder sowie soziale Absicherungen innerhalb der Zünfte. Arbeitszeiten, Ruhezeiten sowie das Verbot bestimmter Arbeiten an Sonn- und Feiertagen waren dabei häufige Bestandteile dieser Regelungen. Dennoch war dieser Schutz primär elitär und auf einzelne Berufsgruppen beschränkt, da er vor allem der Sicherung wirtschaftlicher Ordnung und sozialer Stabilität innerhalb der Zünfte diente. Mit der Industrialisierung im späten 18. und 19. Jahrhundert änderte sich die Produktionsweise grundlegend. Fabriken, Bergwerke und andere industrielle Betriebe entstanden in großer Zahl, was zu einer starken Ausweitung der Erwerbstätigkeit unter oft schlechten und gefährlichen Arbeitsbedingungen führte. Die Arbeitszeiten waren lang, Schutz- und Gesundheitsmaßnahmen unzureichend, und Kinderarbeit war weit verbreitet. Diese Umstände führten zu einer sozialen Krise, die neue gesetzgeberische Antworten notwendig machte. Zur Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Gewerbeinspektionen etabliert. Diese Institutionen entwickelten sich im Laufe der Zeit zu den heutigen Arbeitsinspektoraten. Die Anfangsjahre waren durch personelle und rechtliche Beschränkungen gekennzeichnet, dennoch bildeten sie die Grundlage für ein systematisches Kontroll- und Beratungssystem im Arbeitnehmerschutz. Parallel zu diesen gesetzlichen und institutionellen Entwicklungen wuchs die Arbeiterbewegung. Gewerkschaften und politische Organisationen formulierten Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen, sozialer Absicherung und politischer Mitbestimmung. Diese gesellschaftliche Dynamik führte zu weiteren Reformen, etwa im Zuge der Gewerbeordnung von 1859 und der Schaffung arbeitsrechtlicher Institutionen im frühen 20. Jahrhundert. Neben den rechtlichen Maßnahmen spielten auch ethische Überlegungen eine bedeutende Rolle. Fragen zur Zumutbarkeit von Kinderarbeit, zur Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und zur Rolle des Staates als Garant sozialen Ausgleichs waren bereits im 19. Jahrhundert Gegenstand öffentlicher Debatten und beeinflussten die Entwicklung des Arbeitnehmerschutzes maßgeblich. Insgesamt markiert die Periode der Industrialisierung in Österreich den Übergang von punktuellen, ständisch geprägten Schutzregelungen hin zu einer systematischen, gesetzlich und institutionell abgesicherten Arbeitnehmer-schutzpolitik. Die Herausforderungen dieser Zeit – Ausbeutung, fehlende Sicherheitsvorkehrungen und soziale Ungleichheit – prägten das Bewusstsein für den Schutz der arbeitenden Bevölkerung nachhaltig und legten den Grundstein für das moderne Arbeitnehmerschutzsystem. 1.3 Entwicklung im 20. Jahrhundert Die Erste Republik: Sozialpolitischer Aufbruch und institutionelle Verankerung des ArbeitnehmerInnenschutzes Das Ende der Habsburgermonarchie im Jahr 1918 markierte einen fundamentalen Umbruch in der österreichischen Geschichte. Mit der Gründung der Ersten Republik begann ein neuer sozialpolitischer Kurs, der maßgeblich durch die Arbeiterbewegung geprägt war. Eine der ersten bedeutenden Maßnahmen war das Gesetz über die Errichtung von Betriebsräten im Jahr 1919, das Arbeitnehmer*innen erstmals verbindliche Mitbestimmungsrechte im Betrieb einräumte. Dieses Gesetz legte den Grundstein für die betriebliche Interessensvertretung und trug zur Sicherstellung arbeitsrechtlicher Standards bei. Im selben Jahr wurde der Achtstundentag eingeführt. Mit dieser Regelung wurde ein zentraler gesundheitspolitischer Fortschritt erzielt, der die tägliche Arbeitszeit auf acht und die wöchentliche auf 48 Stunden begrenzte. Besonders hervorzuheben ist auch die Ausweitung der Schutzbestimmungen für Frauen und Jugendliche, die Einschränkungen bei Nachtarbeit, Überstunden und körperlich besonders belastenden Tätigkeiten vorsahen. Damit wurde erstmals systematisch auf die besondere Schutzbedürftigkeit einzelner Arbeitnehmer*innengruppen reagiert. Autoritarismus und nationalsozialistische Herrschaft: Rückbau sozialer Errungenschaften Mit der Errichtung des autoritären Ständestaates im Jahr 1934 erfolgte ein massiver Rückbau der arbeitsrechtlichen Errungenschaften. Demokratisch gewählte Betriebsräte wurden abgeschafft und durch Vertrauensmänner ersetzt, die direkt der Unternehmensleitung unterstanden. Die Gewerkschaften wurden verboten, der Österreichische Gewerkschaftsbund aufgelöst und durch staatlich kontrollierte Berufskammern ersetzt. Die Zeit des Nationalsozialismus war geprägt von massiver Entrechtung der Arbeitnehmer*innen. Die betriebliche Mitbestimmung wurde vollständig aufgehoben, und der Arbeitnehmerschutz wurde systematisch dem Ziel der wirtschaftlichen Kriegsführung untergeordnet. Die Arbeitsinspektion verlor ihre Unabhängigkeit und wurde zu einem Teil der nationalsozialistischen Arbeitsverwaltung. Wiederaufbau nach 1945: Reorganisation und institutioneller Neubeginn Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges stand Österreich vor der Aufgabe, die zerstörten Strukturen des Sozialstaats neu aufzubauen. Die Reorganisation des Arbeitnehmerschutzes begann mit der Reaktivierung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Schaffung eines neuen rechtlichen Rahmens. 1947 wurde das Arbeitsinspektionsgesetz – ArbIG 1947, BGBl. 194 erlassen, das die Arbeitsinspektion gesetzlich verankerte und ihre Aufgaben umfassend regelte. Die Arbeitsinspektion gewann in dieser Phase nicht nur als Kontrollinstanz, sondern zunehmend auch als beratende Einrichtung an Bedeutung. Das Konzept der Sozialpartnerschaft, getragen durch den ÖGB und die Wirtschaftskammer Österreich, prägte fortan die arbeitsrechtliche Entwicklung. Der Ausbau des Arbeitnehmerschutzes erfolgte konsensorientiert, etwa über Kollektivverträge, die wichtige Standards für Arbeitszeit, Entlohnung und Sicherheit festlegten. Mit dem Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1945 über das neuerliche Wirksamwerden des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 wurde das Sozialstaatsprinzip – wenn auch nicht ausdrücklich formuliert – in die politische Praxis übernommen. Konsolidierung in der Nachkriegszeit und gesetzgeberische Reformen In den 1960er und 1970er Jahren wurden zentrale gesetzgeberische Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Arbeitnehmerschutzes gesetzt: Das Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. Nr. 221 etablierte umfangreiche Schutzbestimmungen für schwangere Arbeitnehmerinnen sowie für die Zeit nach der Geburt. Das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 599/1987 regelte detailliert Altersgrenzen, Arbeitszeiten und Tätigkeiten für junge Beschäftigte. Zahlreiche Verordnungen zur Unfallverhütung und zur Förderung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge ergänzten den gesetzlichen Rahmen. Die Arbeitsinspektion entwickelte sich zu einer professionellen Organisation, die zunehmend auch in Fragen der Ergonomie, psychischen Gesundheit und betrieblichen Organisation beratend tätig wurde.
Hofrat Peter Seewald, BA MA MSc, wurde 1966 geboren. Er ist Leiter der Abteilung Verwendungsschutz und Stellvertreter des Amtsleiters im Fachbereich der Abteilung Verwendungsschutz des Arbeitsinspektorates NÖ Wald- und Mostviertel. Der Autor absolvierte ein Studium im Bereich e-government an der Donau-Universität Krems. Nach dem Bachelorstudium schloss er ein Studium im Bereich Public Management an der Fachhochschule Campus Wien mit dem akademischen Grad Master of Arts in Business erfolgreich ab. Der Autor beschäftigt sich publizistisch unter anderem mit Themen wie dem ArbeitnehmerInnenschutz in römisch-katholischen Pfarrämtern, dem Webportal der österr. Arbeitsinspektion, der Wahrnehmung von Funktionen des Arbeitsinspektors sowie ethischen Handlungen im Bereich der Arbeitsinspektion. Darüber hinaus absolvierte der Autor eine Theologische Ausbildung im Rahmen der Wiener Theologischen Kurse und erhielt im Jahre 2025 für seine Tätigkeiten das Große Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich .
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