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RWS

Marcus Meier

IFRS 4 Insurance Contracts. Konzeption, Bestandsaufnahme und Ausblick

ISBN: 978-3-95485-362-5

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Produktart: Buch
Verlag: Igel Verlag
Erscheinungsdatum: 02.2018
AuflagenNr.: 1
Seiten: 116
Abb.: 48
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Entwicklung des Standards International Financial Reporting Standard (IFRS) 4 Versicherungsverträge beschäftigt das International Accounting Standards Board (IASB) bereits seit über einem Jahrzehnt. Noch vor Verabschiedung des endgültigen Standards im März 2004 wurde das Projekt in zwei Phasen unterteilt. Der im Jahre 2005 in Kraft getretene Standard beinhaltete lediglich Ansatzkriterien bezüglich Versicherungsverträgen, eine Bewertung erfolgt bis heute noch nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften. Die Vergleichbarkeit und Entscheidungsnützlichkeit der Abschlüsse von Versicherungsunternehmen ist deshalb selbst auf nationaler Ebene nur eingeschränkt gegeben. Ziel dieser Studie ist die Darstellung der aktuellen Entwicklungen des IFRS 4 hinsichtlich Konzeption, Zielsetzung und Umsetzung des für Versicherungsunternehmen relevanten Standards. Im Zentrum steht dabei, neben einer Darstellung der regulatorischen Grundlagen von Versicherungsverträgen, die Aufarbeitung des aktuellen Projektstands Insurance Contracts des IASB.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel: 3.4: Konzeptionelle Analyse und Ausblick Hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung orientieren sich die Regelungen für Versicherungsverträge grundsätzlich an der statischen Theorie, einem vermögensbilanziellem Modell. Nach dem IFRS-Rahmenkonzept sind Vermögenswerte und Schulden als Einzahlungspotenziale bzw. Auszahlungspotentiale zu bewerten. Im Versicherungsunternehmen sind insbesondere Versicherungsprämien als Vermögensgegenstände und Schadenszahlungen als Schulden zu identifizieren. Versicherungsprämien sind nach der statischen Bilanzauffassung als Erträge zu erfassen, wenn ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, Schäden und Abschlusskosten sind bei Eintreten als Aufwendungen zu erfassen. Allerdings enthielt der erste Exposure Draft ED/2010/8 neben der grundsätzlich statischen Ausrichtung auch Elemente der dynamischen Bilanzauffassung, beispielweise durch die planmäßige Auflösung der Residualmarge. Aufgrund der Vermischung verschiedener Bilanzauffassung und Inkonsistenzen innerhalb der Regelungen wurde der ED/2010/8 kritisch beurteilt. Insbesondere die Neuermittlung vieler Parameter zum Abschlussstichtag bei gleichzeitiger Nicht-Neuermittlung (lock-in) der Residualmarge wurde in der Comment Letter Phase kritisiert (Vgl. hierzu Kapitel 3.2 Comment Letter Analyse). Weitere Kritikpunkte waren die ungenaue Definition von Bewertungseinheiten, Inkonsistenzen mit anderen IFRS-Standards und große Bewertungsspielräume bei Schätzungen. Mit der Veröffentlichung des zweiten Exposure Draft ED/2013/7 reagierte das IASB auf die Kritik und beseitigte mehrere Inkonsistenzen. Aufgrund der Fortschreibung der Residualmarge (CSM) enthält der ED/2013/7 zwar weiterhin Elemente der dynamischen Bilanzauffassung, durch die Berücksichtigung von Änderungen des Barwerts zukünftiger Zahlungsströme bei der Fortschreibung wurde jedoch der lock-in Ansatz auch bei der Residualmarge aufgegeben.289 Lediglich beim Zinssatz der Zinszuführung wird dieser Ansatz beibehalten (Vgl. hierzu Kapitel 3.2.3. Bilanzierung und Bewertung). Durch die Einführung der erfolgsneutralen Erfassung von Marktzinsschwankungen über das OCI und der analogen OCI-Regelung im IFRS 9 hat das IASB zudem auf die Inkonsistenzen zwischen den beiden Standards reagiert.290 Dennoch besteht weiterhin die Möglichkeit eines accounting mismatch in der Bilanz. Bewertet das Unternehmen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten haben Marktzinsschwankungen auf diese Position keinen Einfluss, während die Änderungen in der Verpflichtung auf der Passivseite erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden. In der GuV werden gemäß ED/2013/7 Erträge und Aufwendungen aus Versicherungsverträgen ausgewiesen. Dies entspricht der traditionellen GuV von Versicherungsunternehmen und folgt der dynamischen Bilanzauffassung. Zuvor hatte das IASB mit dem ED/2010/8 eine statische Ausrichtung der GuV verfolgt. Durch die dynamische GuV und das vermögensbilanzielle Modell in der Bilanz entsteht nur eine Inkonsistenz zwischen Bilanz und GuV. Diese Inkonsistenz besteht allerdings nur bei Anwendung des Grundmodells, der Ausweis des Umsatzes nach dem vereinfachten Ansatz (PAA) folgt der statischen Bilanzauffassung. Durch die Berücksichtigung von Änderungen der Barwerte zukünftiger Zahlungsströme bei der Fortschreibung der Residualmarge setzt der ED/2013/7 den current estimate approach noch konsequenter um als der vorherige Exposure Draft. Die regelmäßige Anpassung von Änderungen in den Parametern führt in Kombination mit der grundsätzlichen Orientierung der Bewertung am beizulegenden Zeitwert bzw. current fullfillment value zu einer hohen Entscheidungsrelevanz der veröffentlichten Informationen. Die Bewertung von Versicherungsverträgen beruht jedoch auf einer Vielzahl nicht objektivierbarer Schätzungen und Schätzungsänderungen, die sich negativ auf die Prognosetauglichkeit dieser Informationen auswirken werden. Die Schätzungen sind für Versicherungsunternehmen aufgrund fehlender aktiver Märkte nur begrenzt objektiv durchführbar und führen zu zahlreichen Problemen bei der Ermittlung (Vgl. hierzu Kapitel 4.1 Probleme der Versicherungsberichterstattung ). Zusätzlich sind einige Bilanzierungskonzepte des zukünftigen Standards aufgrund ungenauer Definitionen und Handlungs- und Bewertungsspielräumen für Unternehmen nur schwer verständlich und erhöhen die Komplexität der Umsetzung (Vgl. hierzu Kapitel 4.2 Comment Letter Analyse ). Die Zielsetzung des IFRS-Rahmenkonzepts und des Projekts für Versicherungsbilanzierung hinsichtlich erhöhter Entscheidungsnützlichkeit und Vergleichbarkeit von Abschlussinformationen wird deshalb nicht vollständig erreicht. Im Rahmen der Entscheidungsnützlichkeit ist zwischen Entscheidungsrelevanz und Verlässlichkeit zu differenzieren. Hier setzt das IASB seinen Fokus eindeutig auf die Offenlegung relevanter Informationen. Verlässliche Informationen werden durch die zahlreichen Schätzungen und Schätzungsänderungen nur bedingt zur Verfügung gestellt. Dies fehlende Verlässlichkeit und erhöhte Komplexität wirkt sich auch negativ auf die Vergleichbarkeit der Abschlüsse aus. Die bessere Vergleichbarkeit war jedoch eine der zentralen Zielsetzungen des IASB im Rahmen des Versicherungsprojekts. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Änderungen in der Bewertung und der kostspieligen Umsetzung des Standards in zeitlicher Nähe weiterer Gesetzesänderungen (IFRS 9, IFRS 15, Solvency II) bleibt abzuwarten, ob der Nutzen des zukünftigen Standards die Kosten für die Versicherungsunternehmen übersteigen wird. Nach Abschluss und Auswertung der Kommentierungsphase des ED/2013/7 im Januar 2015 befindet sich das IASB aktuell in der Phase letzter Erwägungen und Änderungen vor Veröffentlichung des endgültigen Standards. Dabei stehen insbesondere die Vereinfachung des Spiegelansatzes und die Verringerung weiterer accounting mismatches in Mittelpunkt der Beratungen. Umfangreiche Änderungen der Regelungen des ED/2013/7 sind jedoch nicht zu erwarten. Da mit einer Veröffentlichung des endgültigen Standards nicht vor Ende 2015 zu rechnen ist, wird die Erstanwendung für Versicherungsunternehmen nach einer dreijährigen Übergangsfrist frühestens am 01. Januar 2019 verpflichtend sein. Trotz der Möglichkeit einer vorzeitigen und retrospektiven Anwendung des Standards dürfte die zeitliche Abstimmung der Umsetzung mit den IFRS Projekten IFRS 9 und IFRS 15, sowie Solvency II ein großes Problem für die Versicherungsunternehmen darstellen.

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