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Klaus Dernedde

Die Sanierung von Pensionszusagen. Ein Buch mit sieben Siegeln?

ISBN: 978-3-95485-368-7

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Produktart: Buch
Verlag: Igel Verlag
Erscheinungsdatum: 04.2019
AuflagenNr.: 1
Seiten: 120
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Pensionszusagen – früher beliebt, heute gehasst! In den 80er und 90er Jahren als das Versorgungsinstrument gesehen, verursachen damals erteilte Pensionszusagen den Unternehmen heute mehr und mehr Bauchschmerzen. In vielen mittelständischen Unternehmen haben sich in der Vergangenheit Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. Dies erfolgte oft mit der Absicht, die steuerliche Wirkung der Rückstellungen zu nutzen. Dabei wurde in vielen Fällen nicht ausreichend über den tatsächlichen Liquiditätsaufwand und die schwerwiegenden Folgen bei nicht ausreichender Finanzierung informiert bzw. nachgedacht. In etwa 80 % aller Fälle wurden Pensionszusagen nicht an die veränderte Rechtsprechung angepasst. Noch mehr Pensionszusagen sind nicht ausreichend finanziert. Daraus ergeben sich weitere existenzielle Risiken für die Unternehmen und Versorgungsberechtigten. Auch wenn die Sanierung von Pensionszusagen wie ein Buch mit sieben Siegeln oder gar wie ein Hexenwerk anmutet: wenn man diese Pensionszusagen nicht rechtzeitig anfasst und überprüft, wird die Angelegenheit schnell zum Tanz auf einem Vulkan!

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 1. Ausgangssituation bei Pensionszusagen: Unmittelbare Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften gehören zum allgemeinen Ausstattungsstandard für diesen Personenkreis. Nach aktuellen Schätzungen beläuft sich die Anzahl solcher Zusagen auf über eine Million in Deutschland. Vor diesem Hintergrund ist dieses Beratungsfeld in der täglichen Beratungs-praxis in allem Munde. Unternehmen sowie Rechts-, Steuer- und Finanzberater bewegen sich in dem komplexesten und anspruchsvollsten Aufgabengebiet der betrieblichen Altersversorgung. Hauptansatzpunkte in der qualifizierten Beratung im Rahmen einer erteilten oder zu erteilenden Pensionszusage an den oben genannten Personenkreis sind, neben der unabdingbaren rechtlichen Würdigung und Überprüfung, die unternehmensinternen steuerlichen und bilanziellen Steuerungsmöglichkeiten durch den Einsatz einer Pensionszusage. Hieraus resultieren sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus Sicht der versorgungsberechtigten Person mannigfaltige Vorteile und Auswirkungen. Bei einer Pensions- bzw. Direktzusage an den o. g. Personenkreis handelt es sich um eine zivilrechtliche Leistungszusage der Gesellschaft an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. AG-Vorstand, im Falle des Eintritts bestimmter Leistungsvoraussetzungen eine festdefinierte Renten- oder Kapitalzahlung zu erbringen. Diese Zusagen existieren als Festbetragszusagen, beitragsorientierten Leistungszusagen oder gehaltsdynamische Leistungszusagen. Diese Leistungsvoraussetzungen sind im Regelfall alters- oder berufsunfähigkeitsbedingtes Ausscheiden aus dem Unternehmen. Es sind aber auch Renten- oder Kapitalzahlungen für Hinterbliebene in Form von Witwen- oder Waisenrenten oder Kapitalabfindungen möglich, wenn als Leistungsvoraussetzung aus der Pensionszusage zum Bezug dieser Leistungen der Tod der versorgungsberechtigten Person definiert ist. Weiter ist zu beachten, dass der genannte Personenkreis eine Doppelfunktion ausfüllt. Auf der einen Seite der organschaftliche Vertreter der Gesellschaft mit Vertretungs- und Geschäftsführungsfunktion, auf der anderen Seite der (Mit-) Eigentümer der Gesellschaft. Daher werden der Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. AG-Vorstand aus lohnsteuerlicher Sicht als Arbeitnehmer geführt, aus arbeitsrechtlicher Sicht aber als Unternehmer. Vor diesem Hintergrund fallen derartige Versorgungs- bzw. Pensionszusagen nicht unter den Schutzbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG), so dass beispielsweise eine Insolvenzsicherung der Pensionszusagen an den genannten Personenkreis nicht über die gesetzliche Insolvenzsicherung des Pensionssicherungsvereins, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) erfolgen kann. Vielmehr muss eine zivil- bzw. privatrechtliche Insolvenzsicherung erfolgen. Bei gesellschaftsinternen Finanzierungen von Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. AG-Vorstände gilt es sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite der Gesellschaftsbilanz zu betrachten. Die Grundfinanzierung einer Pensionszusage findet über eine steuerlich wirksame Rückstellungsbildung in der Ertragssteuerbilanz der Gesellschaft statt. In § 6a EStG werden diesbezüglich die einschlägigen Voraussetzungen für den Ansatz einer ergebnismindernden Pensionsrückstellungsbildung geregelt. Aus der Differenz der Pensionsrückstellung zum Beginn und zum Ende eines Wirtschaftsjahres ergibt sich der jährliche Betrag der Zuführung zur Rückstellung und der Auflösung der Rückstellung. Nur der Saldo aller Zuführungen und Auflösungen für die einzelnen Pensionsverpflichtungen ist in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam zu erfassen. Somit entstehen für die Gesellschaft periodenbedingte Liquiditätsvorteile, die zur kapitalmäßigen Ausfinanzierung der Versorgungsverpflichtung aus der Pensionszusage verwendet werden können. Das heißt, dass die betreffende Gesellschaft im Regelfall auf der Aktivseite der Bilanz Vermögenswerte aufbauen wird, durch die die später zu zahlenden Pensionsleistungen getragen werden. Es muss in diesem Zusammenhang aber darauf hingewiesen werden, dass für eine Gesellschaft keine Verpflichtung besteht, eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. an einen AG-Vorstand kapitalmäßig auszufinanzieren bzw. rückzudecken. Für viele Unternehmen, gerade in mittel-ständischen Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland, ist es jedoch häufig unabdingbar, dass eine Rückdeckungsanlage zur Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtung ausgewählt wird. Ansonsten würde die Gesellschaft das unüberschaubare Risiko tragen, die späteren Pensionsleistungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb finanzieren zu müssen, was dann zu existenzbedrohlichen Situationen für die Gesellschaft führen könnte. Kapitel 2. Momentane Lage bei Pensionszusagen: Ist die Beratung beim Abschluss einer Rückdeckungsversicherung in der Vergangenheit noch relativ leichtgefallen, so liegen jetzt ganz andere Voraus-setzungen vor. In der Ansparphase einer Pensionszusage finden kaum Beratungsgespräche statt. Wichtige Änderungen im Gesetzgebungsverfahren werden kaum beachtet und die Kongruität einer Rückdeckungsversicherung sträflich vernachlässigt, bzw. kaum kontrolliert. In der Regel waren in der Vergangenheit ca. 70 % der von mir überprüften Pensionszusagen lückenhaft, bzw. im Falle einer Betriebsprüfung stark gefährdet. Bei einem Checkup der Textbausteine einer Pensionszusage für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, werden bis zu 95% aller Pensionszusagen nicht den derzeit aktuellen arbeits- und/oder steuerrechtlichen Vorschriften und Bedingungen standhalten. Viele Pensionszusagen sind nicht mehr rechtssicher formuliert oder der Insolvenzschutz besteht nicht mehr. Häufig führt dies, unabhängig von einer Verpfändung der Rückdeckungsversicherung, oft zum sofortigen und totalen Verlust der gesamten Versicherungswerte im Insolvenzfall. Hier lagern hochexplosive Minen im Bestand der Pensionszusagen. Der Markt insolventer bzw. in der Krise befindlicher GmbH ist unerschlossen. Kaum jemand in den Steuerberaterkanzleien sowie auch in der Versicherungs-wirtschaft kennt sich in der Insolvenzanfechtung aus. Dabei kann man, zumindest vor der Krise, dem Geschäftsführer helfen, in dem Moment nahezu steuerfrei seine Pensionszusage aus der GmbH auszulagern. Zu mindestens aber ist angeraten vorhandene Pensionszusagen inhaltlich zu überprüfen, ggf., wenn noch genug Erdienungszeit besteht, abzuändern und im Weiteren Deckungslücken zu schließen und/oder die Pensionszusagen zu sanieren.

Über den Autor

Klaus Dernedde, Jahrgang 1960, studierte Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften. Nach Tätigkeiten in der Bundeswehr und als Leiter für Rechnungswesen in einem mittelständischen Betrieb, ist er seit mehr als 25 Jahren auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung tätig. Er ist Mitglied mehrerer Berufsorganisationen, wie zum Beispiel der aba e.V. (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Berlin) und Sozialverbänden. Als Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung beschäftigt er sich in Gutachten besonders mit der Sanierung von Pensionszusagen.

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