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  • Probleme der Aussagekraft öffentlicher Rechnungsabschlüsse: Vergleich Österreich, Deutschland, Schweiz

RWS


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Produktart: Buch
Verlag: Igel Verlag
Erscheinungsdatum: 12.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 86
Abb.: 16
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die steigende Verschuldung öffentlicher Haushalte ( Staatsschuldenkrise ) und der damit verbundene Bedarf nach aussagekräftigen Finanzinformationen, aber auch die vielfach kritisierte, fehlende Transparenz des öffentlichen Rechnungs- und Berichtswesens bezogen auf das Vermögen und die Schulden öffentlicher Haushalte, führte zu einem Paradigmenwechsel: Immer mehr Staaten wechseln von einem zahlungsstromorientierten Rechnungswesen auf Basis kameralistischer Grundsätze zu einem neuen, modernen Rechnungs- und Berichtswesen, dass vom System der doppelten Buchhaltung mit einer periodengerechten Abgrenzung geprägt ist. Ausgehend von einer systematischen Einführung in die Rechnungssysteme Kameralistik und Doppik sowie in die IPSAS als internationale Rechnungslegungsstandards für die öffentliche Verwaltung, erläutert die vorliegende Arbeit den Inhalt und die Aussagekraft der Rechnungsabschlüsse nach den Konzepten Kameralistik und Doppik und geht dabei auch auf den IPSAS-Abschluss ein. Im Anschluss werden die aktuellen Entwicklungen und der Umsetzungsstand der Reform-bestrebungen im Bereich des öffentlichen Rechnungswesens in Österreich, Deutschland und der Schweiz (jeweils auf Bundesebene) näher untersucht. Abschließend fasst die Arbeit die nationalen und internationalen Reformbestrebungen im Bereich des öffentlichen Rechnungs- und Berichtswesens zusammen und stellt Best-Practice-Überlegungen betreffend die Umstellung des öffentlichen Rechnungs- und Berichtswesens von der Kameralistik auf die Doppik an.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.3, International Public Sector Account Standards: So wie es bereits die International Financial Reporting Standards (IFRS) als internationale Rechnungslegungsstandards für die Privatwirtschaft gibt, werden seit dem Jahr 2001 auch internationale Rechnungslegungsstandards für die öffentliche Verwaltung veröffentlicht: die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Die IPSAS regeln die Erfassung, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten betreffend Geschäftsfälle und Ereignisse in Rechnungsabschlüssen von öffentlichen Verwaltungseinheiten. Dabei baut ein IPSAS-basiertes Rechnungs- und Berichtswesen grundsätzlich auch auf einem doppischen Buchhaltungssystem auf. 2.3.1, Das IPSAS-Board als Standardsetzer: Bereits im Jahr 1986 wurde das Public Sector Committee (PSC) als ständiger Fachausschuss der International Federation of Accountants (IFAC, der internationale Vereinigung des mit dem Rechnungswesen und der Prüfung befassten Berufsstandes) gegründet, das sich seither mit der Rechnungslegung von öffentlichen Verwaltungen befasst, die IPSAS ausarbeitet und veröffentlicht. Im Jahr 2004 wurde das PSC dann in International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) umbenannt. Das IPSASB ist ein unabhängiger Standardsetzer, der die IPSAS entwickelt und veröffentlicht, und besteht aus 18 freiwilligen Mitgliedern: Aktuell handelt es sich dabei um Vertreter aus der Schweiz, Kanada, Deutschland, Großbritannien, Italien, USA, Marokko, Kanada, China, Japan, Pakistan, Kenia, Frankreich, Südafrika, Malaysia, Rumänien, Neuseeland und Australien. Österreich ist im IPSASB nicht vertreten. Darüber hinaus haben die Europäische Kommission, die International Organisation of Supreme Audit Institutions (INTOSAI, die internationale Organisation der staatlichen Rechnungshöfe), die Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), die Weltbank und das International Accounting Standards Board (IASB) einen Beobachterstatus (Board-Observers). Hintergrund für die Gründung des PSC und die Entwicklung der IPSAS waren im Wesentlichen Bestrebungen internationaler Finanzinstitutionen wie z.B. die Weltbank, der Internationale Währungsfonds und die Asiatische Entwicklungsbank zurück, die für Kredit- und Subventionsvergaben – vor allem an risikobehaftete Schwellen- und Entwicklungsländer – auf eine verlässliche und vergleichbare Rechnungslegung öffentlicher Verwaltungen angewiesen sind. 2.3.2, Ziele des IPSASB und Grundlagen der IPSAS: Die Finanz- und Staatsschuldenkrise der letzten Jahre hat gezeigt, dass öffentliche Verwaltungen wesentlich bessere Finanzinformations-, Finanzplanungs- und Finanzsteuerungsinstrumente benötigen, als ein auf kameralistischen Grundsätzen aufgebautes Rechnungs- und Berichtswesen liefern kann. Insbesondere müssen heute getroffene politische Entscheidungen, die die zukünftige Finanzlage öffentlicher Verwaltungen belasten, transparent berücksichtigt und offengelegt werden. Gelingt es öffentlichen Verwaltungen nicht, Ihre Finanzgebarung unter Kontrolle zu halten, kann dies, wie die Vergangenheit gezeigt hat, dramatische Konsequenzen haben: Öffentliche Verwaltungen können ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen, drohende Zahlungsunfähigkeit öffentlicher Verwaltungen, tiefgreifende Einschnitte für die Bevölkerung und soziale Unruhen können entstehen, bis zur Gefahr des Verlusts der demokratischen Kontrolle. Das Ziel des IPSASB ist es, die Qualität und Transparenz des Rechnungs- und Berichtswesens von öffentlichen Verwaltungen zu verbessern und somit das Finanzmanagement und die Rechnungslegung/-kontrolle im öffentlichen Bereich zu verbessern. Erreicht werden soll dieses Ziel durch folgende Maßnahmen: 1. Entwicklung der IPSAS als hochwertigen Rechnungslegungsstandards für die öffentliche Verwaltung 2. Förderung der IPSAS-Einführung und internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung öffentlicher Verwaltungen entsprechend den IPSAS 3. Bereitstellung von umfassenden Informationen für das Finanzmanagement und die Entscheidungsfindung von öffentlichen Verwaltungen 4. Bereitstellung von Handlungsempfehlungen und Erfahrungswerten betreffend die Finanzberichterstattung in öffentlichen Verwaltungen. Das IPSASB hat aktuell insgesamt 33 Standards veröffentlicht: - 32 IPSAS, die ein periodengerechtes Rechnungswesen (‘accrual basis of accounting’) betreffen, und sich inhaltlich grundsätzlich an den entsprechenden IFRS für die Privatwirtschaft orientieren bzw. spezifische Sachverhalte des öffentlichen Sektors behandeln, für die es keine vergleichbaren IFRS gibt einen Standard für ein zahlungsstromorientiertes Rechnungswesen (‘cash basis of accounting’) öffentlicher Verwaltungen. Da das IPSASB ein unabhängiger Standardsetzer ist und die IPSAS grundsätzlich nur Empfehlungscharakter haben, ist es für deren Anwendung und Bindungswirkung jedenfalls erforderlich, dass öffentliche Verwaltungen eine gesetzliche Grundlage schaffen, in der die IPSAS entweder übernommen oder auf deren Anwendung verwiesen wird. Das IPSASB favorisiert für öffentliche Verwaltungen jedenfalls ein periodengerechtes Rechnungswesen (‘accrual accounting’) auf Basis einer doppelten Buchhaltung, da ein zahlungsstromorientiertes Rechnungswesen wesentliche Verbindlichkeiten (z.B. für Pensionen oder Infrastrukturentwicklung) nicht berücksichtigt. Ein periodengerechtes Rechnungswesen gibt ein umfassenderes und den tatsächlichen Verhältnissen besser entsprechendes Gesamtbild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage öffentlicher Verwaltungen wieder, wodurch ein besseres Finanzmanagement öffentlicher Verwaltungen ermöglicht und die Transparenz erhöht wird. Den Vorteil eines periodengerechten Rechnungs- und Berichtswesens erkennen auch immer mehr Regierungen, weshalb der Trend zu einem IPSAS-basierten Rechnungswesen von öffentlichen Verwaltungen zunimmt und sich immer mehr öffentliche Gebietskörperschaften von ihrem zahlungsstromorientierten, kameralistischen Rechnungswesen abwenden.

Über den Autor

Florian Geisler wurde 1976 in Wien geboren. Sein Studium der Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien mit den Schwerpunkten Unternehmensrechnung und Revision sowie betriebswirtschaftliche Steuerlehre schloss er im Jahr 2002 erfolgreich ab. Das professional MBA Programm Public Auditing der Executive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien schloss er im Jahr 2014 mit Auszeichnung ab. Die Ausbildung zum Steuerberater absolvierte Florian Geisler im Rahmen seiner mehrjährigen Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Im Jahr 2008 wechselte er als Prüfer in den österreichischen Rechnungshof. Dort war er mehrere Jahre in der für die Kontrolle betreffend Abgabenverwaltung zuständigen Abteilung tätig und wechselte anschließend in die für die Kontrolle betreffend Bundesbeteiligungen, Energie und Tourismus zuständige Abteilung. Im Rahmen seiner Mitarbeit am neuen österreichischen Bundesrechnungsabschluss 2013 konnte er praktische Erfahrungen im Bereich eines modernen öffentlichen Rechnungs- und Berichtswesens und dessen Einführung sammeln. 2014 verließ Florian Geisler auf eigenen Wunsch den Rechnungshof, um wieder als Steuerberater in einer international tätigen Beratungsgesellschaft zu arbeiten.

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