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Sozialwissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 12.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 64
Abb.: 6
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Gegenstand des vorliegenden Fachbuches ist die Konfrontative Pädagogik und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Schule mit dem Schwerpunkt der Realschule plus. Die Konfrontative Pädagogik ist eine Methode aus der Straffälligenhilfe und hat ihren Ursprung in den amerikanischen Bootcamps. Diese existieren seit 1983 und sind nach dem Vorbild militärischer Grundausbildungslager eingerichtet worden. In Deutschland wurde die Konfrontative Pädagogik später in verschiedenen Feldern der sozialen Arbeit erprobt und findet heutzutage auch in anderen Bereichen, z.B. in der Schulpädagogik, Anwendung. Seit ihrem Bestehen polarisiert die Konfrontative Pädagogik. Sie sorgt in der Fachöffentlichkeit aufgrund ihrer Leitlinien für erhebliche Irritation und ihre Methoden und Wirkungen werden sehr unterschiedlich bewertet. Die in Deutschland in den letzten 10-15 Jahren drastisch angestiegene Jugendgewalt verlangte lautstark nach alternativen pädagogischen Lösungen und Methoden. Seitdem erfreut sich die Konfrontative Pädagogik wachsender Beliebtheit und ihr Ansehen ist gestiegen. In Deutschland existieren mittlerweile verschiedene Schulen, die konfrontative Ansätze in ihr schulisches Gesamtkonzept integriert haben und in enger Kooperation zu externen Institutionen wie der Jugendhilfe stehen. Anwendungsformen der Konfrontativen Pädagogik sind beispielsweise das Anti-Aggressivitäts-Training (AAT), das Coolness-Training (CT) oder das Konfrontative Soziale Training (KST). Das vorliegende Fachbuch befasst sich mit den Merkmalen der Konfrontativen Pädagogik und zeigt auf, wo ihre Anwendungsbereiche liegen. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls die historische und aktuelle Entwicklung der Konfrontativen Pädagogik in Deutschland erörtert. Des Weiteren werden ihre Ursprünge thematisiert und ihre Merkmale anhand exemplarischer Einrichtungen amerikanischer Bootcamps vertiefend erläutert. Ein weiteres Themengebiet stellen die normativen Rahmenbedingungen, die im Hinblick auf eine Anwendung in der Schule bestehen. Kernthema und zugleich Ziel des vorliegenden Fachbuches ist es herauszufinden, inwiefern die Ziele der Konfrontativen Pädagogik mit den Zielen der normativen Vorgaben der Schule übereinstimmen und inwiefern eine Anwendung in der Schule realisierbar ist. In diesem Zusammenhang werden bereits durchgeführte Programme an der Realschule plus vorgestellt und ein Modellprojekt entwickelt, indem die Inhalte der Konfrontativen Pädagogik unter Einhaltung der Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Letztlich findet ein Ausblick statt, der zukünftige Möglichkeiten und Handlungsperspektiven aufzeigt.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.2, Begriffsdefinition und allgemeine Merkmale: Der Begriff ‘boot camp’ hat seinen Ursprung in der US-amerikanischen Armee und bezeichnet bis heute die Grundausbildung in der United States Army und vor allem die besonders harte Grundausbildung des United States Marine Corps. Ein für die Grundausbildung neu rekrutierter Soldat wird ebenfalls ‘boot’ genannt. Zudem ist ‘boot’ die amerikanische Bezeichnung für die schweren und harten Armeestiefel, die in solchen Einrichtungen getragen werden müssen. Umgangssprachlich entwickelte sich aus den Aspekten des eingesetzten Drill in der Grundausbildung und den verwendeten Stiefeln das Verb ‘to boot somebody’. Es bedeutet übersetzt sinngemäß ‘jemandem in den Hintern treten’, ‘jemandem einen Stiefeltritt verpassen’. Die Bezeichnung der zivilen boot camp-Programme lehnt sich an die reguläre militärische Grundausbildung an (Vgl. Gescher 1998, S.10). Es ist zwar möglich, den Ursprung des Begriffes zu erläutern, es verhält sich jedoch schwieriger den Begriff ‘boot camp’ inhaltlich eindeutig zu definieren, da es ‘das exemplarische boot camp’ nicht gibt. Viele Einrichtungen, die als boot camp bezeichnet werden, sind im Endeffekt keine und nicht jedes boot camp, das eines ist, wird auch so genannt (Vgl. Grummt u.a. 2010, S.61). Unter anderem liegt es daran, dass die boot camp-Programme in den einzelnen Bundesstaaten der USA zum Teil erheblich variieren, was der ausgeprägten bundesstaatlichen Verfassung des Landes geschuldet ist. Sie sorgt dafür, dass jedem Bundesstaat auf dem Gebiet des materiellen und formellen Strafrechtes sowie des Strafvollzugrechts eine eigene Gesetzeskompetenz zusteht (Vgl. Cole u.a. 1987, S.30f.). Die Programme weisen in einigen Bundesstaaten eine solche Heterogenität auf, dass die Suche nach gemeinsamen Definitionsmerkmalen zur Sisyphosaufgabe gerät (Vgl. Tyler u.a. 2001, S.451). Trotz der angesprochenen Problematik gibt es einige Übereinstimmungen, die fast alle boot camp-Programme aufweisen. So liegt allen Programmen das Konzept zugrunde, eine mehrjährige Haftstrafe durch einen drei- bis sechsmonatigen camp-Aufenthalt zu ersetzen. Alle Programme orientieren sich an einer militärischen Grundstruktur, die harte Arbeit und militärischen Drill als die wichtigsten Programmelemente vorsieht (Vgl. Gescher 1998, S.44). Zu Beginn des camp-Aufenthaltes sehen sie alle eine Einführungsphase vor, die durch eine besonders intensive Durchsetzung des militärischen Regelwerkes und seiner Struktur geprägt ist. Hierbei kommt dem ersten Programmtag eine besondere Bedeutung zu. Die gerade zu Beginn extrem harte Vorgehensweise der drill instructors soll einen Anfangsschock hervorrufen, der längerfristig für eine Abschreckung der Teilnehmer sorgen soll. Dementsprechend steht am Beginn der meisten Programme eine Phase intensiver verbaler Konfrontation zwischen den Ausbildern und den Delinquenten. Sie äußert sich dahingehend, dass die Insassen ständig ins Stillgestanden kommandiert werden, um ihnen dann wiederum Befehle und Regeln aus nächster Nähe ins Gesicht zu schreien (Vgl. Parent 1989, S.21). In der Regel folgt nun eine zweite Phase, die für die Häftlinge durch Ausführung gemeinnütziger Arbeit geprägt ist. Gleichzeitig wird in dieser Phase mit einem Berufstraining begonnen, dass bis in die dritte und letzte Phase fortgesetzt wird. Diese letzte Phase dient ebenfalls der Entlassungsvorbereitung. Der anfänglich sehr massiv eingesetzte Drill findet in den letzten beiden Programmphasen nur noch an den Wochenenden statt (Vgl. Sondervan 1995, S.127f.). Übersteht der Delinquent die Inhaftierungsphase, folgt eine unterschiedlich intensive Bewährungsüberwachung. Die Teilnahmevoraussetzung für ein boot camp-Programm ist in der Regel, dass es sich um einen Ersttäter handelt, der kein Gewaltdelikt begangen hat. Boot camps kommen beispielsweise bei Diebstahl sowie Drogenhandel in Frage. Grundsätzlich herrscht in jedem camp eine spezifische boot camp-Atmosphäre, die sich durch strenge Regeln und Disziplin auszeichnet. Die Teilnahme am militärischen Drill und am physischen Training ist Pflicht und die boot camp-Insassen werden immer getrennt von den anderen Häftlingen untergebracht. Die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen wird anhand eines genauen Zeitplanes organisiert und auf die Stunden gelegt, in denen die anderen Häftlinge abwesend sind (Vgl. Mac Kenzie 1990, S.44). Auch wenn kein direkter Kontakt zwischen den Insassen und den boot camp-Teilnehmern besteht, sehen viele Einrichtungen in der gemeinsamen Unterbringung auf einem Gelände den Vorteil, den camp-Teilnehmern stets vor Augen führen zu können, was sie bei einem nicht erfolgreichen Programmdurchlauf erwartet (Vgl. Burns 1995, S.64). Obwohl versucht wurde, die beschriebenen Definitionsmerkmale als Maßstab für eine einheitliche Kategorisierung heranzuziehen, besteht auch heute noch über die Einordnung einzelner Sanktionsprogramme keine Einigkeit. Dies wird an einer Studie der American Correctional Association aus dem Jahr 1993 deutlich, die zu diesem Zeitpunkt sieben boot camps für den Bundesstaat Missouri aufführt (Vgl. Cowles u.a. 1995, S.32). Studien des General Accounting Office (Vgl. General Accounting Office 1993, S.62) und des National Institute of Justice (Vgl. Cronin 1994, S.12f.) aus dem Jahr 1994 erwähnen hingegen kein einziges boot camp-Programm in Missouri. Ein weiterer Beleg für die vorherrschende Uneinigkeit sind die Diskrepanzen bezüglich der boot camp-Anzahl in Georgia. Sowohl das General Accounting Office als auch das National Institute of Justice berichten über 19 boot camps in diesem Bundesstaat, während die American Correctional Association hier lediglich 11 Einrichtungen als boot camp wertet (Vgl. Cowles u.a. 1995, S.32). Alle hier erwähnten Untersuchungen basieren auf Informationen der jeweiligen Ministerien, was darauf schließen lässt, dass selbst innerhalb der Departments of Corrections die Auffassungen über eine Zuordnung der Programme differieren.

Über den Autor

Daniel Unger, B.A. of Education, wurde 1981 in Siegburg geboren. Sein Bachelor-Studium der Germanistik und der Sportwissenschaften an der Universität Koblenz schloss der Autor im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Education erfolgreich ab. Der Master of Education wird im Jahr 2013 abgeschlossen werden. Das vorliegende Fachbuch resultiert aus der Bachelor-Thesis des Autoren, die im Fachbereich Bildungswissenschaften verfasst wurde.

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