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Wirtschaftswissenschaften

Marion Blum

Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Altenhilfe

ISBN: 978-3-95820-403-4

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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 04.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Wachsende fachliche, körperliche und seelische Anforderungen bei sinkenden finanziellen und zeitlichen Ressourcen stellen für Mitarbeiter aller Arbeitsbereiche der Altenhilfe eine zunehmende Belastung dar. Mehrarbeit, Stress und Überanstrengung schaden immer häufiger der Mitarbeitergesundheit. Die vorliegende Studie untersucht inwiefern ein verändertes Führungsmanagement zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter beiträgt. Dabei wird insbesondere auf die Mitarbeiterzufriedenheit geachtet. Detaillierte Maßnahmen zum Führungsmanagement werden im Hinblick auf die fachliche und soziale Integration von Mitarbeitern erläutert.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3, Grundlagen betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Altenhilfe: Eine Gesundheitsförderung bzw. ein betriebliches Gesundheitsmanagement zielt darauf ab, Menschen zu befähigen, größeren Einfluss auf die Erhaltung und Verbesserung ihrer Gesundheit zu nehmen. Dazu liefert eine 1986 verabschiedete Ottawa – Charta zur Gesundheitsförderung die Grundlagen. Voraus gingen dabei fünf Prinzipien der Gesundheitsförderung: Sie umfasst die gesamte Bevölkerung in ihren alltäglichen Lebenszusammenhängen und zielt darauf ab, die Bedingungen und Ursachen von Gesundheit zu beeinflussen. Sie verbindet unterschiedliche, aber einander ergänzende Maßnahmen und Ansätze und bemüht sich besonders um eine konkrete und wirkungsvolle Beteiligung der Öffentlichkeit. Sie ist primär eine Aufgabe im Gesundheits- und Sozialbereich und keine medizinische Dienstleistung. (Vgl. FRANZKO-WIAK, SABO, 1993, S. 79.) Gesundheitsförderung beinhaltet eine gesundheitspolitische Orientierung im Unternehmen des Gesundheitswesens sowie einen praktischen Handlungsansatz vor Ort. Hierbei werden Ziele verfolgt, wie Förderung gesunder Lebensweisen und Arbeitsbedingungen, Stärkung von Eigeninitiative und Selbsthilfe, gesundheitliche Chancengleichheit der Mitarbeiter, Mitarbeiterbeteiligung, Kooperationsentwicklung und Ressort übergreifende Vernetzung und Erprobung neuer, übergreifender Gesundheitsangebote. (Vgl. BLUM MARION, 2005, S. 5) Betriebliches Gesundheitsmanagement integriert den Arbeitsschutz, die Arbeitsmedizin, die Arbeitssicherheit, den technischen Bereich und die Gesundheitsförderung. Es beinhaltet sowohl Schutz vor Krankheit / Unfälle und Abbau von Gesundheitsrisiken als auch die Schaffung und Stabilisierung gesundheitsförderlicher, organisatorischer und personaler Ressourcen. (Vgl. http://www.teamgesundheit.de/index.php?id=9) 14.03.2006 3.1, Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetze: Ein Arbeitsbereich, der das betriebliche Gesundheitsmanagement betrifft, ist die Arbeitssicherheit. Sie gehört zum Bereich des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere in den Bereich Betriebs- oder Gefahrenschutz. Das Arbeitsschutzgesetz legt einheitliche Grundvorschriften für Betriebe und für deren gesamten Arbeitsschutz fest. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den betrieblichen Arbeitsschutz und dessen Umsetzung. Weitere Gesetze zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind Arbeitssicherheitsgesetz, Gerätesicherheitsgesetz und deren Verordnungen sowie die Arbeitsstättenverordnung, etc. (Vgl. KERRES, SEEBERGER, 2001, S. 401) Der Arbeitnehmer soll an seinem Arbeitsplatz vor Gefahren für seine Gesundheit geschützt werden. Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich Rahmenvorschriften erlassen, die durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden. (Vgl. http://www. quality.De/lexikon arbeitssicherheit.htm, 31.03.2006) Der Fachbereich Arbeitsmedizin ist eine medizinische, vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits beschäftigt. (Vgl. http://www.uke.uni-hamburg.de/studiengaenge/medizin/downloads/zg-studierende/QB_Praev_Gf _Arbeitsmedizin_Hartmann.pdf, 04.04.2006) Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz ist es, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu verhindern, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen sowie eine berufliche Wiedereingliederung nach länger dauerndem krankheitsbedingtem Ausfall zu ermöglichen. Die hierauf ausgerichteten Bemühungen der Arbeitsmedizin haben insbesondere vor dem Hintergrund neuer rechtlicher Grundlagen an Bedeutung gewonnen. Angesichts zunehmender Erkenntnisse über eine Vielzahl von Faktoren, die arbeitsbedingte Erkrankungen beeinflussen, hat sich die Arbeitsmedizin in den letzten Jahrzehnten zu einer vierten Säule im Gesundheitswesen entwickelt. Bzgl. des Arbeitsschutzes bestehen konkrete Pflichten auf Basis von Rechtsgrundlagen, die sanktionsgebunden sind. Der Arbeitsschutz bezieht sich auf die betriebliche Sphäre und hat einen pathogenetischen Ansatz. Die betriebliche Gesundheitsförderung hingegen hat offene Rahmenvorschriften, die auf freiwilligen Aktionen des Arbeitgebers basieren. Hier wird ein salutogenetischer Ansatz verfolgt, der einen sozialkompensatorischen Auftrag hat und neben der betrieblichen Sphäre auch das private Umfeld mit einbezieht. Institutionelle Akteure im Arbeitsschutz sind Arbeitgeber mit betrieblichen Experten, Arbeitsschutzbehörden sowie Unfallversicherungsträger. Berufsgruppen, die sich mit dem Arbeitsschutz befassen, sind Techniker und Arbeitsmediziner. Die institutionellen Akteure der betrieblichen Gesundheitsförderung sind Arbeitgeber mit betrieblichen Experten sowie die Krankenkassen. Des Weiteren sind es Berufsgruppen, die sich mit diesem Thema befassen, wie Betriebsärzte, Sozial-, Sport- und Ernährungswissenschaftler etc., ein Ausschuss sowie eine ständige Konferenz. (Vgl. http://www. bundesaerztekammer.de/30/Arbeitsmedizin/020Gesundheitsfoerderung.html) 04.04.2006) Die fachliche Unterstützung des Arbeitgebers ist durch die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass die arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Erkenntnisse mit einem hohen Wirkungsgrad umgesetzt werden. (Vgl. KERRES, SEEBERGER, 2001, S. 401) 3.2, Ottawa-Charta der World Health Organisation” (WHO): Nach der Ottawa – Charta der WHO von 1986 wird Gesundheitsförderung/ Gesundheitsmanagement folgendermaßen erläutert: Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können. In diesem Sinne ist die Gesundheit als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens zu verstehen und nicht als vorrangiges Lebensziel. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit ebenso wie die körperlichen Fähigkeiten betont. Die Verantwortung für Gesundheitsförderung liegt deshalb nicht nur im Gesundheitssektor, sondern in allen Bereichen der Politik und zielt über die Entwicklung gesünderer Lebensweisen hinaus auf die Förderung von umfassendem Wohlbefinden. (Vgl. BADURA, HEHLMANN, 2003, S. 13)

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