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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 09.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 100
Abb.: 16
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In diesem Buch wird das Thema der Bankensanierung am Beispiel der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG behandelt. Dabei wird insbesondere auf den Ablauf der Bankensanierung eingegangen und die Frage erörtert, was gewesen wäre, wenn die Republik Österreich die Bankengruppe nicht gerettet hätte und es zur Bankeninsolvenz gekommen wäre. Zu Beginn der Studie wird die Struktur des Hypo Alpe-Adria Konzerns kurz dargestellt. In weiterer Folge wird der Krisenverlauf bis zur Verstaatlichung erläutert. Kernthema dieses Buches ist die Beschreibung des Sanierungsablaufes bei der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG. Im Anschluss wird das Worst Case-Szenario, nämlich die mögliche Insolvenz der Hypo Alpe-Adria Gruppe und dessen Folgen geschildert. Abschließend werden in einem Resümee die Erfolge und Ziele des Sanierungsprozesses zwischen 2009 und 2013 beurteilt.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.3, Initiierung der Sanierungsprozess: Die Strategie der HGAA, den südosteuropäischen Raum rasch zu erobern und schnell aufzubauen, war aufgrund der operativen Schwächen schlichtweg gescheitert. Mit dem Aufkommen der Wirtschaftskrise wurde die ganze Situation noch schlimmer. Die sehr ambitionierten Wachstumsprognosen konnten nicht eingehalten werden und verursachten enorme Verluste in diesen Regionen. Aufgrund den dramatischen Entwicklungen in der Bank und dem besorgniserregenden Ergebnis des Asset Screenings mussten die damaligen Eigentümer, sprich Bayern LB, GRAWE Gruppe, Kärntner Landesholding sowie die Mitarbeiter Privatstiftung, agieren. Der notwendige Kapitalbedarf von über 2,1 Milliarden Euro war Voraussetzung für eine positive Fortführung der Bankengruppe. Sollte diese Kapitalzufuhr ausbleiben, drohte der Hypo Alpe-Adria-Bank AG eine Insolvenz. Es wurden die Gespräche zur Stabilisierung der Bank wieder aufgenommen. Schon bei früheren Treffen zwischen dem Vorstand der BayernLB und der Republik Österreich wurde seitens BayernLB bekundet, dass eine weitere Kapitalerhöhung nicht mehr tragbar wäre. Die Bayerische Landesbank hatte selbst noch mit Verluste über zehn Milliarden Euro resultierend aus der Subprime Krise zu kämpfen und konnte eine weitere Eigenmittelzuführung nicht verantworten. Insgesamt hatte die BayernLB bis zu diesem Zeitpunkt bereits 2.873 Millionen Euro in die HGAA gesteckt. Die Kärntner Bankengruppe wurde im Mai 2007 für 1.625 Millionen Euro erworben und im Dezember 2007 war bereits eine Kapitalerhöhung über 600 Millionen Euro notwendig, wobei 440 Millionen Euro durch die BayernLB aufgebracht wurden. Im selben Monat wurden dann noch die 3 % Anteile der Mitarbeiter Privatstiftung für 108 Millionen Euro gekauft. Zu guter Letzt benötigte die HGAA im Dezember 2008 erneut eine Finanzspritze über 700 Millionen Euro. In Summe wurde also in kürzester Zeit viel Kapital in die Hand genommen, um die Bankengruppe in Kärnten am Leben zu halten. Die Situation spitzte sich zu, als eine Kreditline der BayernLB zu Gunsten der HGAA gekündigt wurde. Hintergrund für dieses Vorhaben war, dass die Hypo Group Alpe-Adria Guthaben aus der Emission von einem durch die Republik Österreich garantierten Bond beheben wollte. Die BayernLB rechnete aber das genannte Vermögen mit bestehenden Verbindlichkeiten auf und sprach die Kündigung des Kredites aus. Dieses Vorgehen hatte fatale Konsequenzen für die österreichische Tochter. Immer mehr Einleger erlangten durch die Österreichische Nationalbank Kenntnis über die kritische Situation und wurden extrem verunsichert. Dies hatte zur Folge, dass sechs Wochen vor der Verstaatlichung sämtliche Sparer ihr Guthaben abzogen. Insgesamt verlor die HGAA binnen kürzester Zeit rund ein Drittel ihrer Einlagen. Weiters kam man durch die Überprüfung der BayernLB, welches die Europäische Kommission im Mai 2009 beauftragte, zu dem Entschluss, dass die HGAA-Beteiligung aufgrund des EU Beihilfeverfahrens zu veräußern wäre. Neben der Bayerischen Landesbank gab es ja auch noch die Minderheitseigentümer. Ursprünglich stimmte auch die Kärntner Landesholding gegen eine weitere Kapitalerhöhung. Einerseits verfügte das Land nicht über die erforderlichen Mittel und weiters wäre ‘die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung darüber hinaus auch betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, weil es einerseits kein Exit-Szenario für den Rückfluss des eingesetzten Kapitals’ gebe und andererseits die Rendite im Vergleich zu anderen Veranlagungsalternativen erheblich niedriger wäre. Sobald aber die Gespräche Richtung Liquidation bzw. Insolvenz der HGAA gingen, änderte sich schlagartig die Haltung der Kärntner Landesholding. Gerade das Land Kärnten konnte sich eine Insolvenz der Bank aufgrund der gesetzlichen Haftung als Ausfallsbürge gemäß § 1356 ABGB nicht leisten. Die Haftung des Landes Kärnten umfasst sämtliche Verbindlichkeiten, welche vor dem 03. April 2003 schon bestanden hatten und, welche zwischen dem 03. April 2003 und 01. April 2007 neu begeben wurden und dessen Laufzeit den 30. September 2017 nicht überschreiten. Zum damaligen Zeitpunkt haftete somit die Kärntner Landesholding als Ausfallbürge für Forderungen über gesamt 9,3 Milliarden Euro. Dies entsprach etwa das Neunfache des Jahresbudgets. Weiters besaß das Land Kärnten ein Bankguthaben von ca. 227,5 Millionen Euro sowie gebundene Termineinlagen über 66,8 Millionen Euro und eine Ergänzungskapitalanleihe im Wert von 50 Millionen Euro. Im Falle einer Insolvenz würden sämtliche Forderungen gegenüber der Bank in die Insolvenzmasse fallen. Insofern fanden vom 11. bis 14. Dezember 2009 Gespräche über die Zukunft der Bankengruppe im Bundesministerium für Finanzen statt. Bei diesen Gesprächen waren auf staatlicher Ebene Vertreter des BMF, der FIMBAG, der FMA und der OeNB beteiligt. Für das Land Kärnten waren die Vorstände der KLH, LH Dörfler, LFR Mag. Dobernig und LR Dr. Martinz vertreten. Sollte die HGAA wirklich Konkurs anmelden müssen, wäre das gesamte Vermögen vermutlich nicht mehr verfügbar gewesen. Ganz zu schweigen von dem plötzlichen Budgetdefizit in undefinierbarer Höhe. Laut OeNB bzw. FMA würde eine Insolvenz der HGAA vor allem in Südosteuropa eine Krise im ähnlichen Ausmaß wie die von Lehman Brother verursachen. Diese Verantwortung konnte seitens Land Kärnten nicht übernommen werden und man musste die drohende Gefahr bestmöglich beseitigen. In der Nacht vom 13. auf 14. Dezember 2009 wurden schlussendlich die Verträge über eine Notverstaatlichung ausverhandelt. Was man zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht wusste, ob solch eine Verstaatlichung durch die Republik Österreich mit der Fusionskontrollverordnung auf Europäischer Ebene vereinbar sei. Eine Verstaatlichung könne nämlich den Wettbewerb negativ beeinflussen. Am 05. Juli 2010 wurde demnach der Europäischen Kommission der Erwerb sämtlicher Anteile an der Hypo Group Alpe-Adria durch den Bundesminister für Finanzen angezeigt. Argumentiert wurde diese Vorgehensweise mit der Verantwortung der Republik die Stabilität des Finanzmarktes zu sichern. Am 04. August 2010 war die Europäische Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der Zusammenschluss mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar sei und stimmte der Verstaatlichung rückwirkend zu.

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