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Julia Sänger

Die Renaissance der Musikindustrie: Das Geschäft mit digitalen Werten

ISBN: 978-3-8428-8533-2

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 01.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 96
Abb.: 12
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Filesharing, Musikpiraterie und die illegale Verbreitung tausender Dateien, mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt, haben die Musikindustrie in eine schwere Krise gestürzt. Herkömmliche Wertschöpfungsmodelle haben ihre Gültigkeit verloren und eine lange Zeit wurde gar das Ende der Musikindustrie im digitalen Zeitalter prophezeit. Doch wie konnte es zu dieser Katastrophe kommen? Wo liegen die Ursachen? Hätte man schon im Vorfeld anders darauf reagieren können? Ganz klar: die Antwort lautet Ja ! Beobachter haben schon lange vor dem Ausbruch der Krise ihre Anzeichen gedeutet, Parallelen zu vergleichbaren Umbrüchen gezogen, wie etwa bei der Verbreitung des Radios oder der Kommerzialisierung der CD. Dort sind ähnliche Mechanismen abgelaufen – und auch dort hat die Industrie viel zu spät reagiert und musste gravierende Folgen in Kauf nehmen. Nicht allein Musikpiraten, Filesharer und illegale Tauschbörsen sind an der Krise Schuld, wenngleich sie einen nicht unerheblichen Anteil daran haben. Doch statt die gesamte Schuld hier zu suchen, liegt diese oft auch im falschen Handeln der Industrie: Abblocken, verklagen, jammern und schimpfen. Stattdessen gibt es eine Reihe von Alternativen, die in den letzten Jahren zunehmend entdeckt wurden – allen voran der legale Download von offiziellen Seiten. Dass daneben noch zahlreiche andere Wege zum Erfolg führen, ist selbstverständlich. Doch wie kann man hiermit auch Geld verdienen? Was ist rechtlich machbar, wo sind die Grenzen der Legalität? Rechtliche Fragen werden ebenso beantwortet, wie wirtschaftliche Fragen, Alternativen gezeigt und der Ausblick in die Zeit nach der digitalen Revolution gewagt: Wie geht es weiter, was sind die Modelle der Zukunft? Steht die Industrie tatsächlich vor einem Aus – oder nur vor der Wende?

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.4.2, Eigenes Download-Angebot: Zu hohe Preise, zu wenig Rechte: Nach erfolgreicher Klage gegen Napster und Co. versuchte die Industrie, eigene Downloadmodelle anzubieten. Dies wird unter anderem durch den Kauf von Napster durch Bertelsmann deutlich, die sich Rechte an dem Namen sichern und damit die Bekanntheit und Beliebtheit der Marke für sich nutzen wollte. Auch die gewaltige Anzahl der Nutzer von ca. 80 Mio. registrierten Personen wird dabei eine Rolle gespielt haben. Das Problem, das Bertelsmann mit Napster hatte, war vor allem der heftige Widerstand der anderen Plattenfirmen: Keiner war bereits, Bertelsmann die Rechte zur legalen Nutzung der Musik zu überlassen, sodass im Angebot neben den hauseigenen Künstlern fast nur unbekannte Bands oder bei kleineren Labels unter Vertrag stehende Künstler zu finden waren. Das Interesse der Mitglieder, für den ehemals kostenlosen Tausch von Musik nun auf einmal zahlen zu müssen, noch dazu für eine sehr beschränkte und vergleichsweise uninteressante Musik, war gering, und Mitte 2002 wurde das Projekt aufgegeben. Um nicht den Anschluss zu verpassen, schufen jedoch auch die anderen großen der Tonträgerindustrie Ende selbst eigene Download-Shops : EMI, Warner Music und später auch BMG starteten in Zusammenarbeit mit dem Softwareanbieter Real Networks Ende 2000 das Downloadprojekt Musicnet, kurz darauf folgten Universal und Sony mit ihrem eigenen Angebot Pressplay. Beide hatten gemeinsam, dass sie auf Abo-Modellen aufbauten, bei denen ein Nutzer für einen bestimmten Preis eine bestimmte Anzahl an Liedern herunter laden konnte. Das Angebot von Musicnet: zu einem monatlichen preis von 10 Euro durften 100 Lieder geladen werden. Der Haken daran war jedoch, dass diese Lieder weder gespeichert, noch auf CD gebrannt oder auf einen MP3-Player überspielt werden konnten. Wollte man neue Lieder haben, mussten die alten gelöscht werden, sodass permanent nur max. 100 Lieder zur Verfügung standen. Wurde das Abo gekündigt, gab es auch keinen Zugriff mehr auf die geladenen Songs. Etwas mehr Rechte gab es beim Konkurrenten Pressplay, dieser erlaubte gegen zusätzliche Zahlung auch die Kopie auf CD. Auch hier gab es jedoch starke Einschränkungen, so konnten nur maximal 2 Lieder eines Künstlers/ Interpreten gebrannt werden, und auch das nur bei ausgewählten Stücken die Musik vieler Bands stand nicht zur Auswahl. Dagegen stand einerseits ab 2003 das Angebot des iTunes Stores aus dem Hause Apple, wo jedes Stück nur 99 Cent kostete und welches man auch auf die (natürlich hauseigenen) MP3-Player überspielen konnte. Andererseits gab es noch immer ein großes Angebot an frei zugänglicher Musik, welches auf Grund der unattraktiven Alternativen weiterhin intensiv genutzt wurde. Dieses wurde vor allem auf Grund der immer größer werdenden Masse an potentiell auffindbarer Musik attraktiv, zum anderen gab es dank neuer, dezentraler Netzwerke wie KaZaA, Gnutella oder Morpheus quasi keine Möglichkeit mehr, den einzelnen Nutzer ausfindig zu machen, sodass das Risiko, bestraft zu werden, gleich Null war. 2.4.2.1, DRM: Ein großes Problem der legalen Tauschbörsen war von Anfang an das Digital Rights Management (DRM): Die Plattenfirmen hatten zwar eingesehen, dass sie, wollten sie nicht völlig die Chance verpassen, eigene Download-Angebote machen mussten, jedoch taten sie dies nur unter größtem Misstrauen. So war jede Musikdatei, die sie vertrieben, mit zahlreichen Einschränkungen versehen. Nicht nur, dass Lieder nicht auf CDs gebrannt werden konnten oder es eine Begrenzung der Stückzahl gab. Lieder konnten nicht kopiert, andere nicht gespeichert werden. Dateien, die gebrannt werden konnten, konnten nicht auf allen Wiedergabegeräten abgespielt werden. Verschiedene Standards und Techniken zum Schutz vor allem digitaler Musik wurden entwickelt, Vorreiter darin war die Secure Digital Music Initiative (SDMI). Alle von ihr entwickelten Ansätze und Schutzmechanismen wurden jedoch innerhalb kürzester Zeit von findigen Hackern geknackt, welche ihre Ergebnisse bereitwillig mit anderen in Foren o.ä. teilten. Das waren von Hinweisen zu bestimmten Seiten, auf welchen die Technik zur Umgehung beschrieben wurde, über selbst geschriebene Programme zur Umgehung des DRM bis hin zu Hinweisen, dass man im Falle von Physischen Tonträgern nur bestimmte Stellen einer CD unlesbar machen müsse. Neueste Technik ist ein sog. Digitales Wasserzeichen: Es verhindert zwar nicht die Kopie einer Datei oder deren Tausch, aber auf Grund des Wasserzeichen soll nachvollziehbar sein, wer die Datei erstmalig ins Internet gestellt hat. Dies soll der Abschreckung dienen, da die Wahrscheinlichkeit, durch dieses Wasserzeichen gefunden zu werden, erheblich erhöht werden soll. Ob diese Technologie allerdings funktioniert, darf bezweifelt werden, da Netzwerke, anders als Urheberrechtsgesetze, nicht an Längergrenzen gebunden sind. Ein Lied, welches in einem Land ohne vergleichbaren Urheberrechtsschutz kopiert wird, kann zwar auf Grund seines Wasserzeichens auf den Kopierer zurück verweisen, dieser jedoch nicht haftbar gemacht werden. Wer sollte bestraft werden, wenn ein Deutscher ein Lied mit unbekanntem Urheberrechtsstatus einer afrikanischen Band kopiert, welches von einem Server in der Karibik aus zur Verfügung gestellt wird? Zum DRM auf Download-Dateien kam ein sehr restriktives DRM auf physischen Tonträgern: auch hier gab es auf einmal die Einschränkung, dass CDs kopiergeschützt waren, dass sie beispielsweise auf Computern gar nicht mehr abgespielt werden konnten. Dass auch viele dieser Schutzmechanismen schnell geknackt werden konnten, hinderte die Industrie nicht daran, immer neue Techniken zu entwickeln. Das Ziel jedoch, die illegale Vervielfältigung der Musik zu stoppen, wurde allenfalls dürftig erreicht, wesentlich schlimmere Folge war jedoch, dass sich die Konsumenten immer mehr eingeschränkt fühlten und mehr und mehr zu Feinden der Musikindustrie wurden (vgl. 2.3.6). Die Musikindustrie jedoch ging immer weiter, bis sie schließlich die oben genannte Schwelle erreichte, dass CDs nur noch auf bestimmten Geräten abgespielt werden konnten. Pech für diejenigen, die keinen CD-Spieler mehr hatten, sondern nur noch über ihren Computer Musik hören konnten. Janko Röttgers zitiert hierzu den Fall eines Musikfans, der sich eine kopiergeschützte CD kaufte, welche trotz gegenteiligen Hinweises auf der CD nicht mit seinem DVD-Player abspielbar gewesen sei. Doch auf seine Beschwerde gegenüber der Plattenfirma erhielt er nicht etwa Ersatz oder wenigstens eine Entschuldigung, man glaube nicht, dass die CD nicht abspielbar sei und er müsse derartige Kopierschutzmechanismen hinnehmen, 'ob es ihm gefalle oder nicht'. 2.4.2.2, Paradoxon bei kopiergeschützten Tonträgern: Diese Einstellung der Tonträgerunternehmen und seit einiger Zeit auch der Filmindustrie führt zu der paradoxen Situation, dass man, wenn man eine CD hören will, auf eine ggf. illegale Kopie zurück greifen muss, da man das Original nicht abspielen kann. Der Schutz, mit welchem die physischen Träger belegt sind, ist so restriktiv, dass sie nicht ohne größere Probleme genutzt werden können. Eine CD, die nur auf CD-Spielern bestimmter Marken funktioniert, ist zu einer Zeit, in der vor allem Jugendliche und junge Erwachsene fast ausschließlich Musik über ihren Computer oder ggf. den DVD-Player hören, nicht mehr zeitgemäß und geradezu widersinnig. Eine DVD, die nicht am Computer angesehen werden kann, ist für jeden, der keinen DVD-Player hat und deshalb seinen Fernseher an den Computer angeschlossen hat, völlig unbrauchbar. Sei es, dass diese gar nicht abgespielt werden kann, dass einige Sprachen nicht wieder gegeben werden können oder einige Tonspuren nicht abgespielt werden. Es ist nicht verwunderlich, dass Konsumenten in diesen Fällen lieber von vorneherein auf die illegale Kopie setzen, als Geld für ein Produkt auszugeben, welches für sie ohnehin nutzlos ist. Die Musikindustrie hat also mit ihrem Kopierschutz nicht verhindert, dass Tonträger kopiert werden, denn dieser Schutz kann in den meisten Fällen relativ einfach umgangen werden, sondern sie hat im Gegenteil erreicht, dass auch diejenigen, die prinzipiell bereit sind, Geld für ein Produkt auszugeben, dies nicht tun werden, da ihnen die Kopie im Endeffekt mehr bringt als das Original.

Über den Autor

Julia Sänger, die 1987 in Wuppertal geboren ist, legte bereits frühzeitig den Grundstein für eine medienwissenschaftliche Karriere. Neben einem in Rekordzeit abgeschlossenen Studium in Angewandter Medienwirtschaft und Medienwissenschaft, belegte sie ebenfalls Kurse in dem Bereich Rechtswissenschaften und dabei vor allem im Medienrecht. Die Schwerpunkte im Immaterialgüterrecht, Social Media und Web 2.0 waren mitbestimmend für die weitere Karriere, die sie schließlich in die Öffentlichkeitsarbeit, mit dem Fokus auf den Neuen Medien, gebracht haben.

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