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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 05.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 84
Abb.: 16
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die aktuelle Finanzkrise, ausgelöst durch die US-Immobilienkrise von 2007, zeigt ein weiteres Mal eindrucksvoll die Folgen von Fehlentwicklungen des Bankensystems auf die globale Volkswirtschaft. So haben bisherige Sicherungsinstrumente wie Basel II und die daraus hervorgehenden Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA) die Bankenwelt nicht davon abgehalten, extrem hohe und unüberschaubare Risiken einzugehen. Als Resultat steht das globale Finanzsystem kurz vor dem Zusammenbruch. Das erforderliche Umdenken im Umgang mit Risiken hat in der Investmentbankenbranche bisher nur wenige erreicht. Zukünftig soll sich dies durch eine verschärfte Bankenregulierung in Form von Basel III verbessern. Diese weitere Verschärfung ist auch für Immobilien-Investmentgesellschaften von Relevanz. So haben letztendlich zu optimistische Risikoeinschätzungen auf dem Wohnimmobilienmarkt in den USA zu dieser Krise geführt. Das Thema Risikomanagement gewinnt folgerichtig innerhalb der Immobilienbranche zunehmend an Bedeutung. Nicht zuletzt durch den erheblichen Imageverlust der vergangenen Jahre wächst das Interesse an einem zielgerichteten und aktiven Risikomanagement seitens der Immobilien-Investmentgesellschaften stetig. In der Immobilienbranche ist es heute deshalb, neben der reinen Renditebetrachtung, eine erforderliche Notwendigkeit auch Risiken zu analysieren, zu steuern und zu kontrollieren. Das vorliegende Buch setzt an dieser Stelle an und beantwortet die Frage, wie ein ganzheitliches Risikomanagementsystem für offene Immobilienfonds aussehen könnte. Hierzu erstrecken sich die betrachteten Themenfelder von den Grundzügen des offenen Immobilienfondsgeschäfts über dessen Anforderungen an das Risikomanagement bis hin zur Modellierung eines praxistauglichen Risikomanagementsystems. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems orientiert sich hierzu nicht nur an der Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen. Vielmehr wird ein darüber hinausgehendes proaktives Risikomanagementsystem konzipiert, welches die gewonnenen Informationen auch als wichtigen Teil des Chancenmanagements versteht und in der Konsequenz einen zentralen Erfolgsfaktor im offenen Immobilienfondsgeschäft darstellt.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.3.3, Risikosteuerung: Im Rahmen der Risikosteuerung werden alle im bisherigen Verlauf des Risikomanagementprozesses identifizierten und als wesentlich bewerteten Risiken durch geeignete Maßnahmen gesteuert. Die eingesetzten Maßnahmen müssen hierzu gleichermaßen zu einer Optimierung des Chancen-Risiko-Verhältnisses und zur Einhaltung gesetzlicher bzw. interner Risikovorgaben beitragen. Wurde schon im Zuge der Risikobewertung eine bestehende Überschreitung entdeckt, muss die Risikosteuerung zu einer kurzfristigen Korrektur in den zulässigen Bereich in der Lage sein. Die Ausgestaltung der Risikosteuerung differenziert hierbei zwischen ursachenbezogenen (direkten) Maßnahmen und wirkungsbezogenen (indirekten) Maßnahmen. Ziel einer ursachenbezogenen Risikosteuerung ist die möglichst vollständige Beseitigung von erkannten Risikoursachen, sodass bestimmte risikobehaftete Ereignisse ausbleiben oder zumindest ihre Eintrittswahrscheinlichkeit herabgesetzt wird. Demgegenüber versucht eine wirkungsbezogene Risikosteuerung lediglich die negativen Auswirkungen bei einem tatsächlichen Eintritt zu verringern. Im Allgemeinen kann zwischen fünf Strategien der Risikosteuerung differenziert werden: - Risikovermeidung. - Risikoverminderung. - Risikostreuung. - Risikoüberwälzung. - Risikoübernahme. Die Strategie der Risikovermeidung stellt die stärkste Form der ursachenbezogenen Risikosteuerung dar. Die Maßnahmen der Risikovermeidung zielen dabei auf ein vollständiges Unterlassen risikobehafteter Handlungen bzw. Investitionen ab. Da dies in der Regel nur mit dem Verlust der Chance einhergeht, kann die Risikovermeidung nur einen Teil der unternehmensweiten Risikosteuerung darstellen. Die Strategie der Risikoverminderung kann sowohl als ursachenorientierte als auch als wirkungsorientierte Methode verstanden werden. So besteht das Ziel entweder in einer Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken (Ursachenorientierung) oder in der Abschwächung der Konsequenzen beim tatsächlichen Eintritt von Risiken (Wirkungsorientierung). Eine Risikoverminderung kann insbesondere durch unternehmensinterne Aktivitäten zur Verbesserung des Informationsstandes über ein Immobilien-Sondervermögen und dessen Einzelobjekte erreicht werden. Zusätzlich werden vielfach durch Richtlinien und Verhaltenskodizes die Vorgehensweisen, Begrenzungen und Limitierungen von Aktivitäten vorgegeben. Die Risikostreuung erfolgt insbesondere durch das bewusste Inkaufnehmen von negativ korrelierten Einzelrisiken bei gleichzeitiger Verringerung des Gesamtrisikoprofils des Unternehmens bzw. des Immobilien-Sondervermögens. Dieser Risikoausgleich geschieht einerseits durch eine Diversifikation der Investitionsobjekte, z. B. im Rahmen von Immobilieninvestitionen durch eine gezielte Asset Allocation in unterschiedliche Assetklassen, Branchen, Länder oder Währungen. Andererseits erfolgt der Risikoausgleich im Rahmen der Finanzierung durch eine Absicherung über derivative Finanzinstrumente (Termin- oder Optionsgeschäfte). Das Ziel der Risikoüberwälzung besteht in der Übertragung von Risiken auf Dritte (z. B. Versicherungen). Diese wirkungsbezogene Strategie hat zur Konsequenz, dass nach Zahlung von Risikoprämien externe Risikoträger die kompletten negativen Folgen eines Risikos tragen. Bei der Risikoübernahme werden die jeweiligen Risiken bewusst und unter Verzicht auf die Beeinflussung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß in Kauf genommen. Die Methode der Risikoübernahme sollte daher nur verwendet werden, wenn das Schadensausmaß genau bekannt ist und die Kosten einer Risikobeeinflussung höher sind als das erwartete Schadensausmaß. 3.3.4, Risikoüberwachung: Im Anschluss an die Risikosteuerung erfolgt im Rahmen der Risikoüberwachung eine kontinuierliche Kontrolle der Prozesse im Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit. Im Prozess der Risikoüberwachung wird hierbei geprüft, ob die tatsächlich eingetretene Risikosituation mit der gemäß dem Risikomanagementprozess erwarteten Soll-Risikosituation übereinstimmt. Zweck dieser Soll-Ist-Vergleiche ist die Überprüfung, ob alle eingetreten Risiken bekannt waren und diese mit der prognostizierten Wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe eingetreten sind. Bei unerwarteten Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Situation analysiert die Risikoüberwachung, welche Ursachen dafür verantwortlich sind und welche weiteren steuernden Maßnahmen zum Erreichen gesetzlicher oder unternehmensinterner Vorgaben erforderlich sind.

Über den Autor

Betriebswirt (B.A.) Michael Siehler, Jahrgang 1988, studierte an der Fakultät für Betriebswirtschaft (Bau und Immobilien) der Hochschule Biberach.

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