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Gesellschaft / Kultur

Lutz Wienhold

Arbeitsschutz in der DDR: Kommunistische Durchdringung fachlicher Konzepte

ISBN: 978-3-95425-328-9

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Produktart: Buch
Verlag: disserta Verlag
Erscheinungsdatum: 02.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 896
Abb.: 38
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die vorliegende Studie stellt den Arbeitsschutz der DDR als Feld der Sozialpolitik historisch dar und beleuchtet auch die Geschichte des Arbeitsschutzes von den Anfängen bis 1945. In den Kapiteln zu den verschiedenen Zeitperioden ab 1945 bilden politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge den Rahmen für den Arbeitsschutz und seine Aufarbeitung. Beantwortet werden folgende Fragen: Warum erlangte vieles durch die politische Situation nicht die fachlich gewollte Wirksamkeit? Und welchen Einfluss hatten die gesellschaftliche Realität und die wirtschaftlichen Zustände? Archivquellen belegen die verschiedenen Sachverhalte. Es werden sowohl Legenden aufgezeigt, die bereits zu Zeiten der DDR durch SED und Staat gebildet wurden, als auch solche, die sich nach der Wende als Halbwahrheiten und insoweit als nostalgische Verklärung des Arbeitsschutzes der DDR entpuppten. Zum Teil menschenunwürdige Zustände belegen die Realität in der DDR und beleuchten auch die Motive der SED. Die Fakten stellen ebenfalls positive Seiten des Arbeitsschutzes in der DDR zusammen, wobei diese zu relativieren sind, da sie unter dem Vorbehalt ihrer politischen Einordnung in ein Unterdrückungs- und Unrechtsregime stehen. Das Buch wendet sich sowohl an den fachlich Interessierten als auch und ganz besonders an Historiker.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 1.3, Charakteristisch ist die wachsende Institutionalisierung und Professionalisierung des Arbeitsschutzes: Seit dem 18. Jahrhundert wurde der Arbeitsschutz institutionalisiert und in der Folge setzte eine zunehmende Professionalisierung ein. Dies erfolgte vor dem Hintergrund: Arbeitsschutzmaßnahmen mussten und müssen gesellschaftspolitisch durchgesetzt werden, d. h., es mussten verbindliche Regelungen eingeführt und ihre Beachtung sichergestellt werden. In diesem Kapitel geht es um zwei Aspekte: - Entstehung der Überwachung der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der unterschiedlichen Beschäftigten durch entsprechende Institutionen. - Erste Schritte zur Herausbildung von wissenschaftlichen Grundlagen sowie der Beginn des Einsatzes von Werksärzten und Sicherheitsingenieuren. Zum ersten Aspekt: Herausbildung von Institutionen des Arbeitsschutzes. So ist die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts eine Aufbauphase staatlichen Arbeitsschutzes, der ein schrittweiser Ausbau folgt. Arbeitsschutz ist hierbei einerseits Stifter des sozialen Friedens. Andererseits ist Arbeitsschutz auch bei aller Professionalität im Dienste wirtschaftlicher Interessen oder - in der Zeit des Nationalsozialismus - auch unter starker Vernachlässigung von Erkenntnissen im Dienste der Politik verankert. Institutionalisierung entsteht also auch aus Konflikten in der Gesellschaft und wird auch politischen Machtverhältnissen untergeordnet. Politik hat das Primat, je nach Grundverständnis wirkt sie positiv oder auch negativ auf den Arbeitsschutz. Ein Grundstein wurde mit dem Preußischen Regulativ 1839 gelegt. Es ging insbesondere um ein Verbot der Beschäftigung von Kindern in Fabriken vor dem vollendeten 9. Lebensjahr. Die Arbeitszeit der Jugendlichen wurde eingeschränkt und deren Nachtarbeit untersagt. Das Regulativ hatte aber noch zahlreiche Mängel und Schwächen. Zum Betriebs- und Gesundheitsschutz enthielt es lediglich eine Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften. Der schwerste Mangel war das Fehlen einer speziellen staatlichen Institution, die über Einhaltung der Bestimmungen des Regulativs von 1839 wachte (ANTON, 1953, S. 192 ff. DEUTSCHBEIN, VOGLER, 1954, S. 20-21 DÜWELL, 1989, S. 233 ff.). Die Aufsicht lag in den Händen der Ortspolizeibehörden, denen es aber an der hinreichenden Sachkunde fehlte und deren Unabhängigkeit von den Fabrikanten nicht immer gewährleistet war. Dennoch gelang mit dem Regulativ ein entscheidender sozialpolitischer Durchbruch. Es war der erste staatliche Eingriff in die unternehmerische Tätigkeit zum Schutze der Arbeiter und damit der erste Rechtsetzungsakt auf dem Gebiet des Arbeiterschutzes (NAHNSEN, 1975, S. 145). Es wird deshalb auch als ‘Urgesetz des deutschen Arbeiterschutzes’ bezeichnet. Das Regulativ markiert insofern einen politischen Wendepunkt, weil der preußische Staat seine wirtschaftsliberale ‘Nachtwächterrolle’ zugunsten einer Politik der sozialen Verantwortung mit einem ersten Schritt veränderte. Die Arbeitsbedingungen waren nicht mehr länger ausschließlich Sache der Unternehmen, sondern unterlagen erstmals staatlichen Regelungen (KAMPF FÜR EINE BESSERE ARBEITSWELT, 2003, S. 9). Mit diesem Gesetz leitete Preußen die staatliche Sozialpolitik in Deutschland ein. Fast 22 Jahre waren vergangen, seit Hardenberg die Initiative ergriffen hatte, die Lage der Arbeiter und vor allem der arbeitenden Kinder in Preußen zu verbessern. Trotz aller Begrenztheit seiner Regelung war das Regulativ ein Meilenstein in der sozialpolitischen Entwicklung. KAUFHOLD (1989, S. 229) weist darauf hin, dass man das Regulativ nicht aus heutiger Sicht beurteilen dürfe, in dem man auf die Selbstverständlichkeit der getroffenen Regelungen hinweist. Das Regulativ müsse vor dem Hintergrund der damals herrschenden liberalen Wirtschaftsdoktrin und der langen und mühsamen, von harten Auseinandersetzungen geprägten Vorgeschichte des Regulativs gewertet werden (siehe auch SIMONS, 1984, S. 14 ff.) […]

Über den Autor

Lutz Wienhold, Jahrgang 1943 promovierter Ökonom, Arbeitswissenschaftler mehrjährige Tätigkeit in der Betriebsplanung eines metallurgischen volkseigenen Betriebes 1972 bis 1990 wissenschaftliche Arbeit im Zentralinstitut für Arbeitsschutz der DDR in Dresden langjähriger stellvertretender Direktor dieses Institutes nach der Wiedervereinigung von 1991 bis 2010 geschäftsführender Gesellschafter von Systemkonzept - Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbH in Köln mit dem Schwerpunkt Arbeitsschutzforschung, Forschungsanwendung und Qualifizierung in dieser Zeit Auftragsforschung zum Arbeitsschutz, insbesondere für öffentliche Auftraggeber (BMAS, Unfallversicherungsträger, BMBF, Bundesländer u. a.) sowie Politikberatung

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