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Gesellschaft / Kultur

Anna Shkonda

Konzipieren mit System: Wissenschaftliche Weiterbildung in Deutschland

ISBN: 978-3-95425-754-6

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Produktart: Buch
Verlag: disserta Verlag
Erscheinungsdatum: 10.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 292
Abb.: 15
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Dieses Buch kann Einsteigern in den Bereich des Bildungsmanagements als eine Art Werkzeugkasten dienen. Es wird aufgezeigt, wie ein Bildungssystem ‚diagnostiziert‘ werden kann, mit dem Ziel, Lücken sichtbar zu machen und das System zu optimieren, umzustrukturieren oder gar neu zu gestalten. Eine solche ‚Diagnostik‘ wird am Beispiel des Teilsystems der wissenschaftlichen Weiterbildung in Deutschland durchgeführt. Im Zentrum steht die exemplarische Konzeption eines berufsbegleitenden Weiterbildungsangebots an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Dafür wird das gesamte Gefüge der wissenschaftlichen Weiterbildung auf der Systemebene, Hochschul- und Angebotsebene, der Ebene der handelnden Aktanten sowie der Ebene des Settings erschlossen. Im Zuge dessen stellt die Arbeit zahlreiche theoretische Konzepte und Methoden für die Lösung der festgestellten Probleme vor. Zudem wird ein Leitfragenkatalog erstellt, der als Vorlage für die Konzeption beliebiger Bildungsangebote gebraucht werden kann.

Leseprobe

Textprobe: AUFGABEN UND TÄTIGKEITEN: Aus der Spannung zwischen den dargestellten Voraussetzungen und den formulierten Zielsetzungen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung ergeben sich mehrere Aufgaben, die sich den Akteuren in diesem Bereich aktuell stellen, sowie Tätigkeiten, die notwendig sind um den gestellten Aufgaben gerecht zu werden. Diese sollen im folgenden Kapitel explizit formuliert werden. Dafür wird der aktuelle Diskurs, der sich mit Problemen und Aufgaben im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung auseinandersetzt, rekonstruiert und mit den in vorherigen Kapiteln geklärten Sachverhalten (Voraussetzungen und Zielsetzungen) abgestimmt. Als Grundlage für die vorgenommene Rekonstruktion dienen verschiedene Empfehlungen der DGWF und des Wissenschaftrates. Die aus der Rekonstruktion gewonnenen Erkenntnisse werden in konkrete Aufgaben und Tätigkeiten übersetzt und durch Ergebnisse der Rekonstruktion der Verhältnisse von Rahmenbedingungen und Zielsetzungen vervollständig. …im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung: Die Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium (DGWF) greift im Zuge der Europäisierung die aktuellen Problemfelder der wissenschaftlichen Weiterbildung auf und zeigt in ihren Empfehlungen eine Reihe Lösungswege auf. Als eine angemessene Reaktion auf den wachsenden Bedarf an wissenschaftlicher Weiterbildung schlägt DGWF folgende Maßnahmen vor: - ‘Abbau hinderlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen (Haushalts-, Dienst- und Besoldungsrecht), - Schaffung zusätzlicher Anreize für die Hochschulen, - die Liberalisierung des Hochschulzugangs, - die weitere Gestaltung des Hochschuldienstrechts, - regionale Netzwerke für wissenschaftliche Weiterbildung mit Hochschulen und Wirtschaft, - Gründung bzw. Stärkung der ‘Einrichtungen für Weiterbildung’ an den einzelnen Hochschulen selbst, - die Modularisierung der Studien- und Lernangebote, inkl. der – auch teilzeitstudiengeeigneten – Bachelor- und Masterstudiengänge’. Besonders betont wird die Notwendigkeit der Strukturierung und Organisation der wissenschaftlichen Weiterbildung. Es sollen zentrale Einrichtungen an den Hochschulen geschaffen werden, die eine Verbindung zwischen Fachbereichen und Fakultäten einerseits und Hochschulverwaltung andererseits herstellen sowie für die Organisation der aktuellen Angebote verantwortlich sind. Dabei muss zwischen den Funktionen wissenschaftlicher Weiterbildung und den Aufgaben sowie der Organisation der Einrichtungen für Weiterbildung an Hochschulen unterschieden werden, denn einerseits nimmt die Bedeutung der wissenschaftlichen Weiterbildung zu und ist im hochschulpolitischen Diskurs unbestritten. Andererseits wird die Bedeutung der die wissenschaftliche Weiterbildung organisierenden Einrichtungen immer wieder in Frage gestellt. Daher empfiehlt die DGWF die Aufgaben zu identifizieren und zu formulieren, welche von der Hochschulverwaltung oder den Fachbereichen nicht ausgefüllt werden und an die Einrichtungen der wissenschaftlichen Weiterbildung delegiert werden können. Die zentrale Aufgabe der Einrichtungen wissenschaftlicher Weiterbildung ist laut DGWF das ‘Bildungsmanagement’ wissenschaftlicher Weiterbildung, das heißt es geht nicht nur um betriebswirtschaftliche Aufgaben, sondern vor allem um ‘eine bildungswissenschaftliche Aufgabe, die gefasst werden kann unter dem Begriff der Makrodidaktik, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für das Lernen wissenschaftlichen Wissens zu organisieren. … dies ist nicht nur eine organisatorische oder administrative, sondern eine eigenständige wissenschaftliche Aufgabe, welche auch Forschungsaktivitäten impliziert’. Die Zentraleinrichtungen sollen folgende Aufgaben und Funktionen übernehmen: ‘Bedarfsanalysen, Programmplanung, didaktische Beratung, Methodenberatung, Medienbereitstellung, Qualitätssicherung, Dozenten-Vermittlung, Unterstützung bei der Kursentwicklung, Unterstützung bei der Entwicklung von E-Learning-Konzepten, Kontaktherstellung, Lernberatung, Personalberatung, wissenschaftliche Begleitung, Finanzierungsberatung und Forschungsrecherchen. Solche Einrichtungen wissenschaftlicher Weiterbildung befördern Initiativen, sichern die Kontinuität der Aktivitäten und sind Ansprechpartner für die wachsende Weiterbildungsnachfrage’. DGWF macht auf die Wichtigkeit der Qualitätssicherung, Zertifizierung und Akkreditierung der wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote aufmerksam. Im Rahmen der abschlussbezogenen Angebote wird empfohlen auf folgende Herausforderungen zu achten: Wird der Zugang für Adressaten ohne Hochschulzugangsberechtigung bzw. -abschluss offen gehalten? Ist die Zeitbelastung für berufstätige Teilnehmende aufbringbar? Ist die organisatorische und zeitliche Angebotsform den Teilnahmemöglichkeiten angemessen? Bleibt die Verantwortung für die Angebote bei der Hochschule? Ist die Wissenschaftlichkeit der Lehre gesichert? Werden vorgängige Erfahrungen und Leistungen angerechnet und sind die Lernerfolge mit entsprechenden Berechtigungen verbunden? Bringen die Abschlüsse den Absolventen einen inhaltlichen und formalen Nutzen? Entsprechend werden von DGWF folgende Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Weiterbildungsangebote an den Hochschulen vorgeschlagen: - Eingliederung vorhandener Angebote in das ECTS-System - Standardisierung von zu vergebenen Zertifikaten zwecks Erleichterung der Anerkennung - Zugänge für Teilnehmende ohne Hochschulabschluss ermöglichen - Erprobung der neuen Verfahren der Anerkennung vorgängigen Lernens und der Anrechnung vorhandener Kompetenzen - Erweiterung des bestehenden Angebotsspektrums. Bezogen auf das Qualitätsmanagement der Einrichtungen für wissenschaftliche Weiterbildung stellt DGWF fest, dass sich dieses noch nicht an allen Einrichtungen durchgesetzt hat. ‘Entwicklungspotenziale bestehen insbesondere bei der Qualitätspolitik, den Qualitätszielen, der Kompetenzverteilung und der Gewichtung der Qualitätssicherungspraktiken.’ Daher empfiehlt die DGWF die Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung nach den gleichen Qualitätskriterien wie die Angebote des grundständigen Studiums zu bewerten. Auch Forschungsbezug soll angestrebt werden, d.h. die Qualifikation der Lehrenden soll dem Niveau der Hochschule entsprechen. Neue Angebote sollen von akademischen Gremien beraten und verabschiedet werden. Prüfungsverfahren und -durchführung sollen den Prüfungsverfahren und -durchführung der anbietenden Hochschule entsprechen. Der Teilnehmerschutz soll gewährleistet werden. Dieser bezieht sich auf die Informationspolitik, die Teilnahmeverträge und das Beschwerdeverfahren. Die Einrichtungen der Weiterbildung sollen sich an den Kriterien der Akkreditierungsverfahren orientieren. Bezüglich der Kapazitäts- und die Deputatswirksamkeit wissenschaftlicher Weiterbildung empfiehlt DGWF den Hochschulen die Lehre in der Weiterbildung auf das Deputat anzurechnen. ‘Für weiterbildende Bachelor- bzw. Masterstudiengänge sollte eine kapazitäre Verankerung im Spektrum abschlussbezogener Studiengänge eines Fachbereichs bzw. einer Fakultät angestrebt und umgesetzt werden. Durch die Kapazitätswirksamkeit weiterbildender Bachelor- und Master-studiengänge wird es möglich, Lehrpersonen im Rahmen ihres Deputats in weiterbildenden Studiengängen einzusetzen. Dies sollte insbesondere bei ‘Kern-Lehrpersonen’ greifen’. In Bezug auf die Kosten und Finanzierung der wissenschaftlichen Weiterbildung empfiehlt DGWF den Hochschulen durch Zielvereinbarung mit der jeweiligen Landesregierung das Gebot der Kostendeckung auf die Durchführungskosten anzustreben und auf die Gesamtheit aller Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung zu beziehen, damit auch zukünftig wirtschaftliches Handeln möglich bleibt. Die Festsetzung der Teilnehmerentgelte soll sich grundsätzlich an einer Kostenkalkulation (kaufmännische Buchhaltung) ausrichten. Soweit Lehrleistungen vergütet werden, sollte der Lehrauftragssatz der Hochschulen die Richtschnur bilden. Aus Teilnahmeentgelten, die nicht zur Deckung der Durchführungskosten benötigt werden, sind Beiträge zur Deckung der Fixkosten zu leisten. Die Hochschulen sollen einen zentralen Fonds ‘Wissenschaftliche Weiterbildung’ einrichten, aus dem die Entwicklung neuer Angebote, die Markteinführung neuer Angebote, temporäre Defizite, Investitionen u.a.m. finanziert werden können. Der Fonds wird nach einer angemessenen Ersteinlage durch die Hochschule aus Weiterbildungseinnahmen gespeist. Bezogen auf die Organisation der wissenschaftlichen Weiterbildung wird empfohlen die Einrichtungen in einer gemeinsamen zentralen Institution zusammenzufassen, da die Transparenz dieser sowohl nach innen als auch nach außen nicht gegeben ist. Die außerhochschulischen Einrichtungen, die an der wissenschaftlichen Weiterbildung einbezogen sind, sollen von der zentralen Einrichtung geprüft werden. ‘Die Aufgaben der zentralen Institution liegen in der Steuerung aller Weiterbildungsprozesse der beteiligten Einrichtungen, der Zusammenführung und Optimierung von Querschnittsaufgaben wie Management, Marketing, didaktische Entwicklung und Unterstützung sowie der gemeinsamen Nutzung von Räumen, Geräten und Material’. Die akademischen Angelegenheiten der zentralen Institution sollen von einem Gremium geregelt werden ‘unter der Beteiligung des für die Weiterbildung zuständigen Mitglieds des Präsidiums bzw. des Rektorats. Das Gremium verhandelt Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Präsidium.’ Außerdem sollen die Profile und die gegebenen Rechtsformen geprüft werden sowie ein gemeinsames Weiterbildungsbudget verhandelt und verteilt werden. Dem Gremium soll ein Beirat zugeordnet werden. Dieser soll von Personen aus Wirtschaft, Kommune (Region) und Verbänden vertreten werden. Die Aufgabe des Beirates ist es bei der strategischen Entwicklung der Geschäftsfelder und der Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung Unterstützung zu bieten. ‘Das zentrale Gremium für die Weiterbildung prüft die Einbindung der wissenschaftlichen Weiterbildung in das Leitbild der Hochschule und entwirft das Weiterbildungskonzept für die Hochschule bzw. entwickelt es weiter das Weiterbildungskonzept wird von den zuständigen Entscheidungsgremien der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule, der Hochschulleitung und ggf. eingesetzten Hochschulräten diskutiert und verabschiedet’. Um das wissenschaftliche Profil der Einrichtungen für Weiterbildung an Hochschulen zu stärken wird empfohlen eine wissenschaftliche Leitung sowie die Unterstützung und Beratung durch einen entsprechend profilierten Beirat sicherzustellen. Das Verhältnis von wissenschaftlichen und Dienstleistungstätigkeiten soll in Arbeitsverträgen zum Ausdruck gebracht werden. Auch im Profil und im Leitbild der Einrichtung soll die wissenschaftliche Grundlegung der Tätigkeit deutlich werden. Die Teilnahme an entsprechenden Modellversuchen, Projekteinwerbungen und wissenschaftlichen Wettbewerben kann und soll das wissenschaftliche Profil der Einrichtung unterstützen und verstärken. … im Hochschulbereich: Damit die Anforderungen an die wissenschaftliche Weiterbildung auf der Hochschulebene erfüllt werden können, müssen parallel einige Veränderungen auf der Hochschulpolitik sowie Hochschulmanagementebene vollzogen werden. Der Wissenschaftsrat hat am 27. Januar 2006 zwei Empfehlungen veröffentlicht, in denen die Anforderungen an die Hochschulen in Bezug auf die wissenschaftliche Weiterbildung formuliert wurden. In seinen ‘Empfehlungen zur künftigen Rolle der Universitäten im Wissenschaftssystem’ spricht sich der Wissenschaftsrat dafür aus, dass die akademische Weiterbildung zu einer Kernaufgabe der Universitäten werden soll. Dafür sollen die Hochschulen parallel zu den Regelangeboten ein nachfrage- und marktgerechtes Weiterbildungsangebot etablieren, der genauso wie die Regelangebote gestuft strukturiert ist, weil somit kann die wissenschaftliche Weiterbildung dem Konzept des lebenslangen Lernens angepasst werden. Die Studiengänge sollen stärker für Absolventen mit Berufserfahrung ebenso wie für Berufstätige geöffnet werden. Auch maßgeschneiderte Programme für Firmenkunden sollten sich ergänzend zur Erstausbildung an den Universitäten fest etablieren. ‘Universitäre Weiterbildung darf dabei nicht als ein vom ‘normalen’ Studienbetrieb entkoppeltes Handlungsfeld begriffen werden. Lebenslanges, auch berufsbegleitendes Lernen muss zu einem Leitprinzip werden, von dem her sich die Ausbildungsangebote der Universitäten künftig organisieren’. Vor dem Hintergrund der Alterung der Erwerbsbevölkerung, der steigenden Innovationsdynamik in fast allen Wirtschaftsbereichen sowie der demographischen Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland erachtet der Wissenschaftsrat ein international ausgerichtetes Hochschulmarketing sowie zielgruppenadäquate Programme als wesentlich. Mit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstrukturen sowie der Einführung zusätzlicher bedarfsorientierter Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung werden folgende positive Auswirkungen auf die Universitäten verbunden: - ‘Studienreform: In dem Maße, indem die Hochschulen entsprechende Masterstudiengänge einrichten und Erwerbstätigen die Rückkehr an die Hochschule ermöglicht wird, wird auch für den Einzelnen die Aufnahme einer früheren Berufstätigkeit nach dem Bachelor nicht gleichbedeutend mit dem Verzicht auf eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung sein (...). - Wissens- und Technologietransfer von den Universitäten in die Unternehmen: Über neues Wissen, das sich Unternehmensangehörige im Rahmen einer universitären Weiterbildung aneignen, vollzieht sich ein Transfer wissenschaftlichen Know-hows von den Universitäten in die Unternehmen (...). - Qualität der Lehre: Durch Weiterbildung bauen die Universitäten systematisch institutionelle und individuelle Kontakte zur Praxis auf. Durch Kooperationen mit Unternehmen durch Studierende, die ihre Erfahrungen aus der Praxis in die Lehre einbringen, erfolgt auch ein Wissenstransfer in die Universitäten hinein. Dies könnte dazu beitragen, dass sich auch die grundständige Lehre stärker am Bedarf des Beschäftigungswesens und seinen Qualifikationsanforderungen orientiert (...). - Finanzierung der Universitäten: Mit dem Ausbau der Weiterbildung erschließen sich die Universitäten neue Einnahmequellen’. Die Bundesländer werden diesbezüglich aufgefordert die vorhandenen haushalts-, dienst- und besoldungsrechtliche Restriktionen abzubauen Individuelle Lehrleistungen in der Weiterbildung auf das Lehrdeputat anzurechnen den Lehrleistungen im Reputations- und Karrieresystem der Hochschulangehörigen einen zentralen Stellenwert zu verleihen sowie die für die Weiterbildungsangebote zusätzlich notwendigen Lehrkapazitäten durch Studiengebühren zu ko-finanzieren. In seinen ‘Empfehlungen zum arbeitsmarkt- und demographiegerechten Ausbau des Hochschulsystems’ empfiehlt der Wissenschaftsrat den Hochschulen und Ländern alle Aktivitäten im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung zu stärken und sich auf dem wachsenden Markt qualitätsgesicherter Angebote zu positionieren. Somit wird auf die Konkurrenz sowie auf einen Rückstand gegenüber außeruniversitären Anbietern hingewiesen. Die zentrale Aussage des Wissenschaftsrates diesbezüglich ist: ‘Hochschule für Lebenslanges Lernen öffnen: Wissenschaftliche Weiterbildung ist eine der zentralen Aufgaben der Hochschulen der kommenden Jahre. Die Alterung der Erwerbsbevölkerung sowie die große Innovationsdynamik in fast allen Wissenschaftsbereichen machen eine kontinuierliche Weiter-, Um- und Neuqualifizierung von Arbeitskräften notwendig. Der Know-how-Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wird sich langfristig nicht allein auf den Übertritt junger Hochschulabsolventen ins Erwerbsleben stützen können. Noch unbeantwortet ist die Frage, ob und in welcher Weise es Betrieben mit ihren älter werdenden Belegschaften gelingen kann, ein hohes Maß an Innovationsfähigkeit und Kreativität aufrechtzuerhalten. Ohne umfangreiche Qualifizierungsanstrengungen wird dies aber sicher nicht gelingen. Aus individueller Sicht ergibt sich – angesichts der durch verkürzte Ausbildungszeiten und steigendes Rentenzugangsalter deutlich verlängerten Lebensarbeitszeit – ebenfalls ein großer Bedarf an kontinuierlicher Weiterbildung’. Die Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates an Hochschulen stellt eine wichtige Bedingung für die Entwicklung zukunftsfähiger Perspektiven für Institutionen und das Personal der wissenschaftlichen Weiterbildung dar.

Über den Autor

Dr. phil. Anna Shkonda wurde 1973 in der Ukraine geboren. Nach dem Studium der amerikanistischen Sprach- und Literaturwissenschaften hat sie 2007 ihren Magisterabschluss in Soziologie, Pädagogik und Psychologie an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gemacht, worauf ein vierjähriges Promotionsstudium folgte. Sowohl während des Studiums wie auch in der Promotionsphase war sie von systemtheoretischen Gedanken affiziert. Methoden der systemischen Familientherapie und Beratung sowie der systemischen Organisationsberatung und des Wissensmanagements waren kontinuierlich im Zentrum ihrer Aufmerksamkeit. Das vorliegende Buch bietet einen Einblick in die im Laufe dieser Qualifikationsphase gewonnenen Erkenntnisse.

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