Suche

» erweiterte Suche » Sitemap

  • Sie befinden sich:
  • Reihen
  • »
  • jus novum
  • »
  • Die Reichweite der Unterlassungserklärung bei Online-Archiven im Rahmen des Presserechts

jus novum


» Bild vergrößern
» Blick ins Buch
» weitere Bücher zum Thema


» Buch empfehlen
» Buch bewerten
Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 04.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 108
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Seit einigen Jahren findet im Bereich der Medien ein Prozess statt, der gekennzeichnet ist durch beträchtliche Verluste an Auflage und Vielfalt bei den klassisch gedruckten Zeitungen. Dieser Prozess gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grund für diese Entwicklung ist nicht allein das Internet mit der höheren Aktualität und ständigen Verfügbarkeit, sondern auch das unterschiedliche Medienverhalten der Bevölkerung. Diese fortschreitende Entwicklung zwingt aufgrund der wirtschaftlichen Folgen die Zeitungsverleger zum Handeln. Deswegen stellen immer mehr Verlage den Lesern Zeitungen und Zeitschriften auch als identische Online-Version zur Verfügung. Aufgrund dieses erweiterten Verlagsangebots muss die presserechtliche Unterlassungserklärung gleichfalls mit einer vergrößerten Reichweite wirksam werden, um auch den Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet durch die Multimediaprodukte der Zeitungsverlage entgegentreten zu können. Dies gilt insbesondere,wenn die erschienenen Artikel noch Monate oder Jahre nach der eigentlichen Veröffentlichung in Online-Archiven abrufbar sind. Nico Gronau klärt die Frage, inwieweit eine Unterlassungserklärung Einfluss auf ein solches Archiv nehmen kann und in welchem Maße der Verlag hierbei Einschränkungen der Archivgrundsätze hinzunehmen und sein Online-Archiv abzuändern hat. Hierzu skizziert der Autor zunächst die Rechtsnatur sowie Gestaltungsmöglichkeiten des Tenors und die verfassungsrechtlichen Schranken einer Unterlassungserklärung. Als nächstes erfolgt die Definition von Online-Archiven und deren schutzrechtliche Einordnung durch das UrhG und das GG. Der abschließende Teil erörtert die für die Reichweite der Unterlassungserklärung abwägungsrelevanten Gesichtspunkte, die im Einzelfall zu beachten sind. Die Zusammenfassung gibt die beleuchteten Schwerpunkte hinsichtlich der Reichweite einer presserechtlichen Unterlassungserklärung und ihrer Folgen anhand schematischer Übersichten wieder, die der Leser in der Praxis als Prüfungsschemata einsetzen kann. Im Anhang finden sich ergänzend u.a. eine Übersicht zur Höhe von Geldentschädigungen, ein Muster einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Darstellung der Sphäreneinteilung des BGH, relevante Auszüge aus dem Pressecodex, ein Exkurs zum Verbotstenor sowie ein Exkurs zur Schmähkritik.

Leseprobe

Kapitel 3, Verfassungsrechtliche Schranke: Ihre verfassungsrechtliche Schranke findet die Unterlassungserklärung in den Rechtfertigungen von Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das geschützt werden soll. Hierfür ergeben sich aus Art. 2 I GG drei Schranken: die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung (kollidierende Grundrechte Dritter verfassungsimmanente Schranke) und das Sittengesetz. Als Rechtfertigung der Beeinträchtigungen gelten im Presserecht insbesondere die Einwilligung, die Verfolgung öffentlicher Interessen, die Aufklärung der Allgemeinheit, die Diskussion von Fragen des Gemeinwohls, die geistige oder politische Auseinandersetzung, die Meinungs- und Pressefreiheit, die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre ohne Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil jedoch gemessen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Entscheiden ist das Motiv und der Zweck sowie das Gewicht des Eingriffs. Bei Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hat das BVerfG folgende Maßgabe zur Abwägung der eingreifenden Grundrechte erteilt: Je mehr der gesetzliche Eingriff elementare Äußerungsformen das allgemeine Persönlichkeitsrecht berührt, umso sorgfältiger müssen die zu seiner Rechtfertigung vorgebrachten Gründe gegen den grundsätzlichen Freiheitsanspruch des Bürgers aus Art. 2 I GG abgewogen werden. Dabei bildet die Intims- bzw. Privatsphäre i.e.S. einen Kernbereich, als letzter unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung. Die Rechte anderer umfassen alle subjektiven Rechte. Dem Sittengesetz kommt aufgrund der positivierten Rechtsbegriffe (gute Sitten, Treu und Glauben) keine eigenständige Bedeutung als Schranke zu.

Über den Autor

Nico Gronau, LL.M. wurde 1981 geboren. Nach einem Studium der Rechtswissenschaften studierte der Autor Wirtschaftsrecht. Studienschwerpunkt war das Internationale Wirtschaftsrecht, insbesondere für die Bereiche Presse- und Urheberrecht. Der Autor hat 2009 das Master-Studium abgeschlossen. Schon während des Studiums sammelte er praktische Erfahrungen in der Rechtsabteilung eines Zeitungsverlages der Axel Springer AG und der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG sowie in der Rechtsabteilung eines führenden unabhängigen TV-Produktionsunternehmens in Deutschland. Durch die tägliche und intensive Arbeit in einem Zeitungsverlag wurde das Interesse des Autors geweckt, wie sich die traditionelle presserechtliche Unterlassungserklärung in den von Verlagen immer häufiger genutzten neuen Medien auswirken kann.

weitere Bücher zum Thema

Bewerten und kommentieren

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichenten Felder aus.