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  • Software Patente in Europa: Studie zur Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen und deren Folgen für europäische Unternehmen

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Produktart: Buch
Verlag: Igel Verlag
Erscheinungsdatum: 01.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 84
Abb.: 12
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Ist Software patentwürdig? Oder sind Softwareptente generell trivial? Welche Positiv- und Negtiverfahrungen gibt es bereits in der Praxis? Wie verhält sich die Vorläufernation USA? Welche Gefahren und Chancen bergen Softwarepatente für kleine und mittelgrosse Unternehmen? Verlagert sich der Wettbewerb immer mehr ins Rechtssystem? Auf diese und andere relevante Fragen zum Thema Software Patente wird in dieser Studie eingegangen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.6.3, Stimmen zur Entscheidung: Axel Metzger vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software meint, dass das Scheitern der Richtlinie aufzeigt, wie stark die öffentliche Meinung die europäische Gesetzgebung beeinflussen kann. Leider steht aber nun den Patentämtern und Gerichten der EU-Staaten weiterhin frei, ob auf nationaler Ebene Software ‘an sich’ patentierungswürdig ist, oder nicht. In Deutschland sprechen industrienahe Branchenvereinigungen von einer Enttäuschung. Der ZVEI und der Bundesverband der Deutschen Industrie, glauben, dass eine Chance zur Harmonisierung der Patentierungspraxis in Europa verpasst worden sei. Sie sind der Meinung, dass eine Ablehnung einer Richtlinie, die die bestehenden Patentierungsmöglichkeiten aufweiche, die bessere Lösung sei. Dennoch sind sie zusammen mit dem Branchenverband Bitkom der Meinung, dass der Schutz des geistigen Eigentums ‘Voraussetzung für die Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit eines Hightech-Standortes Deutschland’ bleibt. Vertreter des deutschen Mittelstands zeigten sich nach der Abstimmung erleichtert. Ihnen wäre jedoch eine klare Begrenzung der Softwarepatentierung und damit eine Vereinheitlichung lieber gewesen. Neben der Ablehnung des Richtlinienvorschlags gehört für Herrmann Gfaller, Redakteur von ZDNet zum sichtbarsten Lobbying-Ergebnis, dass selbst Brüssel und Strassburg, statt von ‘computerimplementierten Erfindungen’, von ‘Software Patenten’ sprechen. Auch die Abstimmung die schließlich zum vorzeitigen Ende des Vorschlags führte, wurde unter diesem, eigentlich falschen Titel geführt. Fraglich findet er, ob das Parlament Europa tatsächlich einen Dienst erwiesen hat. Bei der Ablehnung der Richtlinie sei nur die Vereinheitlichung gescheitert. Sie hätte letztendlich eine starke gemeinsame Haltung im internationalen Wettbewerb ermöglicht. Die Gegner der CIP seien nicht nur gescheitert sondern haben sogar noch das Gegenteil erreicht, schreibt er. Die einzelnen Staaten der EU vergäben nämlich ihre Patente nach wie vor nach unterschiedlichen Vorgaben. Gfaller beschreibt auch die Faktoren, die bei einer Wiederaufnahme der Verhandlungen seiner Meinung nach zu einem Erfolg führen werden: Er spricht etwa von einer ehrlicheren Argumentation auf beiden Seiten. Die Haltung, dass Software als immaterielles Gut per Definition nicht patentierbar sei, hat für ihn ebenso wenig mit der Wirklichkeit zu tun, als dass jede kleine Innovation als Erfindung durch gehen soll. Die Schlüsselfaktoren seien der Begriff der Erfindungshöhe und der Schutz kleiner innovativer Unternehmen. 2.7, Sind Software Patente trivial? ‘Trivialpatente gilt es unbedingt zu verhindern - sie desavouieren das ganze System.’ Ministerialdirektor Dr. Elmar Hucko, Leiter der Abteilung Handels- und Wirtschaftsrecht im deutschen Justizministerium: Viele Patente der letzten Jahre aus dem Bereich der Datenverarbeitung stellten sich als trivial heraus. Laut Patentanwalt Axel Pfeiffer, werden allgemein Patente auf Software, ausgehend vom heutigen Wissen, in den meisten Fällen als trivial angesehen. So schreibt er einen Teil dieser Auffassung ‘ex-post-Betrachtungen’ zu. Dabei handelt es sich meist um US-Patente mit frühen Anmeldetagen, die wegen ehemals anderen Laufzeitbestimmungen in den USA noch heute gültig sind. Dadurch ließen sich aber nicht alle Trivialitätswahrnehmungen erklären. Beispiele für ‘Bauchschmerzpatente’ sind etwa ‘Der elektronische Einkaufswagen’ oder ‘Das Lernen einer Sprache durch Vergleich der eigenen Aussprache mit der eines digitalen Lehrers’. Pfeiffer verneint nicht, dass durchaus Triviales patentiert wird. Seiner Meinung nach sind aber die Darstellungen der Patentgegner, die sich in einem ‘Gestrüpp von Trivialpatenten’ stehen sehen, übertriebene Rhetorik.

Über den Autor

Philipp Schuler, MBA, wurde 1982 in Feldkirch / Österreich geboren. Sein Bachelorstudium der Wirtschaftsinformatik an der Universität Liechtenstein schloss er im Jahr 2006 mit dem akademischen Grad Bachelor of Science ab. Sein anschliessendes Studium Entrepreneurship ebenda schloss er im Jahr 2008 mit dem akademischen Grad Master of Business Administration ab. Bereits während des Studiums war der Autor einschlägig berufstätig und sah sich immer wieder mit Schutzrechten neuer Entwicklungen konfrontiert. Dies motivierte ihn, sich in dieser Studie eingehend mit dem Thema zu befassen.

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