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Sozialwissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 07.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 56
Abb.: 7
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Ereignisse des 11. Septembers 2001 veränderten im hohen Ausmaß die Sicherheitsbestimmungen bei der Einreise in die USA. Dieses Fachbuch gibt einen kurzen Rückblick, und zeigt die, bis 2001 stattgefundenen terroristischen Handlungen, welche bereits zu nennenswerten Gesetzesänderungen auf diesem Gebiet geführt haben. Überdies wird sehr detailliert dargelegt, warum der 11. September einen Wendepunkt bei der Einreise darstellt. Ferner werden in diesem Buch die Veränderungen der Sicherheitsbestimmungen bei der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika kritisch beleuchtet. Hier findet ein Blick auf die Ausgaben des Heimatschutzes und den Verschärfungen der Visa-Bestimmungen statt. Um die Veränderungen nach 9/11 besser erkennen zu können, ist das nähere Betrachten jener US-amerikanischen Behörden wichtig, die für das Ausführen der neuen Sicherheitsrichtlinien verantwortlich sind. Da es unzählige Novellierungen auf dem Gebiet der Einreise gab, ist diese Akzentuierung besonders hervorzuheben. Sehr interessant ist zu sehen, welche umfangreichen Prozedere bereits vor der Einreise und auch an den Grenzübergängen beachtet werden müssen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2, Sicherheitsbestimmungen im Wandel der Zeit: 2.1, Sicherheitsbestimmungen vor dem 11. September 2001: Bereits vor dem 11. September 2001 gab es eine Reihe von Vorschriften um Terrorismus auf US-amerikanischem Boden zu bekämpfen. Sicherheitsbestimmungen im Flugbereich und damit einhergehende Auflagen bei der Einreise in die Vereinigten Staaten verschärften sich aufgrund von Flugzeugentführungen zusehends. Dadurch, dass zwischen 1968 und 1972 124 Flugzeuge entführt wurden, setzten Fachleute Flugzeugentführungen einer nationale Epidemie gleich (vgl. Landes 1978, 1). Hierdurch wurde Druck auf die Regierung der USA ausgeübt, Sicherheitsmaßnahmen für US-amerikanische Fluggesellschaften zu schaffen, um Entführungen im zivilen Luftverkehr erfolgreich vorzubeugen. Die US-amerikanische Bundesluftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) bereitete dafür das Anti-Hijacking-Programm vor (vgl. Committee on Commercial Aviation Security et al. 1996, 6). Gemäß diesem Programm sollten alle Passagiere vor dem Flug folgendermaßen abgefertigt werden: […] that would require screening all passengers 'by one or more of the following systems: behavioral profile magnetometer, identification check, physical search.' (vgl. Committee on Commercial Aviation Security et al. 1996, 6) 1974 wurden zwei weitere wichtige Gesetze verabschiedet: Der Antihijacking Act of 1974 und der Air Transportation Security Act of 1974. Der Antihijacking Act of 1974 beinhaltete novellierte Strafauflagen für das Entführen von Flugzeugen. Der Besitz von Waffen an Bord wurde genauso bestraft wie das Mitführen von Sprengstoff. Außerdem konnte man Flugzeugentführer bei Tod eines Passagiers während einer Entführung mit bis zu einer 20-jährigen Haft- oder Todesstrafe verurteilen (vgl. Dempsey 2003, 697). Laut Dempsey ging aus dem Air Transportation Security Act hervor, dass US-amerikanische Flughäfen mit neuer technischer Ausrüstung ausgestattet wurden: […] U.S. airports are now equipped with magnetometers to check passengers and x-ray machines to check luggage. (Dempsey 2003, 701) Als positive Folge der veränderten Gesetze fanden in den darauffolgenden Jahren deutlich weniger Flugzeugentführungen als in den späten 1960er und frühen 1970er Jahren statt (vgl. Direct Response: 5 Pre-9/11 Security Breaches and the Safety Measures That Followed). Eine weitere Maßnahme, um die Sicherheit im US-Flugverkehr zu erhöhen war der Aviation Security Improvement Act of 1990. Die Notwendigkeit, dieses Gesetz einzuführen, beschreibt das Committee on Commercial Aviation Security et al. wie nachstehend zitiert: The second event was the destruction of Pan American Airlines Flight 103 over Lockerbie, Scotland, on December 21, 1988, which resulted in the creation of the President's Commission on Airline Security and Terrorism in 1989 and the enactment of the recommendations of that commission into the Aviation Security Improvement Act of 1990 (Public Law 101-604). (Committee on Commercial Aviation Security et al. 1996, 6) Das Flugzeug der Pan American Airlines, eine Boeing 747, wurde durch Plastiksprengstoff, der sich im aufgegebenem Gepäck befand, zum Absturz gebracht. 270 Menschen starben bei dem terroristischen Angriff. Aufgrund dieses Vorfalls wurde 1989 die Commission on Aviation Security and Terrorism einberufen, um die damaligen Sicherheitsvorschriften im Flugverkehr zu untersuchen und Verbesserungen abzugeben (vgl. Oldham 2007, 17). Die meisten Empfehlungen der Commission on Aviation Security and Terrorism für den Sicherheitsbereich wurden im neu geschaffenen Aviation Security Improvement Act of 1990 hauptsächlich in drei Bereiche unterteilt: Der erste Part beschreibt das Schaffen neuer Personeninstanzen innerhalb der FAA (vgl. Felcher 2004, 30). Hier berichtet Felcher von Beispielen wie ‘The creation of new job titles to oversee security - for example, director of intelligence and security, […] and eighteen federal security managers.’ (Felcher 2004, 30). Der zweite Bereich befasst sich mit neuen Richtlinien, die den Fluggesellschaften aufgelegt werden, damit diese eine verbesserte Sicherheit garantieren können. Diese Gesetzesausfertigungen sollen von der FAA erarbeitet werden. Laut Felcher umfasst dies zum Beispiel ‘[…] criminal background checks for employees and stiffer standards for hiring, continued employment, training and language skills for security workers.’ (Felcher 2004, 30). Im dritten, wesentlichen Kernpunkt des Aviation Security Improvement Act of 1990 wird von der FAA gefordert, gegenwärtige Forschungen zu forcieren und neue Projekte zu initiieren. Dies umfasst zum einen Studien im Bereich der Sprengstoffermittlung und zum anderen Untersuchungen, um zu prüfen, ob bisherige Maßnahmen im Rahmen der Sicherheit für Post- und Frachttransporte in Passagierjets ausreichen (vgl. Felcher 2004, 30). Einige Jahre später, 1996, wurde der sogenannte Antiterrorism and Effective Death Penalty Act of 1996 (AEDPA) erlassen. Der erste, von Ausländern verübte Terrorakt auf das World Trade Center am 26. Februar 1993 sorgte hauptsächlich zum Verabschieden dieses Gesetzes. Besonders aufgrund der Tatsache, dass eine ausländische terroristische Organisation den Bombenanschlag auf das World Trade Center verübte, wird dem AEDPA seit dem 11. September im Kampf gegen ausländische Terroristen eine erhöhte Wichtigkeit zugemessen (vgl. Farnam 2005, 22-23). Im selben Jahr führte zusätzlich zum AEDPA der Illegal Immigration Reform and Immigrant Responsibility Act of 1996 (IIRIRA) zu drastischen Veränderungen im Einwanderungs- und Sicherheitsbereich. Ein Beispiel sind hier reformierte Grenzkontrollen. Letztlich wirkten sich diese Neuerungen auf internationale Studenten und allgemeine Visa- und Konsulatsangelegenheiten aus (vgl. Farnam 2005, 30-31). Eyad Ismoil, einer der Drahtzieher des ersten Anschlages auf das World Trade Center reiste 1989 legal in die USA ein, um an der Wichita State University in Kansas zu studieren (vgl. Last World Trade Center bombing conspirator sentenced). Ismail verließ im Dezember 1990 die Universität, war somit kein Student mehr, sein Visum wurde ungültig und daraufhin hätte er laut den Vorschriften das Land verlassen müssen (Farnam 2005, 12). Im § 641 des IIRIRA (siehe Anhang 1) wurde daher gefordert, dass eine nationale Datenbank für ausländische Studenten etabliert werden sollte (vgl. Farnam 2005, 97). Dieser Forderung wurde mit dem Coordinated Interagency Partnership Regulating International Students (CIPRIS), einem vorläufigen, amtsübergreifenden System, nachgekommen. Das internetbasierte CIPRIS hatte den Zweck, ausländische Studenten zu überwachen, die in das Land einreisten (vgl. Farnam 2005, 102). CIPRIS wurde im Juni 1997 eingeführt und im Oktober 1999 beendet. Das Projekt galt für den Atlanta’s Hartsfield Airport, dem damaligen Texas Service Center des INS und für 21 Bildungseinrichtungen in Georgia, Alabama, North Carolina und South Carolina (vgl. Haddal 2006, CRS-7). Den Anstoß einer ausgereiften und sich seit 2003 vollständig im Einsatz befindenden nationalen Datenbank zur Überwachung von Studenten gab die Tatsache, dass die Terroristen Hani Hanjour, Ahmed Alghamdi, Mohammed Atta und Marwan Al-Shehhi Studenten-Visa bekamen. Auf diese seit 2003 eingeführte Datenbank wird in Kapitel 3.3.1 ‘Student and Exchange Visitor Progam (SEVP)’ eingegangen. Wie gesehen entstammt die Grundidee für ein solches elektronisches System dem § 641 des IIRIRA (vgl. Farnam 2005, 97). 2.2, Wendepunkt 11. September 2001: Die terroristischen Anschläge vor dem 11. September 2001 zogen zwar umfangreiche Gesetzesveränderungen nach sich, aber verglichen mit den Verschärfungen der Sicherheitsbestimmungen nach dem 11. September sind diese von weniger großer Bedeutung. Es gibt vier Gründe, warum gerade diese Angriffe eine überaus starke Gewichtung haben. Erstens, die Attentate wurden komplett auf US-amerikanischen Boden ausgeführt. Zweitens wurde nicht nur ein, sondern vier Zivilflugzeuge entführt. Drittens waren drei der vier Angriffe erfolgreich, d.h. der komplette terroristische Akt bedeutete ein Erfolg für die Terrororganisation Al-Qaida. Viertens wurde die Welt durch die Live-Berichterstattung Zeuge eines terroristischen Attentats. Rund um den Globus konnte man sehen, wie das Zweite Flugzeug in den Südturm des World Trade Centers einschlug, Menschen aus den zwei Wolkenkratzern sprangen und letztlich beide Türme des World Trade Centers einstürzten (vgl. Oldham 2007, 31). Der 11. September wurde von den Vereinigten Staaten von Amerika mehr als kriegerischer denn als ein terroristischer Akt empfunden (vgl. Braml 2003, 7). Weiterhin kommt Braml zu der Feststellung: Diese Wahrnehmung wurde auch durch die internationale Reaktion auf die Anschläge gestützt: Am 12. September erklärte der Nato-Rat den Bündnisfall nach Artikel V: am selben Tag verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Resolution (U.N.S.C.Res. 1368), die den Vereinigten Staaten das Recht zur Selbstverteidigung zugesteht. (Braml 2003, 7) Ein Auszug der verabschiedeten Resolution der Vereinten Nationen, der U.N.S.C.Res. 1368 und des North Atlantic Treaty, in dem der Bündnisfall geregelt ist, sind dem Anhang zu entnehmen (siehe Anhang 2 und 3). Nicht nur das Verabschieden der Resolution U.N.S.C.Res. 1368 deutete auf die Magnitude der Angriffe in Amerika hin. Da der Bündnisfall nach Artikel 5 des North Atlantic Treaty zum ersten Mal in der Geschichte der NATO ausgerufen wurde (vgl. What is Article 5?), wird deutlich, dass die Angriffe nicht nur für Amerika eine gewaltige und sehr nachhaltige Angelegenheit im nationalen und internationalen Kontext darstellten. Die Ereignisse des 11. September wurde auch in Deutschland politisch diskutiert. Bei der 186. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. September 2001 wurde über die Anschläge vom Vortag, über deren Bedeutung für die BRD und den möglichen Konsequenzen gesprochen. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder sprach zum einen über eine uneingeschränkte Solidarität dem US-amerikanischen Volk gegenüber (vgl. Deutscher Bundestag 2001, 18293 B). Zum anderen seien die ‘[…] Anschläge in New York und Washington […] nicht nur ein Angriff auf die Vereinigten Staaten von Amerika sie sind eine Kriegserklärung gegen die gesamte zivilisierte Welt.’ (Deutscher Bundestag 2001, 18293 D). Mit dieser Ansicht war Schröder nicht alleine. Auch der damalige französische Präsident Jacques Chirac, der britische Premierminister Tony Blair und der russische Präsident Wladimir Putin teilten die Meinung, dass die Zielscheibe der Angriffe nicht nur die USA waren (vgl. Deutscher Bundestag 2001, 18294 A). Letztlich tragen die umfangreichen Veränderungen der Sicherheitsbestimmungen bei der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika als Folge des 11. September dazu bei, die Anschläge von 2001 als Wendepunkt zu bezeichnen. Beispielsweise müssen sich Fluglinien an Vorschriften halten, welche das Übermitteln von Passagierlisten im Vorfeld an die US-Behörden fordern. Darüber hinaus wird von allen nicht-US-amerikanischen Staatsbürgern das Scannen der Fingerabdrücke und die Aufnahme eines Fotos gefordert. Auch höhere Gebühren für das Aus-stellen eines Visums und längere Wartezeiten bis zu dessen Erhalt sind hier zu nennen (vgl. Nei-man/Swagel 2009, 3). Weitere Sicherheitsprozedere ‘[…] such as the heightened airport security […]’ (Neiman/Swagel 2009, 3), welche alle Fluggäste zu spüren bekommen, begründen die Folgerung: ‘[…] that make travel less pleasant.’ (Neiman/Swagel 2009, 3).

Über den Autor

Thomas Markus Buchmaier wurde 1983 in der Nähe von Augsburg geboren, studierte an der Fachhochschule Köln ‘Mehrsprachige Kommunikation’ und schloss diesen Studiengang mit dem akademischen Grad ‘Bachelor of Arts’ im Juli 2012 ab. Im Verlauf des Studiums konnte sich der Autor umfangreiche landeswissenschaftliche Kenntnisse über die USA aneignen, die er später vertiefte. Vor seinem anschließenden Masterstudium ‘Terminologie und Sprachtechnologie’ zog es ihn aufgrund seiner Leidenschaft zu New York in die USA, um im Medienbereich in der Weltmetropole zu arbeiten. Zeitgleich, während er das vorliegende Fachbuch verfasste, durchlief er selbst den Visumsprozess, um nach Amerika einreisen und dort arbeiten zu können. Daher sind sowohl fundierte fachliche Inhalte mit persönlichen Erfahrungen in die Arbeit eingeflossen, was zu einer sehr detaillierten Ausgestaltung der Thematik führte.

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