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Sozialwissenschaften

Tatjana Fabricius

Doppelte Parlamentarisierung der EU: Ein Garant für Demokratie?

ISBN: 978-3-86341-052-0

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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 04.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 62
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Im Zuge der zahlreichen Verfassungen der Europäischen Union kam es innerhalb der EU in den letzten Jahren zu einem institutionellen Wandel. Mit der Etablierung der EU-Verfassung sollte die Stärkung des Europäischen Parlaments erreicht werden, um einen Kompetenztransfer von der nationalen auf die europäische Ebene zu ermöglichen. In Folge sollte die sukzessive Entmachtung der nationalen Parlamente durch die EU-Verfassungen die demokratische Legitimation der EU und ihre Institutionen in Frage stellen. Erstmalig mit dem Vertrag von Maastricht (1992) wurden die nationalen Parlamente gleichzeitig mit dem Europäischen Parlament wieder gestärkt. Explizit vor dem Hintergrund der Etablierung des Vertrages von Lissabon (2008) wird in der vorliegenden Publikation die Frage diskutiert, inwieweit die gleichzeitige Aufwertung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente kompatibel ist. Des Weiteren wirft Tatjana Fabricius die Frage auf, ob eine gleichzeitige Aufwertung der Parlamente die wesentlichen Demokratiedefizite der Europäischen Union eliminieren kann. Zur Beantwortung der Fragen wird zuerst die Geschichte der europäischen Union expliziert, um das demokratische Defizit der EU und das Misstrauen der Bürger in dieser herauszustellen. Mit der Beleuchtung des Europäischen Parlaments, explizit deren Funktionen und Kompetenzen, wird die Entwicklung dieser Institution von einem Alibi-Parlament zum dynamischen Politikgestalter nachgezeichnet. Es ist aber evident, dass die erhöhte Kompetenzerweiterung des EP keine erhöhte Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der EU nach sich zog. Dementsprechend wurde die gleichzeitige Aufwertung der nationalen Parlamente von den Vätern der Verträge fokussiert. Mit der Betrachtung der nationalen Parlamente im europäischen Integrationsprozess von der De- zur Reparlamentarisierung, wird deutlich, dass sich parallel zwei Demokratiestrategien gebildet haben. Doch explizit vor dem Hintergrund des Lissabon-Vertrages, implizit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zum Lissabon-Vertrag, wird trotz des dynamischen Charakters des europäischen Integrationsprozesses sukzessiv nach der Finalität der EU gefragt. Wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Exempel in Richtung einer erneuten Stärkung der nationalen Institutionen und Staaten statuiert, in Richtung eines wiedererwachenden Nationalismus? Oder sollte der vom BVerfG präferierte Mehrebenenparlamentarismus die demokratischen Defizite der Europäischen Union und deren Institutionen ausmerzen, indem die nationalen Parlamente hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Handlungsfähigkeit mit dem Europäischen Parlament gleichgestellt werden?

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.3, Reparlamentarisierung der nationalen Parlamente: Die nationalen Parlamente forderten eine verstärkte Beteiligung an der Kontrolle ihrer Regierungen in europapolitischen Angelegenheiten sowie die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im EU-Gesetzgebungsprozess. Das Subsidiaritätsprinzip sagt aus, dass die EU nur in den Bereichen tätig werden darf, wo die Probleme nicht auf der nationalen, lokalen und regionalen Ebene gelöst werden können. So soll die EU in Lebensbereichen, die besser auf nationaler oder lokaler Ebene geregelt werden können, die Grenzen ihrer Zuständigkeit respektieren und ihre Kompetenzen nicht überschreiten. Das Prinzip der Subsidiarität hilft, das Ausmaß von Kompetenzverlagerung auf die neue Europäische Ebene festzulegen. Laurent Fabius102 erkannte, dass neben den Forderungen der nationalen Parlamente auch Maßnahmen zu deren Stärkung erforderlich waren, sodass er den Ausschuss für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der EU 1989 gründete. Die COSAC ist eine inter-parlamentarische Institution, deren Mitglieder aus Vertretern der nationalen Parlamente, die sich auf die EU spezialisiert haben, sich auf einer halbjährlich tagenden Konferenz treffen. Der Fokus der COSAC liegt auf der Stärkung der nationalen Parlamente über die Mitwirkungsrechte. Da explizit die Minister als demokratisch legitimierte Regierungsmitglieder gegenüber den nationalen Parlamenten rechenschaftspflichtig sind, wurde sich für die Stärkung der nationalen Parlamente ausgesprochen, sodass denen die Möglichkeit gegeben wird, die Vorschläge frühzeitig vor der Verabschiedung europäischer Gesetze auf das Subsidiaritätsprinzip hin zu prüfen. Im Zuge der Vertragsvorbereitungen von Maastricht wurde in der Konventsdebatte von Laeken103 erstmalig die nicht zu unterschätzende Rolle der nationalen Parlamente von den europapolitischen Akteuren hervorgehoben. Diskussionspunkt des Konvents sollte neben der Frage nach den Instrumenten und Methoden der Demokratisierung der EU auch die Entwicklung der nationalen Parlamente im europäischen Integrationsprozess sein. Der Europäische Rat plädierte für die Einrichtung eines spezifischen Gremiums der nationalen Parlamente in Brüssel, wohingegen andere Stimmen sich für eine nationalparlamentarische Mitwirkungschance auf mitgliedstaatlicher Ebene aussprachen. Im Ergebnis sollte man sich für eine Stärkung der COSAC und gegen die Schaffung eines neuen Organs mit nationalen Parlamentsabgeordneten auf europäischer Ebene aussprechen. Mit der Etablierung des Vertrages von Maastricht im November 1993 sollte es lediglich zu einer offiziellen Erklärung zur Bedeutung der nationalen Parlamente kommen, wohingegen der Vertrag von Amsterdam (1997/ 1999) schon ein Zusatzprotokoll implizierte, welches die COSAC erstmalig offiziell anerkennt. Am 11. Mai 1999 tritt das COSAC-Protokoll in Kraft, und im Rahmen dieses Protokolls kann sich die Konferenz mit einem zweckmäßigen Beitrag für die Organe der EU direkt an die EU-Institutionen wenden. Doch wie im nachfolgenden Abschnitt gezeigt wird, sollte es erst mit dem Vertrag von Lissabon zu weitreichenden Kompetenzerweiterungen der nationalen Parlamente in der Europäischen Union kommen.

Über den Autor

Tatjana Fabricius, B.A.: Im Rahmen ihrer Tätigkeit in der politischen Bildung entschied sich die Autorin für ein politikwissenschaftliches Studium, wo sie auch fachliche Qualifikationen in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften erlangte. Den Bachelorstudiengang Politik- und Verwaltungswissenschaften schloss sie im Jahr 2010 erfolgreich ab. Im Rahmen ihres Studiums beschäftigte sich die Autorin intensiv mit der demokratischen Legitimation der Europäischen Union, sodass sie bewusst den Masterstudiengang Governance anschloss, um ihre Qualifikation auf diesem Forschungsgebiet weiter auszubauen. Bereits während des Studiums nahm die Autorin an zahlreichen europäischen Projekten teil, um ihre Qualifikation auch praktisch anzuwenden.

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