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Pädagogik & Soziales


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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 06.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 108
Abb.: 33
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Etwa zwei Drittel der Bevölkerung fürchtet sich vor körperlichen Beeinträchtigungen durch Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit. Sofern diese Beeinträchtigungen die Erwerbsfähigkeit einschränken und Lohnausfälle zur Folge haben, wird die Existenzbedrohlichkeit dieses Risikos schnell deutlich. Dabei ist die Gefahr durchaus real. Etwa jeder vierte Arbeitnehmer wird zumindest temporär während des Arbeitslebens einmal berufsunfähig. Studierende sind im Hinblick auf das noch bevorstehende Berufsleben besonders schützenswert, verfügen aber verhältnismäßig selten über entsprechenden Schutz. Zur Erforschung der Ursachen für die mangelhafte Absicherung führt die vorliegende Studie eine Untersuchung der Tauglichkeit von verhaltensökonomischen Erklärungsansätzen durch. Mithilfe der dadurch gewonnenen Erkenntnisse wird nicht nur auf Verbesserungspotenziale der Vertriebs- und Produktebene eingegangen, sondern auch eine Reihe von Handlungsempfehlungen für Studierende abgeleitet, um das künftige Absicherungsniveau entscheidend steigern zu können.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.1.2, Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz- und Kombinationsprodukt: Wird eine BUV als Sekundärvertrag an eine Hauptversicherung, meist Lebens- oder Rentenversicherung, gekoppelt, handelt es sich um eine BUZV. Mit 13,4 Mio. Versicherungsverträgen machen BU-Zusatzverträge einen Großteil des Bestands der deutschen Versicherer aus. Während die vertraglichen Bedingungen eine starke Ähnlichkeit zur SBUV aufweisen, ist hinsichtlich der Leistungskomponente nach verschiedenen Ausprägungen zu differenzieren. Mit dem Abschluss der BUZV wird grundsätzlich nicht explizit ein drohender finanzieller Engpass infolge von BU abzusichern versucht. Der Zusatzcharakter erstreckt sich vielmehr auf vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem zugehörigen Hauptvertrag ergeben, und dient dem Ziel der Sicherstellung des Vermögensaufbaus im Rahmen der Altersvorsorge. Dabei kann sowohl eine Bedienung der Versicherungsbeiträge durch die Versicherung als auch eine temporäre Beitragsfreistellung vereinbart werden, wobei sich letztere Option durch ausbleibende Beitragszahlungen negativ auf die endfälligen Leistungen auswirken kann. Weiterhin besteht in der BUZV die Möglichkeit diverse Zahlungen an den Versicherungsnehmer im Fall einer BU zu vereinbaren. Dazu sind Kombinationen aus Renten- oder einmaligen Kapitalzahlungen denkbar, welche jedoch überwiegend die kurzfristige Liquidität sicherstellen sollen. Damit wird bspw. die Deckung von Kosten bezweckt, die unmittelbar nach einem BU-Ereignis anfallen oder im Zuge von Wiedereingliederungsmaßnahmen entstehen. Die stärkere Verbreitung von BU-Zusatzprodukten ist mehrheitlich auf die niedrigeren zu zahlenden Prämien zurückzuführen. In der Praxis sind ebenfalls BUZV-Produkte anzutreffen, die eine stärker ausgeprägte Lebensversicherungskomponente aufweisen oder mit anderen Risikodeckungen gekoppelt sind und demnach einen entsprechend höheren Beitrag aufweisen. Die Kritik an derartigen Kombinationen bezieht sich häufig auf die vielfachen Deckungsoptionen mit unzureichender Ausprägung bzw. die mangelnde Risikokongruenz. Während risikoadäquat kalkulierte SBUV mit einer angemessenen Versicherungssumme zu einer verhältnismäßig hohen Prämie führen, bieten die niedrigeren Rentenzahlungen in einem BUZV-Bündel oftmals keinen vollwertigen BU-Schutz. Im Sinne einer bedarfsgerechten Versicherungsberatung ist der Kunde über diesen Umstand zu informieren und der Zweck einer derartigen Versicherungslösung im Einzelfall zu prüfen. Weitaus kritischer sind jedoch Kombinationen aus klassischer Risikoversicherung und einem Sparprodukt zu betrachten. Die beiden Versicherungsarten wurden zu grundsätzlich unterschiedlichen Zwecken konzipiert. Die Paarung von betrieblicher Altersvorsorge und BUV wurde wiederum mit der Motivation zur Ausnutzung von Steuerspareffekten entwickelt, wobei die Wirkungsweise des BU-Schutzes nicht eindeutig bewertbar ist. 4.2, Trends in der Produktentwicklung von Berufsunfähigkeitsversicherungen: Bereits die vorgestellten Produktkombinationen deuten an, dass am Markt für BUV verschiedene Produktvarianten angeboten werden. Das Innovationspotenzial beschränkt sich dabei keinesfalls auf die Anreicherung von Versicherungsverträgen mit Zusatzcharakter. Die Versicherer differenzieren die Vertragsbestandteile sowohl entlang der Preis- als auch der Leistungsebene mehrdimensional weiter aus, sodass das Marktangebot bereits auf über 500 verschiedene BUV-Tarife angewachsen ist. Die bedeutendsten Trends der BUV betreffen die Berufsrisikogruppendifferenzierung und zeichnen sich durch eine konträre Entwicklungsrichtung aus. Während zahlreiche Versicherer die Berufsrisikogruppen zunehmend in weitere Untergruppen zerlegen, richten andere Anbieter die Produktentwicklung verstärkt an dem Lebenszyklus der Kunden aus und orientieren sich an den individuellen Lebensumständen. Weitere Entwicklungstendenzen zeichnen sich an der Vereinbarung des versicherten Risikoumfangs sowie der Vertragslaufzeit und an unterschiedlichen Ausprägungen der Leistungskriterien ab und sind vor allem durch Bestrebungen der Prämienreduktion getrieben. Durch die Etablierung von Staffelregelungen mit BU-Graden oberhalb von 75 Prozent bzw. exklusiven Absicherungen gegen eine Teilmenge des BU-Risikos schwindet die Trennschärfe zu anderen Absicherungsformen des Invaliditätsrisikos und die Produktgeber entfernen sich von den Kernelementen der SBUV. Dennoch lässt diese Entwicklung den Schluss der zunehmenden Zielgruppenspezialisierung zu. In einem neuerlichen Ansatz der Produktinnovation wird das Ziel verfolgt das BUV-Geschäft nach Art der Schadenversicherung zu betreiben. Im Rahmen einer kollektiven Belegschaftsversicherung sollen dabei Vorteile, wie die wegfallende Gesundheitsprüfung oder niedrigere Prämien, realisiert werden. Damit würde jedoch das in Deutschland geltende Gebot der Versicherungsspartentrennung ausgehebelt werden. Aufgrund einer fehlenden individuellen Risikobewertung besteht die Gefahr der negativen Risikoselektion und ist daher besonders kritisch zu betrachten. 4.3, Determinanten für die Preisbildung: Während sich die Versicherungsprämie in der BUV der Höhe nach vor allem anhand einzelner Risikomerkmale bestimmt, hängt der Preis zudem ganz wesentlich von der Klassifikation einzelner Risiken innerhalb des Kollektivs ab. Die Prämienkalkulation in der Personenversicherung richtet sich in erster Linie nach dem zugrundeliegenden Prinzip der versicherungstechnischen Äquivalenz auf individueller Basis. Für eine risikoadäquate Preisbildung müssen demnach gleiche Einzelrisiken mit der gleichen Prämie bedacht werden. Die Prämienhöhe setzt sich wiederum aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen, wobei der Anteil zur Deckung von Risikokosten den größten Block darstellt. 4.4, Inhalte und Auswirkungen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes: Als Reaktion auf das absinkende Versorgungsniveau gegen das BU-Risiko infolge der Rentenreform des Jahres 2001 implementierte der Gesetzgeber das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG). Zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge und einem langfristig verbesserten Berufsunfähigkeitsschutz wurden dazu steuerliche Erleichterungen zugesichert, die vor allem für die Produktentwicklung der BUV zu neuen Herausforderungen führten. Dabei sind seither gezahlte Prämien für einen BUV-Vertrag im höheren Maße auf die Einkommensteuer anrechenbar, wenn die Vertragslaufzeit bis zum Lebensende des Versicherten reicht. Als finanzielle Erleichterung und besserer Zugang für Hochrisikoberufsgruppen konzipiert, stößt die gesetzliche BUV-Förderung jedoch auf harsche Kritik in der Versicherungswirtschaft. Bis zum Juli 2014 bot noch kein Versicherer ein förderfähiges Produkt auf dem Markt an. Abseits von Diskussionen zum Erfordernis einer Leistungszusage bis zum Lebensende würde die verlängerte Vertragslaufzeit zu erheblichen Preiserhöhungen führen, sodass die staatlich geförderten BUV-Tarife die Prämien eines herkömmlichen BUV-Produkts um das Doppelte bis Dreifache übersteigen würden. Obwohl Experten mehrheitlich von derart hochpreisigen Produkten abraten, können insbesondere Erwerbstätige mit hohem Einkommen aufgrund des progressiven Steuersatzes von den Vorteilen profitieren. 4.5, Bewertung der Leistungsquoten: Im Fall einer Berufsunfähigkeit reicht der Versicherungsnehmer einen Leistungsantrag ein, welcher wiederum sorgfältig durch den Versicherer geprüft wird und bei Bewilligung zur professionellen Leistung führt. Damit erhält das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit den wahren Wert der BUV zu demonstrieren, welche sich in einer künftigen Stärkung des Absatzes widerspiegeln kann. In den Medien sehen sich Versicherer jedoch regelmäßig dem Generalverdacht der Leistungsverzögerung und strategischer Ablehnung ausgesetzt. Tatsächlich kamen im Jahr 2012 ca. 250.000 Renten aufgrund von BU mit einem Gesamtvolumen von 1,7 Mrd. EUR zur Auszahlung, jährlich werden ca. 42.000 Neuanträge gestellt. Im Durchschnitt werden sieben von zehn Leistungsanträgen bewilligt, was durchaus für eine hohe Leistungsquote spricht. Die Bewertung der Ablehnungsgründe erfolgt keinesfalls pauschal, zumal die Gründe nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Versicherer bestellen nicht selten eigene Gutachter zur Bewertung der Leistungskriterien, sodass im Extremfall einzelne Prozentpunkte über die Rentenzusage und damit über das Schicksal des Versicherungsnehmers entscheiden können. Weiterhin sind die vertraglichen Differenzen ursächlich für unterschiedliche Leistungsquoten einzelner Versicherungsgesellschaften, sodass allgemeine Rückschlüsse auf die Güte der Leistungszusagen nicht zulässig sind.

Über den Autor

Max Ludewig, M. Sc., wurde 1989 in Zwenkau geboren. Sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Leipzig schloss der Autor im Jahre 2015 mit dem akademischen Grad Master of Science erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in der Versicherungsbranche. Im Hinblick auf die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos weisen Studierende eine beträchtliche Versorgungslücke auf, während eben diese Personengruppe besonders schützenswert ist. Die Frage, ob die Verhaltensökonomik adäquate Erklärungsansätze für die offenkundige Diskrepanz zu liefern vermag, motivierte den Autor, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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