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Pädagogik & Soziales

Kathrin Urban

Europäischer Ausbildungsmarkt

Vergleichende Analyse der Ausbildungsmärkte in Deutschland und Finnland, Dänemark sowie Polen am Beispiel der Ausbildungsberufe Friseur und Kfz-Mechatroniker

ISBN: 978-3-942109-10-9

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Produktart: Buch
Verlag: disserta Verlag
Erscheinungsdatum: 04.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 232
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die vorliegende Dissertation Europäischer Ausbildungsmarkt zeigt anhand der beiden Ausbildungsberufe und der zu vergleichenden Länder, wie die Entwicklungen im Bereich der Bildungspolitik verlaufen. Maßnahmen und Instrumente für ein immer mehr zusammenwachsendes Europa sind notwendig, um Bildungsabschlüsse transparent und vergleichbar darzustellen und somit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt innerhalb der Europäischen Union zu erhöhen. Aber nicht nur die Vergleichbarkeit und Transparenz von Bildungsabschlüssen sind notwendig. Jedes der Vergleichsländer hat seine geschichtliche Entwicklung, seine eigene Kultur und Mentalität. Über den Tellerrand hinausschauen, von anderen lernen und sich austauschen sind wichtige Punkte in einem gemeinsamen Europa. Projekte wie das Leonardo da Vinci-Projekt sollen dies fördern. Die Entwicklungen von nationalen Qualifikationsrahmen und die Entwicklung eines europäischen Qualifikationsrahmens werden dargestellt und beschrieben. Weiterhin wird anhand eines entwickelten Modells versucht, Bildungsabschlüsse innerhalb der europäischen Union zu vergleichen und transparent darzustellen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 5.1.4, Die beruflichen Handlungskompetenzen im Rahmen des EQR: Durch die grundsätzliche Zustimmung zu einem nationalen Qualifikationsrahmen in Deutschland wird die Befürwortung der EQR-Systematik deutlich. In ihrem Beitrag ‘Auf dem Weg zu einem Nationalen Qualifikationsrahmen’ stellen Hanf und Rein fest, dass das Paradigma der beruflichen Handlungskompetenz den Ausgangspunkt einer Abbildung von Qualifikationen im nationalen Qualifikationsrahmen bilde. Die berufliche Handlungskompetenz wird vom BIBB bei der Entwicklung des deutschen Qualifikationsrahmens als Angelpunkt zugrundegelegt, und die Ausgestaltung des NQR wird mit Blick auf die Ziele der Festlegung der Kompetenzdimensionen und der Beschreibung der Qualifikationen auf nationaler Ebene ausgerichtet. Im EQR-Vorschlag der Europäischen Kommission macht die Gemeinschaft insoweit keine Vorgaben. Im Gegenteil, es heißt dort: ‘Die staatlichen Behörden müssen bestimmen, wie die Qualifikationen in ihrem Land mit einem EQR verbunden werden’. Diese Regelung erlaubt es den deutschen Akteuren frei zu entscheiden, wie sie die Qualifikationen an Berufen ausrichten und das Berufskonzept wahren können. Die Spitzenverbände sehen die Hauptfunktion des EQR in der Förderung der beruflichen Handlungsfähigkeit und der Beschäftigungsförderung. Daher sollen die Aussagen des EQR grundsätzlich nach Kompetenzen unter Berücksichtigung der Beschäftigungsfähigkeit formuliert und die Deskriptoren auf die berufliche Handlungsfähigkeit ausgerichtet werden. Eine ganzheitliche Basisausbildung ist nach Aussage der deutschen Wirtschaft für das lebenslange Lernen notwendig. Definiert wird hierbei die berufliche Handlungskompetenz von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft wie folgt: ‘Berufliche Handlungskompetenz umschreibt ein komplexes, berufliches Anforderungsprofil, das über die Qualifikationen selbst hinaus geht und auch Verhaltensdispositionen und Handlungsfähigkeiten beinhaltet (Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz sowie personale Kompetenz). Berufliche Handlungskompetenz bezieht sich auf die Handlungsmöglichkeiten der Individuen, Handlungen selbstorganisiert auszuführen und ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten selbständig und flexibel in berufliches Handeln umsetzen zu können’. Damit stimmen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft mit der Definition der Europäischen Kommission überein, wobei sie aber das Berufskonzept in den Vordergrund stellen. Bislang erfüllen die formulierten Deskriptoren des EQR aus Sicht der deutschen Akteure die Anforderungen für die Darstellung der Kompetenzen noch nicht, da die praktische Berufserfahrung noch nicht ausreichend berücksichtigt wird. Fraglich ist auch, inwieweit die berufliche Handlungskompetenz im Rahmen des EQR die Beratungsstrukturen für die berufliche Bildung umfasst. Das Konzept des lebenslangen Lernens liegt auch der europäischen Berufsbildungspolitik zu Grunde. Die Europäische Kommission fordert zum Aufbau von effizienten Beratungsangeboten im Bereich der beruflichen Bildung auf, um die Handlungskompetenzen im Rahmen des EQR zu fördern. Die Akteure der beruflichen Bildung in Deutschland hoben als Reaktion auf die Entschließung des Europäischen Rates über den Ausbau der Systeme und Praktiken auf dem Gebiet der lebensbegleitenden Beratung in Europa im Rahmen einer Fachtagung die wichtige Rolle der Beratung als notwendiges Element der Gestaltung einer zukunftsorientierten Berufsbildung hervor. In dem Dokument des BIBB vom 14.12.2005 - ‘Empfehlungen zur Berufsorientierung und -beratung’ - wird die zunehmende bildungs- und gesellschaftspolitische Bedeutung der Berufsorientierung und –beratung betont. Damit wurden die Impulse der europäischen Berufsbildungspolitik in Deutschland zustimmend aufgegriffen. Über den Verbesserungsbedarf der Beratungsstrukturen besteht in den Fachkreisen der beruflichen Bildung in Deutschland Einigkeit dahingehend, entsprechende Beratungs- und Informationsstellen einzurichten. In seinen zuvor erwähnten Empfehlungen hält der BIBB-Hauptausschuss fest, dass Berufsorientierung und –beratung zur Verbesserung der beruflichen Handlungskompetenz Angebote sind, die von jedem in Anspruch genommen werden können (Beratung beim Übergang von der Schule in die Ausbildung). Junge Menschen, so der BIBB-Hauptausschuss, sollen in ihren Handlungskompetenzen so gefördert werden, dass sie ihren beruflichen Werdegang über lebensbegleitendes Lernen aktiv gestalten können. Die Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Inanspruchnahme der Beratungsstrukturen seitens der Jugendlichen muss kritisch betrachtet werden, da es fraglich ist, ob diese Verpflichtung von allen Personengruppen uneingeschränkt befolgt wird. Es ist wohl eher davon auszugehen, dass umgekehrt eine von einem persönlichen Ansprechpartner angebotene Beratung für benachteiligte, lernschwache Jugendliche vor, während und nach der Ausbildung wesentlich zum individuellen Erfolg und zu einer höheren Motivation dieser Jugendlichen beiträgt. Mit dem System der Beratungsstrukturen führt das BIBB die bestehenden Beratungsstrukturen fort. Berücksichtigt werden immer noch nicht die Teilnahmemöglichkeiten von älteren Arbeitnehmern, Arbeitslosen und berufstätigen Arbeitnehmern an einer lebensbegleitenden Berufsberatung. Herdt stellt fest, dass die in Deutschland angebotenen Beratungsangebote generell primär auf eine punktuelle Unterstützung in bestimmten Entscheidungssituationen (z.B. Arbeitsvermittlung, Berufsberatung) beschränkt sind. Die Vorsitzende des neu gegründeten Nationalen Forums für Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung (NFB) konstatiert, dass in Deutschland ‘von einem kohärenten System der Bildungs- und Berufsberatung, wie es in den EU-Ratsentschließungen empfohlen wird, und einer bewussten Politik der Beratung für lebenslanges Lernen und einem darauf bezogenen System lebensbegleitender Beratung nicht gesprochen werden kann’. Auch Schober übt Kritik daran, dass der Beratung im Bildungsbereich kein hinreichend hoher Stellenwert zugeschrieben wird. In Bezug auf die europäische Ausrichtung werden Beratungsstrukturen als Herausforderungen für die Etablierung eines kohärenten Systems der lebensbegleitenden Beratung in Deutschland gesehen, welche die Festlegung von Qualitätsinstrumenten von Beratungsdienstleistungen, die Verbesserung und Ausweitung der Weiterbildungsberatung u.a.m. beinhaltet. Gemäß §§ 29 ff. SGB III sind der Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben der beruflichen Beratung per Gesetz als Verpflichtung übertragen worden. Die Problematik im Zusammenhang mit der Beratung von Ausbildungsabbrechern ist aber durch die Beratungsstrukturen nicht gelöst. Hier wird eine engere Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit dem berufsbildenden Schulen und weiteren Beratungseinrichtungen gefordert. Durch entsprechende kontinuierliche, kostenlose und neutrale Beratung würde die Vermittlung von Fertigkeiten zum lebenslangen Lernen, zur Einschätzung eigener Entwicklungspotenziale und zur lebenslangen Berufswahlkompetenz verstärkt werden. Auf die europäischen Impulse hin sind zwar Entwicklungen im Bereich der Beratungsstrukturen in Deutschland zu verzeichnen, die aber noch nicht den europaweit definierten Zielen der Beratung entsprechen. In einer ähnlichen Situation wie bezüglich der Beratungsstrukturen befinden sich die Lehrkräfte mit Blick auf die Auswirkungen der europäischen Berufsbildungspolitik und der beruflichen Handlungskompetenz. Gefordert wird hier vom BIBB-Hauptausschuss die Verbesserung des Status und Stellenwertes der Lehrkräfte. Aktivitäten für Lehrkräfte können bisher nur im Rahmen des europäischen Aktionsprogramms ‘Leonardo da Vinci’ verzeichnet werden. Bezogen auf die Lehrkräfte und derer Handlungskompetenzen in der Europäischen Union gilt es in Deutschland, wie auch in anderen Mitgliedstaaten der EU, mit der Umsetzung der europäischen Berufsbildungspolitik überhaupt erst zu beginnen.

Über den Autor

Kathrin Urban, Studium der Wirtschaftswissenschaften an der HTW Berlin Karlshorst. Dissertation im Bereich Politikwissenschaften, spezifisch im bildungspolitischen Bereich der Europäischen Ausbildungsmärkte und dem damit verbundenen Versuch ein Modell zur Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen und Abschlüssen zu entwickeln.

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