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Pädagogik & Soziales

Karin Gerstner

Umgangsrecht aus systemischer Sicht der Jugendhilfe

Eine quantitative Erhebung

ISBN: 978-3-8366-6350-2

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 09.2008
AuflagenNr.: 1
Seiten: 144
Abb.: 121
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Zu den Aufgaben der Mitarbeiter des Jugendamtes zählt u.a. die Beratung gemäß §§ 17 und 18 KJHG in Fragen der Trennung/Scheidung und des Umgangsrechts. Bei der Beratung zum Umgangsrecht werden die Jugendamtsmitarbeiter mit unterschiedlichen Lebenslagen der betroffenen Eltern, Kinder und Jugendlichen konfrontiert. Anhand einer Aktenanalyse zum Umgangsrecht wird versucht, die Komplexität der Fälle darzustellen, um diese anschließend anhand der erhobenen Ergebnisse zu diskutieren und um damit der Frage näher zu kommen, warum es den Helfern in einigen Fällen nicht dauerhaft gelingt, trotz der vielfältigen Handlungsmöglichkeiten eine Umgangsregelung mit den Eltern, -unter der Berücksichtigung der Kindesinteressen-, zu erarbeiten. Psycho-soziale und erzieherische Aspekte sowie wirtschaftliche Faktoren spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Neben der Beschreibung der rechtlichen Grundlagen zum Umgangsrecht werden die Aufgaben des Jugendamtes und des Familiengerichts, die unterschiedlichen Lebenslagen der Eltern und betroffenen Kinder und Jugendlichen, ausgewählte Regelungshilfen sowie das methodische Vorgehen bei der Aktenanalyse beschrieben. Die Darstellung des Methodenteils umfasst Bereiche wie Erstellung der Forschungsfragen und der Hypothese, Entwicklung des Erhebungsbogens, Pretest, Überarbeitung des Erhebungsbogens, Reliabilität, Validität, Auswahl und Definition der Variablen, Festlegung der Stichprobe, Erstellung der Datenmatrix, Eingabe und Auswertung der Daten, Anwendung statistischer Verfahren usw.

Leseprobe

Kapitel 3.1, Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit und ohne neuen Lebenspartner: Nach einer Trennung und Scheidung befinden sich die betroffenen Mütter und Väter in einem Statusübergang, was ihre wirtschaftliche und psycho-soziale Situation betrifft. Die Eltern sollten die verschiedenen Phasen des prozesshaften Trennungsgeschehens durchlaufen, wie die Ambivalenzphase, Trennungsphase, Scheidungsphase, Nachscheidungsphase und die Phase der Fähigkeit des Eingehens einer neuen Partnerschaft. Es sind hauptsächlich immer noch die Mütter, die ihre Kinder nach einer Trennung und Scheidung versorgen und ein Viertel dieser Frauen erhält keinen Kindesunterhalt. Bei der Empirischen Untersuchung des BMFSFJ, betreuten 95% aller befragten Mütter mindestens ein minderjähriges Kind nach der Scheidung. Dies traf nur auf 23 % der Väter zu. Getrennte Eltern, die bereits eine neue Partnerschaft eingegangen sind, haben häufig das Bestreben, wieder zu einer normalen Familie zu werden. Häufig wird in dieser Lebenssituation der Fehler begangen, dass der Umgang des Kindes/ der Kinder zum außen lebenden Elternteil eingeschränkt oder sogar unterbunden wird. Aber auch für den Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann es schwer sei, den Umgang des Kindes mit dem außerhalb lebenden Elternteil und dessen neuen Lebenspartner zuzulassen. Gelingt den Eltern in dieser Umbruchphase ihres Lebens keine Kooperation im Sinne ihres Kindes, dann kann es im beiderseitigen Kontakt der Eltern zu Streitigkeiten oder sogar zu einem Kampf ums Kind kommen, was häufig mit sehr hohen Belastungen für alle Beteiligten verbunden ist. Was die Unterhaltszahlung für das Kind betrifft, wurde ein Zusammenhang zwischen gutem Kindeskontakt und gutem Zahlungsverhalten bzw. zwischen mangelndem Kontakt zum Kind und ausbleibenden Unterhaltszahlungen festgestellt. So kommen unterhaltspflichtige Väter ihren Zahlungen seltener nach, wenn kaum oder fast kein Umgangskontakt mehr zu ihrem Kind besteht. Trennungs- und Scheidungskinder: Kinder erleben eine Trennung und Scheidung der Eltern sehr unterschiedlich. Ihr Erleben und ihre Möglichkeiten der Trennungs- und Scheidungsbewältigung hängen vor allem mit ihrem Entwicklungsstand zusammen. Das Trennungs- und Scheidungsgeschehen wird nicht durch den Richterspruch beendet, sondern es ist ein belastendes Lebensereignis, welches eine Vorgeschichte hat und meist noch nach der Trennung und Scheidung nachwirkt. Trennung und Scheidung sind zunächst ein Ausdruck von Erwachsenenkonflikten, in welche die Kinder unfreiwillig hineingezogen und verwickelt werden. Für Kinder ist eine Trennung und Scheidung der Eltern zunächst immer mit vielfältigen und dramatischen Veränderungen verbunden, was zunächst Ängste beim Kind auslöst, auch wenn es während des Zusammenlebens der Eltern vernachlässigt, geschlagen, misshandelt oder sexuell missbraucht worden sein sollte. Auch werden die Kinder bei der Trennungsbewältigung mit den unterschiedlichen Phasen des Trennungs- und Scheidungsprozesses (Stadium der Unentschiedenheit/ Ambivalenzphase, Stadium der endgültigen Trennung/ Trennungsphase, Stadium der Anpassung an die Trennung/ Scheidungsphase, Stadium der Neudefinition der Familie und der psychischen Trennung/ Nachscheidungsphase) konfrontiert, in welchen sie unterschiedliche Ereignisse und Belastungen erleben und individuelle Reaktionen und notwendige Anpassungsleistungen erbringen müssen. Je nach Alter zeigen die Kinder die folgenden normalen Gefühlsqualitäten wie Trennungsangst, Protest, Trennungsschmerz und Verzweiflung, Anklammern, Gleichgültigkeit, aber auch wieder Annäherung an die Eltern und wieder gewonnene Stabilität des eigenen Selbst. Die Kinder spüren andererseits auch die seelische Erschütterung (Wut, Depression usw.) und Befindlichkeiten der Eltern und reagieren hierauf. Es kann gesagt werden, dass je jünger ein Kind ist, desto hilfloser, verwirrter, beunruhigter und ängstlicher fühlt es sich . Vor allem anhaltender Streit der Eltern vor, während und nach der Trennung, kann zu vielfältigen Beeinträchtigungen der Kinder im Leistungs- und Gefühlsbereich führen. Krieger benannte diese wie folgt: Verstrickungen in Loyalitätskonflikte, Überfordert sein, wenn sich die Eltern an das Kind als Bündnis- und Gesprächspartner sowie Tröster klammern, Rettungsfantasien, die Beziehung der Eltern kitten zu müssen, Schuldgefühle, Fantasien, von den Eltern nicht mehr geliebt zu werden, Sorgen und Ängste um die Zukunft . Allerdings benötigt das Kind zur Entwicklung einer stabilen sozialen Identität beide Eltern. Bei Jungen und Mädchen kann sich z.B. eine Vaterabwesenheit in einer unsicheren Geschlechtsrollenidentifikation, sowie negativen Auswirkungen auf das kindliche Selbstwertgefühl und das emotionale Wohlergehen zeigen. Walper und Gerhard folgerten aus ihren Untersuchungen, dass zumindest in hochstrittigen Familien, reichhaltige, sogar hälftige Kontakte zum getrennt lebenden Elternteil, die positiven Effekte herabsenken, so dass ein verminderter Kontakt gerade in jenen Familien als hilfreicher Ausweg dienen mag, in denen die Eltern ihre Feindseligkeiten noch nicht überwunden haben und die Kinder dabei instrumentalisieren, indem sie sie in eine Allianz gegen den anderen einbinden wollen. Parental alienation syndrom (PAS) : Das Parenteral alienation syndrom, kurz PAS, wird auch elterliches Entfremdungssyndrom genannt. Hier lehnt das Kind einen Elternteil kompromisslos ab und wendet sich dem anderen Elternteil zu. Nach Gardner wird PAS als Ergebnis massiver Manipulation oder Programmierung eines Kindes durch einen Elternteil verstanden. PAS kann im Trennungsverlauf bei massiven Konflikten zwischen dem betreuenden Elternteil und dem außen lebenden Elternteil entstehen. Aus falschen Schutztendenzen, Rache oder Verlustängsten heraus, beeinflusst der betreuende Elternteil, bewusst oder unbewusst das Kind, so dass es die negative Haltung des betreuenden Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil übernimmt und diesen ablehnt. Das PAS- Geschehen verläuft prozesshaft und im Wechselspiel der folgenden Punkte: Manipulation durch den betreuenden Elternteil, Anpassung des Kindes an den betreuenden Elternteil durch polarisierendes Verhalten mit der Gefahr psychischer Schädigung, Bewältigung und Willensbildung durch das Kind . Des Weiteren unterscheidet Gardner acht Kardinalsymptome des PAS, welche nicht alle gleichzeitig vorhanden sein müssen als Beispiel werden hier vier der acht Symptome genannt: Herabsetzungskampagnen, d.h. der abgelehnte Elternteil wird als bösartig, hinterhältig oder gefährlich verunglimpft. Die Betonung der eigenen Meinung wird eingesetzt, um sich selbst und andere zu überzeugen, und sei es, indem stereotyp hinzugefügt wird: Ich weiß genau . Ausdehnung der Feindseligkeit auf Angehörige des abgelehnten Elternteils, d.h., dessen Mutter oder neue Freundin wird auch verunglimpft. Fehlende Schuldgefühle, d.h., die eigene Feindseligkeit wird gerechtfertigt und schließt nicht aus, dass Geschenke oder Geld gefordert und ihr Ausbleiben heftig beklagt werden. Wie aus der derzeitigen Fachliteratur hervorgeht, lässt die Diagnose PAS aufgrund der Unschärfe des Konzepts eine weite Spanne der Häufigkeitseinschätzung zu. Da die Entstehung von PAS und ihr Verlauf eine sehr hohe Komplexität des familiären Geschehens aufweisen, sind immer im Einzelfall die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen und gerichtlichen Mittel (Aussetzung des Umgangsrechts, Anordnung von Umgangskontakten gegen den Willen des Kindes, Sorgerechtsentzug, Zwangsmittel, Beugehaft) auf den kindlichen Entwicklungsprozess, vor allem im Hinblick auf die Möglichkeiten der Stressbewältigung und Willensbildung des Kindes, sowie im Hinblick auf die verfestigte Situation der elterlichen Positionierung im Trennungsverlauf, zu berücksichtigen.

Über den Autor

Karin Gerstner, Jg. 1970, Dipl. Sozialarbeiterin (FH)/ Klinische Sozialarbeit (M.A.). Ausbildung im Gesundheitswesen zur Krankenschwester sowie mehrjährige Tätigkeit in unterschiedlichen Fachbereichen. Studium der Sozialarbeit an der Fachhochschule Koblenz und anschließende Tätigkeit im Rehabilitationsbereich. 2003 Studium der Klinischen Sozialarbeit an der Fachhochschule Coburg und der Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin. Seit 2005 Mitarbeiterin im Allgemeinem Sozialen Dienst des Jugendamtes.

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