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Politik

Christian Pannier

Bildung in den neuen Bundesländern

Entwicklungen des Bildungssystems und der Bildungschancen nach der deutschen Wiedervereinigung

ISBN: 978-3-8366-6621-3

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 10.2008
AuflagenNr.: 1
Seiten: 114
Abb.: 34
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die vorliegende Untersuchung beschaeftigt sich mit der Entwicklung der Bildungschancen in den neuen Bundeslaendern nach der deutschen Wiedervereinigung zu Beginn der 1990er Jahre. Dabei wird auf die jeweilige Entwicklung in den einzelnen neuen Bundeslaendern eingegangen und auch ein Vergleich zu den alten Bundeslaendern gezogen. Des Weiteren wird die neue Situation in Ostdeutschland mit der Situation und den Entwicklungen in der DDR verglichen. Dafuer wird auf die Entwicklung des DDR-Bildungssystems und der Bildungschancen seit der Gruendung der DDR zurueckgegangen und auch mit den Entwicklungen in der BRD zur damaligen Zeit verglichen. Die Bildungschancen in Ost-und Westdeutschland werden anhand der Wirkungsweise ihrer Einflussfaktoren verglichen und insbesondere wird nach speziellen Einflussfaktoren in den jeweiligen Teilen Deutschlands gesucht.

Leseprobe

Kapitel 2.2.3.1, Übersicht über die Gesamtentwicklung: Die Pluralisierung der Bildungslandschaft war Ziel der Neugestaltung der ostdeutschen Bildungssysteme. Zum vormals bestehenden Einheitsschulsystem der DDR stellte dies einen Gegensatz dar. Jedem der neuen Bundesländer wurde ein Partnerbundesland aus Westdeutschland an die Seite gestellt, welche Anregungen geben und beim Aufbau des neuen Bildungssystems helfen sollten. Die Bildungssysteme der Partnerbundesländer wurden jedoch nicht einfach kopiert, sondern jedes neue Bundesland entwickelte eine für sich praktikable Lösung um die bevorstehenden Anforderungen, die an das Bildungswesen gerichtet waren, erfüllen zu können. Für die nahe Zukunft waren bereits Probleme absehbar geworden, die besondere Maßnahmen erforderten. Schon in der Wendezeit verkündeten demographische Prognosen eine grundlegende Veränderung der Bevölkerungsstruktur in den neuen Bundesländern. Aufgrund von Bevölkerungsabwanderungen und Geburtenrückgängen in den letzten Jahren des Bestehens der DDR und den Anfangsjahren nach der Wiedervereinigung, erwartete man ein drastischer Rückgang in den Schülerzahlen. Der Rückgang sollte sich in verschiedenen Stufen äußern. Ab 1995 brach aufgrund des Geburtenrückgangs Ende der achtziger Jahre in der DDR, die Zahl der Grundschüler ein. Eine zweite Welle des Rückgangs wurde für das Jahr 2000 prognostiziert. Dort sollten sich die noch extremer gefallenen Geburtenzahlen der Nachwendezeit bemerkbar machen. Anlass dafür waren die aufgrund der unsicheren finanziellen und gesellschaftlichen Lage nach dem Zusammenbruch der DDR gesunkenen Geburtenzahlen in Ostdeutschland. Vor dem Einbruch der Schülerzahlen kam es jedoch kurz nach der Wende, aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge der DDR in den Jahren 1975-1980, zu einem vorübergehenden Anstieg der Schülerzahlen in der Sekundarstufe I. Dabei handelte es sich aber nur um ein kurzes Strohfeuer, denn bereits ab 1995 stagnierten sie wieder und begannen aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge der achtziger Jahre und der Wendezeit zu sinken. Dies führte letztlich zu einem gewaltigen Einbruch der Schülerzahlen und einem Verlust von mehr als eindrittel der vorhandenen Schülerschaft in den neuen Bundesländern. Die sinkenden Schülerzahlen, und die damit verbundenen Verringerungen der Klassenstärke bedrohten den Erhalt vieler Schulstandorte in Ostdeutschland. Besonders betroffen davon waren Flächenstaaten wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, wo aufgrund der sinkenden Schülerzahlen eine flächendeckende Schulversorgung nicht mehr überall gewährleistet werden konnte. Obwohl jedes ostdeutsche Bundesland spezielle Wege beim Aufbau seines Bildungssystems ging, bestanden dennoch einige Parallelen innerhalb der ostdeutschen Bildungssysteme, die als Übernahme bildungshistorischer Traditionen aus der DDR angesehen werden können. So wurde zum Beispiel in allen Bildungsgesetzen die Möglichkeit einer ganztätigen Versorgung von Kindern verankert. Dieser Punkt wurde bereits in den Bildungsgesetzen der DDR festgeschrieben, da aufgrund der hohen Frauenerwerbsquoten in der DDR, eine Ganztagsversorgung für die Kinder angeboten werden musste. Die Möglichkeit der ganztägigen Versorgung hielt sich damit jedes neue Bundesland offen, wobei eine Umsetzung dieser nicht zwingend erforderlich war. Das Abitur konnte mit Ausnahme von Brandenburg und Ostberlin in allen neuen Bundesländern nach zwölf Schuljahren erworben werden. Diese Regelungen wurden jedoch in den einzelnen Bundesländern von den jeweiligen Kultusministerien in den vergangenen Jahren mehrfach überarbeitet.67 Des Weiteren wurden westliche Problembereiche beim Aufbau der neuen Bildungssysteme berücksichtigt. Die Hauptschule wurde beispielsweise in den neuen Bildungssystemen aufgrund mangelnder Akzeptanz weitestgehend nicht übernommen. Sie wurde vielmehr in den Schularten mit mehreren Bildungsgängen in Ostdeutschland integriert (Sekundarschule, Regelschule Mittelschule). Übernommen wurde hingegen die Differenzierung der Bildungsgänge ab der Grundschule, womit sich die neuen Bundesländer (Ausnahme Brandenburg mit einer Grundschuldauer von sechs Jahren) für eine frühe Selektion entschieden. Dies stand im Gegensatz zum Bildungssystem der DDR, in dem erst eine relativ späte Differenzierung der Bildungsgänge nach der achten Klasse stattfand. Die Regelungen, die für die Schulwahlentscheidungen in den neuen Bundesländern übernommen wurden stellten ebenso einen Bruch mit den Traditionen des DDR-Bildungssystems dar. So wurde die Entscheidung über den Besuch der Schulart in der Sekundarstufe I nicht mehr zentral von den Schulen und dem Bildungsministerium geregelt, sondern weitestgehend in der Hand der Eltern und Schüler belassen. In Sachsen- Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ist daher der Elternwille der entscheidende Faktor bei der Wahl des Bildungsganges. In Sachsen und Thüringen muss, wenn keine gymnasiale Empfehlung vorhanden ist, eine Prüfung vom Schüler absolviert werden. In der DDR wurde Zugang zur Abiturstufe beschränkt, so dass nur ein kleiner Teil der Schüler das Abitur erwerben konnte. Die Bildungssysteme der neuen Länder wurden hingegen so konzipiert, dass eine weitestgehende Öffnung der Bildungsgänge bestand. Die speziellen Entwicklungen in den neuen Bundesländern sollen nachfolgend anhand von zwei Beispielen exemplarisch dargestellt werden. Da die vielen Veränderungen, die an den Bildungssystemen in Ostdeutschland aufgrund politischer oder struktureller Entwicklungen vorgenommen wurden, eine detaillierte Auflistung in kurzer Form unmöglich machen, wird sich hierbei auf den Zustand der Bildungssysteme in zwei Zeitpunkten beschränkt. Der erste Betrachtungszeitpunkt befindet sich direkt nach der Wiedervereinigung. Dies ermöglicht den Blick auf die Bildungssysteme, für die sich die einzelnen neuen Bundesländer entschieden haben und ermöglicht das Betrachten etwaiger regionaler Besonderheiten. Als zweiter Betrachtungszeitpunkt wurde das Jahr 2005 gewählt. Zwischen beiden Zeitpunkten liegt damit ein Zeitraum von 15 Jahren in denen die Bildungssysteme der neuen Bundesländer verschiedenen Strukturreformen unterzogen wurden. Die Bildungssysteme der einzelnen neuen Bundesländer werden dabei im Hinblick auf ihre Strukturen und auf die Entwicklung der Schülerzahlen betrachtet. Ein genereller Vergleich zwischen allen neuen Bundesländern ist nicht möglich, da die Strukturen der Bildungssysteme sich zu sehr unterscheiden. Die einzige Konstante, die in allen Bundesländern vorhanden sind, ist die Grundschule (dies jedoch nur mit Einschränkungen, da in Brandenburg beispielsweise die Grundschule einen längeren Zeitraum umfasst) und das Gymnasium. Außer diesen beiden Schulformen existieren in den einzelnen Bundesländern Schulformen, die den speziellen länderspezifischen Entwicklungen entsprechen, wie zum Beispiel die Regionalschule in Mecklenburg-Vorpommern, die Mittelschule in Sachsen, oder die Sekundarschule in Sachsen-Anhalt. Eine spezielle Betrachtung Ost-Berlins wird nicht vorgenommen, da es nach der Wiedervereinigung an West-Berlin angegliedert wurde und somit auch die gesetzlichen Regelungen übernommen hat.71 Des Weiteren werden im Folgenden nur die allgemein bildenden Bildungsgänge betrachtet, da zum einen auch nur diese bei der später folgenden Untersuchung der Bildungschancen berücksichtigt werden, zum anderen eine ausreichende Datenlage für alle neuen Bundesländer nur für die allgemein bildenden Bildungsgänge vorhandenen war.

Über den Autor

Christian Pannier - Diplom Sozialwissenschaftler, Abschluss des Studiums der Sozialwissenschaften an der Leibniz-Universitaet Hannover im Jahr 2008.

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