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Recht / Wirtschaft / Steuern


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Produktart: Buch
Verlag: disserta Verlag
Erscheinungsdatum: 08.2017
AuflagenNr.: 1
Seiten: 306
Abb.: 187
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In diesem Buch wird das Thema Eigenleistungen im Einfamilienhausbau untersucht. Neben den rechtlichen und normativen Vorgaben werden die Themen Schattenwirtschaft, Pfusch am Bau und Schwarzarbeit näher erläutert. Zusätzlich ist eine technische Beschreibung der wichtigsten Bauteile eines Einfamilienhauses als Einführung in die Thematik enthalten. Anhand einer Umfrage in Unternehmen des Bauhauptgewerbes (vor allem Baumeisterbetriebe) und unter Bauherren wird das Einsparungspotential in unterschiedlichen Gewerken und Bauabschnitten durch Eigenleistungen im Einfamilienhausbau erhoben.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.4.: Begriffserläuterungen zum Thema Eigenleistungen: Nachfolgend werden die Begriffe Eigenleistung, Nachbarschaftshilfe, Schwarzarbeit und Pfusch sowie Schattenwirtschaft erläutert und näher betrachtet. 2.4.1.: Eigenleistung: Unter dem Begriff Eigenleistungen ist in der Literatur folgendes zu finden: Unter Eigenleistung fallen sämtliche Tätigkeiten, die der (die) private Bauherrn(in) selbst leistet und die somit auch nicht bezahlt werden. Die Eigenleistung fällt unter den ‚Haushaltssektor‘ und in den Bereich der ‚legalen Schattenwirtschaft‘ . 2.4.2.: Nachbarschaftshilfe: Bei der Errichtung eines Hauses ist der Bauherr unter Umständen auf die eigene Leistung sowie zusätzlich auf die Hilfe von Verwandten, Nachbarn oder Freunden angewiesen. Die sog. Nachbarschaftshilfe kann unterschiedliche und vielfältige positive, wie auch negative Formen annehmen. Alleine die Frage, wie weit die Nachbarschaftshilfe geht und wann der sog. Pfusch beginnt, ist oftmals nicht einfach zu beantworten. Generell bezeichnet die Nachbarschaftshilfe eine gegenseitige, unter Nachbarn oder Freunden gewährte Form der Hilfe und Unterstützung, bei der zumeist auf ein Entgelt in Form einer Geldzahlung verzichtet und stattdessen Gegenleistungen in ähnlicher Form erbracht werden: Nachbarschaftshilfe ist üblicherweise ein gewohnheitsmäßiges und wenig formalisiertes Instrument sozialer Gemeinschaften zur Bewältigung von individuellen oder gemeinschaftlichen Bedürfnissen, Notlagen und Krisen. Weiters kommt die Nachbarschaftshilfe auch als Katastrophenhilfe, wie beispielsweise bei Hochwassereinsätzen oder Schneeräumarbeiten, zum Tragen. Diverse Vereine oder soziale Einrichtungen, wie die Freiwillige Feuerwehr oder das Rote Kreuz, sind Einrichtungen, die in den Bereich der Nachbarschaftshilfe – informeller Sektor – und somit in die sogenannte legale Schattenwirtschaft fallen. Die Nachbarschaftshilfe kann auch als die Schwarzarbeit auf Gegenseitigkeit bezeichnet werden, in der ein Tauschbanksystem auf wirtschaftlicher Grundlage aufgebaut werden könnte. Dabei ist die Nachbarschaftshilfe beim Einfamilienhausbau vor allem im engeren Verwandten- und Bekanntenkreis, aber auch unter Nachbarn häufig anzutreffen. In diesem Fall wird meistens eine geleistete Arbeitsstunde beim Hausbau eines Nachbarn mit einer Stunde z. B. ebenfalls beim eigenen Hausbau, im Garten oder in der Land- und Forstwirtschaft ausgeglichen. Wird für die Dienste von Verwandten, Nachbarn oder Freunden Geld bezahlt, wobei die Höhe des Betrages keine Rolle spielt, wird nicht mehr von Nachbarschaftshilfe, sondern landläufig vom Pfusch (siehe 2.4.3) gesprochen. Rechtlich bedenklich wird es auch, wenn der Verwandte, Nachbar oder Freund, der den Beruf eines Maurers, Zimmermanns oder Fliesenlegers ausübt, als solcher für seine Nachbarschaftshilfe auch einen kleinen Geldbetrag erhält, da er damit offiziell eine Verwaltungsübertretung wegen Pfusches begeht. 2.4.3. Pfusch und Schwarzarbeit: In Österreich wird für Schwarzarbeit überwiegend der Begriff Pfusch verwendet. Eine relevante Definition in diesem Zusammenhang stellt jene dar, welche folgendermaßen definiert ist: Pfusch ist die Arbeit eines Fachmanns, unter Vermeidung von Steuern . Ebenso wird aber auch eine mangelnde Ausführung durch einen Fachmann als Pfusch verstanden. In Deutschland ist die Situation vergleichbar. Wird eine schlechte, fehler- oder mangelhafte Arbeitsleistung erbracht, spricht man ebenfalls von Pfusch. Der Begriff Schwarzarbeit kommt aus dem Handwerk und beschränkte sich ursprünglich auf Tätigkeiten, für welche der Ausführende nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen, beispielsweise die Meister- oder Befähigungsprüfung verfügte. Grundlegend wird bei Schwarzarbeit zwischen zwei Bereichen unterteilt. Zum einen in die illegale Arbeitnehmerbeschäftigung von Unternehmen und zum anderen in die Tätigkeit von Facharbeitern ohne Meldung bei den Sozialämtern und dem Finanzamt. Das bedeutet, Schwarzarbeit liegt dann vor, - wenn ein Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Sozialversicherung vom Unternehmer nicht angemeldet wird oder eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung dritter Arbeitnehmer beim Unternehmen nicht vorliegt, oder. -wenn Arbeiten für Dritte auf eigene Rechnung von Arbeitnehmern in der Freizeit ausgeübt werden, wobei man hier ebenfalls von Pfuschereitätigkeiten spricht. Durch die Begründung eines so genannten Werkvertragsverhältnisses genießt diese Form der Schwarzarbeit bzw. des Pfusches keinen Versicherungsschutz und verstößt in der Regel auch gegen gewerbliche Bestimmungen. Des Weiteren werden auch die steuerrechtlichen Bestimmungen in der Regel nicht eingehalten, was wiederum einen finanzstrafrechtlichen Verstoß darstellt . Weiters ist im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (kurz: SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 die Schwarzarbeit in Deutschland wie folgt definiert: Schwarzarbeit wird geleistet bei Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen: - unter Verstoß gegen Steuerrecht. -unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht. -unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Träger der Grundsicherung, Sozialämter und/ oder. -ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe/Handwerk ausgeübt wird . Die Bezahlung der Schwarzarbeit oder des Pfusches wird in der Regel auf Basis einer im Vorhinein mündlichen Vereinbarung über Stunden- oder Leistungslohn in bar vorgenommen. 2.4.4. Schattenwirtschaft: Für die Definition der Schattenwirtschaft gibt es unterschiedliche Ansätze: - unter Schattenwirtschaft (engl. Underground economy) ist die Produktion von Gütern und Dienstleistungen zu verstehen, die von der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht erfasst wird, weil sie von den Produzenten aus Geheimhaltungsgründen einer Erfassung entzogen wird, […] die aber prinzipiell auch von einer anderen Person erbracht werden kann und nicht primär zum Zwecke des unmittelbaren Konsums ausgeführt wird. Nicht zu Schattenwirtschaft zählen Tätigkeiten, die nach geltenden Gesetzen als solche bereits illegal sind . - Schattenwirtschaft umfasst im weitesten Sinne auch bedarfsorientierte Wirtschaftsaktivitäten der privaten Haushalte, die in der Regel nicht monetär entlohnt werden, wie z. B. Hausarbeit, selbst geleistete Heimwerkerarbeit, Nachbarschaftshilfe und die Selbstversorgungswirtschaft . Weiters sind abweichende Definitionen mit unterschiedlicher Abgrenzung je nach Untersuchungszweck möglich: - Schattenwirtschaft im engeren Sinne umfasst die Schwarzarbeit und den Schwarzmarkt. -Weiter gefasst enthält sie auch Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe zu Hausbau, Steuerhinterziehung, Sozialabgabenhinterziehung und Prostitution. -Im weiteren Sinne sind auch kriminelle wirtschaftliche Aktivitäten wie Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Schmuggel oder Hehlerei Teile der Schattenwirtschaft . Der Autor und Wirtschaftswissenschaftler Günter Schmölder führte bereits Ende der Siebzigerjahre den Begriff Schattenwirtschaft in die wirtschaftswissenschaftliche und wirtschaftspolitische Diskussion ein. Bereits damals verwies er auf die volkswirtschaftliche und finanzpolitische Bedeutung der bis dahin vernachlässigten Schattenwirtschaft.

Über den Autor

Christian Baumgartner, Dipl. Ing. Dipl. Ing., wurde 1984 in Vorau geboren. Nach der Ausbildung an der Höheren technischen Lehranstalt in Pinkafeld schloss er sein erstes Studium an der Technischen Universität Graz im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad Diplomingenieur erfolgreich im Bereich Umwelt, Verkehr und Wirtschaft ab. Der zweite Studienabschluss wurde im Bereich des Wirtschaftsingenieurwesens im Jahr 2017 absolviert. Bereits während des Studiums sammelte der Autor praktische Erfahrungen bei unterschiedlichen Baufirmen, welche er in seinen Veröffentlichungen einfließen lässt.

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