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Sozialwissenschaften

Denise Wein

Hintergründe der geringen Konvergenz europäischer Sozialpolitiken

ISBN: 978-3-95684-409-6

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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 04.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 64
Abb.: 32
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

‘Wir müssen die Herausforderungen im sozialen Bereich und bei der Beschäftigung früher entgegentreten, anstatt zuzusehen, dass sich die Unterschiede innerhalb der EU weiter vertiefen’ (EU-Sozialkommissar Laszlo Andor am 02.10.2013 in Brüssel) Wie Herr Andor macht sich die EU – Kommission immer wieder für eine gemeinsame Sozialpolitik stark, und auch im diesjährigen Bundestagswahlkampf der CDU war ‘gemeinsam’ das große Schlagwort. Zwar wurde im deutschen Wahlkampf die EU-Politik nur am Rande erwähnt, doch ist mit Blick auf Frau Merkels bisheriges Wirken und Reden eindeutig, dass auch sie ähnliche Pläne für Europa hegt wie die Herren Lazlo und Barroso. Tatsächlich gibt es seit Ende der 1990er Jahre konkrete Pläne für eine Angleichung der Sozialpolitiken zwischen den EU-Staaten. Es bedarf keiner aufwendigen wissenschaftlichen Recherche um herauszufinden, dass sich in den vergangenen 13 Jahren nicht viel in diesem Bereich getan hat. Die vorliegende Arbeit hat zur Aufgabe die Annäherungen auf diesem Gebiet zu untersuchen und Hintergründe für ihren zögerlichen Verlauf zu ermitteln. Diesem Ziel wird sich die Arbeit mit einer vergleichenden Betrachtung nähern. Hier-für dienen Daten der OECD und Eurostat als Grundlage für grafische Auswertungen, welche vor allem der Verdeutlichung der zeitlichen Entwicklung dient. Als theoretische Grundlage dienen die Dokumente der Europäischen Kommission sowie Kategorisierung von Wohlfahrtsregimen nach Esping-Andersen. In diesem Sinne wird zunächst einmal betrachtet, welche Stellung eine gemeinsam Sozialpolitik überhaupt in den europäischen Dokumenten einnimmt. Hierbei wird vor allem die Lissabon-Strategie, weniger die aktuelle Europa 2020-Strategie, einbezogen, da es für diese noch keine nachvollziehbaren Ergebnisse gibt. Ferner wird die europäische Beschäftigungsstrategie besondere Erwähnung finden, da sie den Grundstein für eine europäische Zusammenarbeit in einem sozialen Politikbereich gelegt hat. Zuketzt wird detaillierter auf die angewandte Methode eingegangen, um zu erkennen, ‘wie’ die Angleichung der Politiken stattfinden soll und inwiefern die zugrunde liegenden Politikprozesse supranational koordiniert werden.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 5.1, Gesundheitspolitik: Neben der Ausgabenhöhe, sowohl öffentlich als auch privat, gehen in die Betrachtung der Gesundheitspolitik die Ergebnisse der Politik, gemessen an durchschnittlicher Lebenserwartung, Erwartung gesunder Lebensjahre und Säuglingssterblichkeit ein. Darüber hinaus wird die Anzahl der Krankenhäuser und praktizierenden Ärzte, welche den Grad der Konzentration auf den stationären Bereich ausdrückten, betrachtet. Ein Auslöser für stetig steigende Kosten in diesem Bereich ist in allen Ländern neben der Überalterung der Bevölkerung auch der medizinische Fortschritt, ist es doch schwerlich möglich der Bevölkerung einmal entwickelte Medikamente oder Behandlungsmethoden vorzuenthalten. (Giaimo 2001:336) Die Zusammenarbeit in diesem Bereich erfolgt über das Weißbuch für Gesundheitspolitik auf Gemeinschaftsebene, in diesem stellt die Kommission für europäische Gemeinschaften auf Grundlage allgemeingültiger Prinzipen 3 Ziele vor, die vollen allen europäischen Staaten verfolgt werden sollten: 1) Förderung der Gesundheit in einem alternden Europa. 2) Schutz der Bürger vor Gesundheitsgefahren. 3) Förderung dynamischer Gesundheitssysteme und neuer Technologien. Zur Erreichung dieser Ziele soll die bekannte Methode der offenen Koordination genutzt werden: ‘Die Kommission wird einen Mechanismus zur strukturierten Zusammenarbeit vorschlagen’ (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2007:12) 5.1.1, Dänemark: Das dänische Gesundheitssystem ist ein staatliches reguliertes und dennoch dezentrales System. Auf nationaler Ebene werden lediglich die Rahmenbedingungen festgelegt, für die Umsetzung sind die verschiedenen Regionen zuständig. Leistungen, die nicht durch das nationale Gesundheitssystem getragen werden, werden von den Kommunen organisiert. (Vrangbaek 2012:26 Baur, Heimer & Wieseler 2001:23) Jeder Däne ist in der dänischen Krankenversicherung ‚Sygesikring‘ pflichtversichert, der Beitragssatz beträgt 8% Einkommenssteuer. Im Gegenzug hat er Zugang zu einem nahezu zuzahlungsfreien Gesundheitssystem, einzig Medikamente müssen relativ umfangreich zugezahlt werden. Ein Patient muss zunächst den Hausarzt aufsuchen bei dem er registriert ist, sollte er bisher bei keinem registriert sein, so muss er dies bei einem in einem Umkreis von zehn Kilometern ansässigen Arzt nachholen. Ein Arzt darf maximal 2096 Patienten betreuen, eine neue Praxis im Umkreis darf eröffnet werden sobald die vorhandenen Ärzte mehr als 1325 Patienten verzeichnen. Ähnlich wie Ärzte sind auch Apotheken räumlichen Beschränkungen unterlegen. (Baur, Heimer & Wieseler 2001:28,30) Ärzte sind bei den Regionen angestellt und bekommen ein Gehalt, welches sich zu einem Drittel aus einer Pro-Kopf-Pauschale und zwei Dritteln Gebühren für bestimmte Behandlungen zusammensetzt. Fachärzte sind in der Regel Krankenhäusern untergeordnet, welche von den Regionen verwaltet werden, und erhalten daher ein festes Gehalt. Das dänische Krankenversicherungssystem unterscheidet zwei Kategorien, wobei ein Großteil (98%) der Bevölkerung in Kategorie I versichert ist. Typ II- Versicherte erhalten zwar mehr Wahlfreiheit und andere Zuzahlungsraten, müssen dies aber auch entsprechend bezahlen, daher ist das System sehr unattraktiv. (Baur, Heimer & Wieseler 2001:24) Obwohl Privatversicherungen in Dänemark allgemein einen sehr niedrigen Stellenwert haben, erhöht sich in den letzten Jahren ihre Versichertenzahl, hauptsächlich liegt dies darin begründet, dass Arbeitnehmer Privatversicherungen als Lohnnebenleistungen anbieten. Diese Zusatzversicherungen übernehmen üblicherweise die Kosten der Zuzahlungen. (Vrangbaek 2012:27) Alle Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen werden aller 3 Jahre durch externe Instanzen überprüft, die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht, damit Patienten sie in ihre Wahl einbeziehen können. Kostenkontrolle erfolgt über feste Budgets und Richtlinien zur Arzneimittelausgabe, so sind Apotheken verpflichtet, stets das günstigste Arzneimittel mit einem bestimmten Wirkstoff auszugeben. Wartezeitgarantien und feste Behandlungspakete limitieren den Kontrollrahmen aller-dings erheblich. (Vrangbaek 2012:29) Die grafische Auswertung zeigt dass Dänemark, trotz verhältnismäßig hoher Ausgaben im Gesundheitsbereich, eher im unteren Bereich der betrachten Länder liegt. Die Gesamtausgaben konnten zwar aufgrund des fortgeführten Ab-baus stationärer Betreuung relativ konstant gehalten werden. Allerdings gibt es trotz hoher Ärztedichte nur unterproportionale Verbesse-rungen der Gesundheitsqualität. So steigt die Lebenserwartung verhältnismäßig langsam, während die voraussichtlichen gesunden Lebensjahre von Frauen in letzter Zeit sogar gesunken sind. Auch die Säuglingssterblichkeit ist in der nahen Vergangenheit gestiegen. Trotz allem hat Dänemark die im Vergleich höchsten Pro-Kopf Gesundheitsausgaben. Diese Ergebnisse benötigen eine weitere Analyse, welche im Umfang dieser Arbeit nicht möglich ist, um zu klären warum in diesem Fall relativ starke Ressourcenverteilung mit eher mäßigen Ergebnissen einhergeht. 5.1.2, Deutschland: Das deutsche Gesundheitssystem konnte seine ersten Kostenprobleme in den 80er Jahren relativ gut lösen ohne das Prinzip des universellen Zugangs aufgeben zu müssen oder die Last der Finanzierung zu stark auf die Schwächsten der Bevölkerung zu legen. (Giaimo 2001:335) Weitere Reformen, welche das heutige System grundlegend geformt haben, wurden vor allem durch die Regierung Kohl in den 90er Jahren durchgeführt. (Giaimo 2001:353–354) Deutschlands‘ Gesundheitssystem basiert heute auf einem verpflichtenden Eintritt in eine der nicht-staatlichen Krankenkassen für die meisten Bevölkerungsteile. Ausnahmen stellen vor allem Staatsdiener und Besserverdienende dar, diese dürfen beziehungsweise müssen sich privat versichern. Zusätzlich können sich alle Bewohner privat zusatzversichern, dadurch werden bestimmte Kosten übernommen oder Zugang zu zusätzlichen Leistungen ermöglicht. Pflichtversicherungen werden in etwa zur Hälfte jeweils von Arbeitnehmern und Arbeitgeber gezahlt, Privatversicherungen werden über risikobasierte Prämien finanziert. (Blümel 2012:46) Grundsätzlich ist es in Deutschland zwar nicht verpflichtend zunächst bei einem Hausarzt vorstellig zu werden, allerdings haben einige Krankenversicherungen Programme eingeführt, die dieses Verhalten belohnen. Alle Hausärzte und Spezialisten sind Mitglieder einer Ärztevereinigung, welche mit den Krankenkassen Gehälter und Budgets aushandelt. Diese Budgets sehen eine maximale Anzahl an Patienten und kostenpflichtigen Behandlungen pro Patient vor, allerdings gibt es teilweise Probleme bei der Einhaltung dieser Beschränkungen. (Blümel 2012:48 Giaimo 2001:351–352)

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