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Geschichte


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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 09.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 100
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Zwischen 1910 und 1970 verschleppte die australische Regierung schätzungsweise 20.000 bis 25.000 Kinder mit einem aborigenen und einem weißen Elternteil, um sie auf ein Leben in der ‘weißen’ Gesellschaft Australiens vorzubereiten. Erklärtes Ziel der australischen Regierung: schrittweise Assimilierung der aborigenen Bevölkerung. Dabei nahm sie die Zerstörung der Kultur der Aborigines und Torres Strait Insulaner bewusst in Kauf. Lange Zeit wurden die Opfer dieser Politik und die daraus für sie resultierenden Probleme nicht anerkannt oder entsprechend gewürdigt. Erst am 13. Februar 2008 entschuldigte sich der australische Premierminister Kevin Rudd offiziell bei den Betroffenen und ebnete damit den Weg zur Versöhnung. Ein bedeutender Schritt auf diesem Weg ist dabei für die Opfer das Erzählen ihrer Geschichten. Diese Untersuchung widmet sich exemplarisch der Analyse von Sally Morgans My Place, Doris Pilkingtons Follow the Rabbit-Proof Fence und Jane Harrisons Stolen. Die Textauswahl erhebt nicht den Anspruch repräsentativ zu sein, liefert aber einen Einblick in die verschiedenen Ausdrucksmöglichkeiten der Genres Autobiografie, biografische Erzählung, Roman und Drama.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 1.2, Aboriginality: Der häufig verwendete Begriff Aboriginality lässt sich schwer definieren, da er in verschiedenen Zusammenhängen unterschiedlich interpretiert wird und seine Bedeutung insgesamt unpräzise bleibt. Im weitesten Sinne bezeichnet er die kulturelle Identität der Aborigines in Australien (vgl. Tonkinson 195 f.) und wird im Wörterbuch als Nomen definiert, das folgende, nicht näher erläuterte Bedeutung hat: ‘The quality of being aboriginal.’ Um den Begriff Aboriginality genauer zu definieren, ist es sinnvoll, abzugrenzen, wer konkret als Aborigine bezeichnet wurde, wird oder sich selbst als solcher bezeichnet. Jackson weist allerdings in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gewohnheit der Kategorisierung, das Bedürfnis nach Definition tendenziell rassistisch sein kann: ‘Definition is itself at the roots of racism: the way we reduce the world to a word, and gag the mouths of others with our label’ (14). Für die ersten britischen Siedler waren die australischen Ureinwohner eine undifferenzierte Masse, deren Abgrenzung primär zu den Europäern selbst erfolgte (vgl. Tonkinson 201). Dementsprechend hatten sie keine Definitionsschwierigkeiten: During the initial contact period there was no difficulty in determining who was an ‘Aborigine.’ Aborigines were black, uncivilized, and pagan. This meant that they were not British subjects and, hence, were excluded from all citizenship rights (Armitage 22). Diese stereotypen Vorstellungen drücken sich auch in der Etymologie des Wortes Aboriginal aus, das sich vom lateinischen ‘ab origine’ (‘vom Ur-sprung’) herleitet und im Oxford English Dictionary mit ‘primitiv’ übersetzt wird (vgl. Smidt 60). Choo hält die Verwendung des Wortes Aborigine zwar für problematisch, aber unvermeidlich: ‘It ascribes Aboriginality to the exclusion of other racial inheritance. It also homogenizes the rich social and cultural differences between Aboriginal groups’ (xxiv). Die aus der Kolonialzeit stammende Bezeichnung natives für Aborigines und Torres Strait Insulaner ist ‘heute potentiell mißverständlich, weil sich gelegentlich auch Australier europäischer Abstammung in bestimmten Zusammenhängen als natives bzw. native Australians bezeichnen’, um sich z.B. von Neueinwanderern abgrenzen zu können (Schürmann-Zeggel 31 f.). Als alternative Bezeichnung für die Aborigines hat sich das englische Adjektiv indigenous immer mehr durchsetzen können (vgl. ebd. 32, Smidt 61). Durch das Fürsorge-Gesetz von 1953 erklärte die Regierung des Northern Territory die Aborigines paternalistisch zu Mündeln des Staates, wenn sie folgende Kriterien erfüllt sah: A person may be declared a ward if by reason of: (a) his manner of living (b) his inability, without assistance, adequately to manage his own affairs (c) his standard of social habit and behaviour and (d) his personal associations (Armitage 23 f.). Noch während der 1970er Jahre wurde die Bezeichnung Aboriginal von der australischen Gesetzgebung vorwiegend mit rassistischem Hintergrund benutzt: ‘A lot of legislation defined an ‘Aboriginal’ as ‘a person who is a mem-ber of the Aboriginal race of Australia’’ (Gardiner-Garden 4). Dieses auf dem Sozial-Darwinismus beruhende Konzept definierte die Aborigines aufgrund ihrer Abstammung und unterteilte sie in full-blooded, half-caste und quarter-caste (vgl. Armitage 23). Verwirrung entstand allerdings durch die unter-schiedliche Behandlung der Individuen in den einzelnen Bundesstaaten: ‘Each state maintained its own legislative code, with the result that the person who was an Aborigine in one jurisdiction was not necessarily an Aborigine in another’ (ebd. 25, vgl. Schürmann-Zeggel 81). 1981 wurde die erste staatliche Definition verabschiedet, die den Zugang der Aborigines zu staatlichen Förderprogrammen ermöglichen sollte. Gleichzeitig wollte man damit dem Missbrauch dieser Fördermittel durch ‘nicht-legitime Aborigines’ verhindern (Smidt 97). Diese dreiteilige Definition wurde von allen Bundesstaaten als Arbeitsgrundlage für die Bewilligung von Zuwendungen und Dienstleistungen übernommen und bezieht zum ersten Mal kulturelle und soziale Faktoren mit ein: An Aboriginal or Torres Strait Islander person is someone, who 1. is of Abo-riginal or Torres Strait Islander descent, 2. identifies himself or herself as an Aboriginal person or Torres Strait Islander, and 3. is accepted as such by the Indigenous community in which he or she lives (ebd., vgl. Creamer 48). Da diese Definition genügend Spielraum zur Interpretation ließ, kam es immer wieder zu Streitigkeiten. Der Präsident des Bundesstaates Victoria forderte 1988, das Gesetz zu ändern: ‘to amend the definition of Aborigine to eliminate the part-whites who are making a racket out of being so-called Aborigines at enormous cost to the taxpayers’ (Gardiner-Garden 5). Die Ergebnisse des Berichts Final Report of the Community Consultation on Aboriginality in Tasmania aus dem Jahre 1996 kam zu dem Schluss, dass eine Person, um als Aborigine in den Genuss diverser Förderungen zu kommen, in der Lage sein sollte, alle drei Kriterien zugleich zu erfüllen, denn in der Zwischenzeit hatte diese Definition zusätzlich Bedeutung für die Landrechtsgesetzgebung gewonnen. Eddie Mabo hatte 1992 nach einem 10-jährigen Rechtsstreit einen Native Title erworben, einen Rechtsanspruch auf Land, für das er traditionelle religiöse und kulturelle Beziehungen nachweisen konnte. Allerdings sind diese Kriterien nicht für alle Aborigines erfüllbar. Die Opfer der Stolen Generation zum Beispiel können ihre Abstammung sehr häufig nicht nachweisen, da Urkunden und Daten verfälscht, vernichtet oder gar nicht erst abgelegt worden sind, um den Prozess der Assimilation nicht zu gefährden (vgl. Smidt 98). Um dieses Problem zu umgehen, schlägt Gardiner-Garden vor, das Kritierium Aboriginality für die Bewilligung von Leistungen oder den Zugang zu Einrichtungen nicht einzufordern, fürchtet aber gleichzeitig: ‘Such an approach risks giving indigenous people the feeling that their inherent right to self-identify (as well as to self-government and self-determination etc) is being denied’ (18). Aborigines selbst bevorzugen gegenüber der vereinheitlichenden Bezeichnung Aborigine heute eher ‘überregionale Gruppennamen wie Nyoongah (Südwestaustralien), Yolngu (Nordost-Arnhem Land), Koori (Südostaustralien), Murri (Queensland), Mulba (Nordwestaustralien) usw.’ (Schürmann-Zeggel 34, vgl. Smidt 62). Gleichzeitig betonen die Torres Strait Insulaner ihre Eigenständigkeit als Gruppe, da ihre kulturellen Traditionen eher von Neuguinea und den Pazifikinseln als von dem australischen Kontinent geprägt sind (vgl. Schürmann-Zeggel 33). Doch wird durch die Benutzung regional bedingter Namen nicht nur die kulturelle Vielfalt betont, sondern auch die immer noch vorhandene negative Konnotation vermieden, die sich auf die Stellung einer sozial benachteiligten Minderheit bezieht (vgl. Brewster, Reading Aboriginal Women’s Autobiography 12). Goldie geht sogar soweit zu behaupten, dass der Begriff Aborigine immer noch einen Bezug zur Eroberung durch die Briten herstellt: ‘’Aborigine’ still means conquered’ (60). Das Wort Aboriginal dagegen, als Singular zu Aborigines verwendet, hat durch den Gebrauch als Adjektiv seine negative Konnotation verloren (vgl. Schürmann-Zeggel 31). Bezeichnet man mit Aboriginality, selbst im weitesten Sinne, die kulturelle Identität der Aborigines, wird man diesem Begriff nicht gerecht. Selbst Aborigines sind sich über die genaue Begriffsbestimmung nicht einig. So äußert Robert Watson, ein von Kevin Gilbert interviewter Murri Mitte der 1970er Jahre: But what is Aboriginality? Is it being tribal? Who is an Aboriginal? Is he or she someone who feels that other Aboriginals are somehow dirty, lazy, drunken, bludging? Is an Aboriginal anyone who has some degree of Aboriginal blood in his or her veins and who has demonstrably been disadvantaged by that? Or is an Aboriginal someone who has had the reserve experience? Is Aboriginality institutionalized gutlessness, an acceptance of the label ‘the most powerless people on earth’? Or is Aboriginality, when all the definitions have been exhausted, a yearning for a different way of being, a wholeness that was presumed to have existed before 1776? (184). Ein wichtiger Aspekt des Begriffs Aboriginality liegt in dem Bezug zur historischen Erfahrung der Aborigines, die ihre Kultur seit der Einwanderung der Briten als sozialen und politischen Nachteil erfuhren (vgl. Morris 76): ‘Those experiences have been marked to a great extent by color prejudice, segregation, and legalized discrimination’ (Tonkinson 215). Daher kann Aboriginality aber auch als Bewegung gegen die Unterdrückung durch die weißen Australier verstanden werden: ‘But Aboriginality is also counter-cultural in European terms: a reaction against the dictates of White Australian society’ (Shoemaker 232). Auf diese Weise verschiebt sich die biologische Bedeutungskomponente zugunsten einer kulturellen (vgl. Beckett 200). Ab den 1960er Jahren gewinnt Aboriginality zunehmend als Bezeichnung für eine politische Bewegung Bedeutung, in der sich, unabhängig von den regionalen Unterschieden, Aborigines auf nationaler Ebene vereinigen, um Reformen erfolgreicher durchsetzen zu können (vgl. Brewster, Reading Aboriginal Women’s Autobiography 3). 1967 erhalten die Aborigines das Wahlrecht und in den 1970er Jahren erfordern die Kämpfe um Landrechte die Definition einer einheitlichen Identität der Aborigines auf nationaler Ebene (vgl. Jacobs 31, Broome 198). Die Aborigines sind darum bemüht, von sich selbst und ihrer Kultur ein positives Bild zu konstruieren, die Vorstellung einer Einheit aufzubauen, die von allen Aborigines akzeptiert werden kann, und gleichzeitig die abwertenden Definitionen der weißen Australier zurückweisen (vgl. Tonkinson 215). Aboriginality beinhaltet also auch das Konzept eines Prozesses, in dem versucht wird, aus kultureller Diversität eine gemeinsame Kultur zu konstruieren und bisherige Vorstellungen umzudefinieren (vgl. Brewster, Reading Aboriginal Women’s Autobiography 15, Schürmann-Zeggel 72). Dieser Prozess, der, laut Narogin, möglicherweise als Rettungsleine für die Identität der Aborigines dient (vgl. 48), kann nach Gilberts Ansicht nur von den Aborigines selbst in die Wege geleitet werden.

Über den Autor

Sabine Alfter wurde 1968 in Überlingen am Bodensee geboren. Ihr Studium in Deutsch, Englisch und Deutsch als Fremdsprache schloss sie 2008 mit dem ersten Staatsexamen ab, bevor sie ihr Referendariat in eine niederrheinische Stadt verschlug, in der sie heute an einem inklusiven Gymnasium unterrichtet.

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