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Sozialwissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 04.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 48
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der wissenschaftliche Diskurs um das Demokratiedefizit der EU konstatiert seit vielen Jahren ein Auseinanderdriften der Bürger und ihrer Europäischen Union. Einem Aspekt dieses Defizits versuchte man mit dem Weißbuch ‘Europäisches Regieren’ zu entgegnen. Ein Paradigmenwechsel sollte Einzug halten, der die Art des Regierens reformiert und veranlasst, dass die Bürger besser eingebunden werden. Doch welches Demokratieverständnis liegt diesen Bestrebungen zugrunde? Dieses Buch schildert die demokratietheoretische Ausgestaltung europäischen Regierens und untersucht in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung der Zivilgesellschaft. Besonders durch ihre Einbindung soll versucht werden, die Kluft zwischen Bürgern und Union zu überwinden. Im Zuge dessen entstand die erste Form direktdemokratischer Beteiligung auf supranationaler Ebene, die Europäische Bürgerinitiative. Hierbei haben alle Bürger die Möglichkeit sich aktiv und unmittelbar in den europäischen Politikprozess einzubringen. Doch wer ist dabei der eigentliche Profiteur? Dieses Buch versucht aufzuzeigen, ob die Europäische Bürgerinitiative primär dem Unionsbürger zum Vorteil gereicht wird, oder ob ihr eine expansive Integrationslogik inne wohnt.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.1, Demokratischer Impetus: Wie bereits geschildert, bezeichnet sich die EU als Wertegemeinschaft. Zu diesen Werten zählt sie auch die Demokratie. Sie ist als solcher im Lissabonvertrag festgeschrieben und für die ‘Hüterin der Verträge’ sollte daher gelten: Demokratie zu fördern, zu festigen und zu erhalten. Die Frage nach der inneren demokratischen Motivation zu beantworten, wird durch den diffusen Demokratiebegriff der Europäischen Union erheblich erschwert. Demokratie ist die Herrschaft des Volkes. Das Volk, bzw. der ‘Demos’ ist in der Lage zu wählen, wie die Herrschaft ausgestaltet werden soll und dabei gleichwohl der Souverän. Im gesamten EU-Vertrag taucht der Begriff: ‘Souverän’ jedoch überhaupt nicht auf. Damit verbunden stellt sich die Frage nach der Existenz eines europäischen ‘Demos’ und der Legitimationsbedürftigkeit der EU-Entscheidungen. In der wissenschaftlichen Debatte wird vermehrt konzediert, es gäbe: ‘[…] bis in die Gegenwart hinein keine Entwicklung eines partizipationsfähigen und aktiven europäischen ‘demos’.’ Das sind durchaus Anmerkungen, die elementarer Bestandteil der Debatte um das Demokratiedefizit der EU sind. Es sind auch Hinweise, den demokratischen Impetus einer wichtigen EU-Institution bei den organisierten europäischen Zivilgesellschaften auszumachen. Dies unter besonderer Berücksichtigung da diese eine wichtige Legitimitätsressource darstellen. Ferner, so heißt es im Weißbuch ‘Europäisches Regieren’ stehen alle EU-Institutionen im Dienste der Unionsbürger. Das verdeutlicht die Notwendigkeit einer klaren Identifikation und Aufgabenzuweisung der jeweiligen Akteure. Eine Möglichkeit ergäbe sich hypothetisch durch die Frage, ob sich das Demokratieverständnis sowie die demokratische Motivation der Europäischen Kommission aus dem Abbau des perzipierten Demokratiedefizits erschließt. Also gilt es zu prüfen, an welchen Stellen die Kommission versucht das Demokratiedefizit zu verringern bzw. aufzulösen, um der Zivilgesellschaft demokratisch mehr Raum zuzubilligen. Im Weißbuch ‘Europäisches Regieren’, deren Urheber die Europäische Kommission ist, plädiert diese für eine verbesserte Transparenz für den gesamten Politikgestaltungsprozesses. Der einzelne Unionsbürger soll besser integriert und die wahrgenommene Ferne zu den EU-Institutionen insgesamt überwunden werden. Die Intention die Transparenz zu erhöhen, findet vor allem Anwendung in der Informations- und Konsultationspolitik der Kommission. Sie ist bestrebt: ‘[…] laufend aktualisierte Informationen über alle Phasen der Beschlussfassung bereitzustellen.’ Das gesamte Verhältnis zur Gesellschaft soll so deutlich interaktiver und offener gestaltet werden. Mehr noch, soll eine systematische Dialog-Struktur etabliert werden, die bereits vor Gesetzgebungsakten zur Willensbildung beiträgt und eine Vielzahl relevanter Informationen enthält. Die Internetseite ‘EUROPA’ gehört mit mehr als 6 Millionen Dokumenten zu einem der größten Informationsspeicher der Welt. Die formulierten Ziele wie: ‘Unterstützung der Entwicklung eines europäischen Gemeinschaftssinns, der das nationale Umfeld ergänzt.’ schaffen intentionale Klarheit. Durch diese Art der Kommunikationsprozedur: ‘[…] erfahren zivilgesellschaftliche Akteure eine breite Einbindung in politische Entscheidungsprozesse.’ Zur Bekämpfung des Demokratiedefizits sei ebenfalls die Anwendung der Subsidiaritätsregel zu nennen. Diese soll fester verankert werden wodurch Angelegenheiten auf regionaler Ebene zu belassen sind, sofern diese dort klarer geregelt werden können, was einen größeren Gestaltungsraum vor Ort schaffen soll. Die im Weißbuch genannten Bestrebungen, dem aufoktroyiert wirkendem Regieren ‘von oben’ entgegen zu wirken, können nur bedingt gelingen. Artikel 11 EUV - Politische Willensbildung - sieht vor, dass die Zivilgesellschaft zur Konsultation herangezogen werden kann: ‘[…] um die Verträge umzusetzen.’ Dieser Fakt zeigt auf, dass ein Wirken nur monodirektional möglich ist - hin zu mehr Europa. Bestandteil des Demokratiedefizits ist jedoch die Irreversibilität von EU-Entscheidungen. Es ist also vertraglich festgelegt, dass ein wesentlicher Bereich defizitärer demokratischer Ausgestaltung stets inhärent sein wird. Da dies vertraglich festgelegt ist, muss die Kommission als Vertragshüterin in zweifacherweise tätig werden. Die vertraglichen Bestimmungen müssen überwacht und durchgesetzt, gleichzeitig aber demokratisch angereichert werden da sich sonst das ohnehin stark ausgeprägte Desinteresse an europäischer Politik ausweitet. Demokratie förderlich sei auch das Bestreben der Kommission nach Kohärenz. Diese stellt einen weiteren Grundpfeiler des ‘Guten Regierens’ dar und sei essentiell um Vertrauen in die Institution zu schaffen und ihre spezifischen Aufgaben für den Unionsbürger leichter nachvollziehbar zu gestalten. Wenn der einzelne Bürger Entscheidungen und Prozeduren nachvollziehen kann und seine Gestaltungsräume kennt, sei dieser eher gewillt sich Europa zu öffnen. Eine Frage die sich stellt, in dieser Arbeit aber nicht beantwortet werden kann, ist, ob eine Institution überhaupt anders kann als auf ihren institutionellen Erhalt hinzuwirken. Wenn die Sinnhaftigkeit einer Institution hinterfragt wird, ist ihre Existenzgrundlage bereits gefährdet. Der demokratische Impetus kann daher folglich nur an den demokratischen Bemühungen der jeweiligen Institution ausgemacht werden. Diese sind bei der Kommission im Vergleich zu anderen EU-Institutionen stark ausgeprägt. Obschon der konsultative Status der zivilgesellschaftlichen Akteure überwiegt, werden ihnen Einbindungsorte offeriert, was beispielsweise beim Europäischen Parlament nicht der Fall ist. Damit macht sich die Europäische Kommission zu einer wichtigen Anlaufstelle der zivilgesellschaftlichen Akteure, bringt diese aber auch in ein Abhängigkeitsverhältnis. Ihre Handlungen sind nicht rein demokratisch motiviert, wohl aber stets mit einer Zielvorstellung verbunden und setzen somit diverse Prozesse in Gang. Der Vertrauens- und Legitimationsbildungsprozess schafft für die Zivilgesellschaft Foren der Partizipation. Bereits jetzt einen Befund zu stellen, die Kommission handle im zivilgesellschaftlichem Sinne gänzlich demokratieorientiert, wäre verfrüht. Untersucht werden soll daher auch, ob die Kommission eine instrumentelle Wahrnehmung auf die Zivilgesellschaft hat und ihre Bemühungen einer anderen Intention als der demokratisch orientierten zu Grunde liegen.

Über den Autor

Ronny Peters, B.A., wurde 1986 in Rostock geboren. Er ist Offizier der Bundeswehr und studiert Politikwissenschaften im Schwerpunkt ‚Politische Systeme‘ an der Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr in Hamburg. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

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