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Sozialwissenschaften

Adrian Schiebe

Überhangmandate: Ein Problem des deutschen Bundestagswahlrechts

ISBN: 978-3-95549-093-5

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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 02.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 48
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In diesem Buch beschäftigt sich Adrian Schiebe mit dem Stellenwert der Überhangmandate im Wahlsystem und deren Bedeutung für das politische System in Deutschland. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit Überhangmandate zwischen der Verzerrung der Wahlentscheidungen und einer möglichen Dysfunktionalität des politischen Systems zu verorten sind. Dazu wird das Wahlsystem auf die einzelnen Elemente einer Wahl hin untersucht. Um die Legitimität von Überhangmandaten zu überprüfen, werden die Wahlrechtsgrundsätze und die bis 2008 getroffenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts analysiert. Zur Überprüfung der Funktionalität verwendet Schiebe eine Kombination aus Theorie und Empirie. Dieses Buch greift auch die Akzeptanz von Überhangmandaten innerhalb des politischen Systems in Deutschland auf, dabei werden die Interessen von Wählern und Wählerinnen sowie den Parteien aufgezeigt.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.3, Ein Vergleich zu den Bundesländern: In den deutschen Bundesländern werden die Landtage durch Systeme der Verhältniswahl zusammengesetzt (vgl. Eder/Magin 2008: 38). Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg, welche eine Verhältniswahl mit offenen Listen anwenden, und das Saarland, welches eine reine Verhältniswahl mit geschlossenen Listen anwendet, weichen mit der reinen Verhältniswahl von den in anderen Bundesländern genutzten personalisierten Verhältniswahlen ab (vgl. Zicht 2010). Das System in Hamburg wurde allerdings in den letzten Jahren mehrfach verändert. Es lässt nun eine größere Personalisierung zu und kann nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit und der möglichen Verhinderung durch einen Volksentscheid geändert werden (vgl. Fehndrich/Zicht 2010). Zudem sind in Bayern die Listen bei der personalisierten Verhältniswahl offen (vgl. ebenda) und in Baden-Württemberg gibt es keine Listen. Dort wird lediglich eine Stimme abgegeben, welche an den Wahlkreiskandidaten oder die -kandidatin geht. Nach relativem Mehrheitswahlrecht wird so ermittelt, wer den Wahlkreis gewinnt und ein Mandat im Landtag erhält. Zu den 70 Wahlkreismandaten kommen dann noch mindestens 50 Mandate, welche entsprechend den Stimmenverhältnissen an die unterliegenden Bewerber oder die Bewerberin verteilt werden (vgl. Zicht 2011). Für die Minderheitsparteien in Brandenburg und Schleswig-Holstein gelten als einzige Parteien in den Bundesländern keine Sperrklauseln, sondern nur die natürliche Hürde (vgl. Rudzio 2006: 162). Die personalisierte Verhältniswahl hat sich auch in den meisten Ländern etabliert und es scheint ein Konsens zu existieren, welcher dieses Wahlsystem als das für Deutschland beste System ansieht. Die wesentlichen Unterschiede der Länderwahlsysteme zum Bundeswahlsystem bestehen in der Anzahl der Mandatszahlen und den Anteil der Direktmandate an diesen, sowie in der Regelung in dem Bezug auf Überhangmandate. In neun der 16 Bundesländer entspricht die Zahl der Direktmandate mehr als 50 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Sitze. In Nordrhein-Westfalen ist der Anteil sogar größer als zwei Drittel (vgl. Eder/Magin 2008: 44). Ein höherer Anteil an Direktmandaten kann je nach Verrechnungsart dazu führen, dass bei der weiteren Ausdifferenzierung des Parteiensystems mehr Überhangmandate entstehen. Die Stimmenverhältnisse in den Landtagen würden in solchen Fällen weit vom Proporz abweichen und so die Stimmen stark verzerren. Aufgrund dessen werden Überhangmandate auf der Landesebene durch Ausgleichsmandate für die benachteiligten Parteien ausgeglichen und so der Proporz wieder hergestellt (vgl. Rudzio 2006: 162). In den Länderparlamenten wird somit die Brisanz der Überhangmandate durch eine Aufstockung der Gesamtzahl von Abgeordneten entschärft. 3, Das demokratische Wesen im Wahlrecht: Wie kann ein Wahlsystem bewertet werden? Um dies machen zu können, bedarf es Maßstäbe, an denen sich orientiert werden kann. Egal wie diese gesetzt werden, kann die Bewertung nicht vollends objektiv sein, da dies aus einer Denkperspektive geschieht. Die Sichtweise wird von der eigenen sozialen Prägung mitbestimmt und dieser Einfluss kann nicht gänzlich vermieden werden. Die Erwartung an demokratische Wahlen, dass diese die sozialen Probleme lösen können, wurde, egal wie gewählt wurde, nie umgesetzt (vgl. Nohlen 2009a: 56). Das würde bedeuten, dass eine kritische Analyse des Wahlsystems mit einer negativen Grundhaltung verbunden wäre, weil Wahlen nicht in der Lage seien das Erhoffte umzusetzen. Die Betrachtung von Wahlen mit Blick auf ihre Fairness verlangt eine möglichst große Chancengleichheit für alle antretenden Parteien (vgl. Nohlen 2009a: 58) und lässt dabei zu, dass das Ziel von Wahlen nicht mehr in einer demokratischen Variante der Problembehebung liegt, sondern ein fairer Wahlakt ist. Die Bewertung mit Blick auf Gerechtigkeit erscheint als eine mögliche Betrachtungsweise um die Fairness einer Wahl abzuschätzen. Gerechtigkeit ist jedoch als ein sehr subjektiver Begriff nicht definierbar (vgl. Jesse 2009: 107) und daher nicht als Maßstab verwendbar. Es ist nicht möglich zu sagen, wie das beste Wahlsystem grundsätzlich aussieht, und anhand dessen einen Standard zu finden. Allerdings ist es möglich ein System zu beschreiben, welches das Beste für ein bestimmtes Land sein könnte. So wäre das länderspezifisch passendste jenes, bei welchem die Vorteile die Nachteile am stärksten überwiegen (vgl. Nohlen 2009b: 70). Anhand der Wahlrechtsgrundsätze lässt sich eine Verortung des Bundeswahlsystems durchführen, so können die einzelnen Elemente des Wahlsystems hinsichtlich des Erfüllens der vier Grundsätze bewertet werden. Eine Bewertung nimmt auch das Bundesverfassungsgericht vor. Es bewertet das Wahlrecht mit Blick auf dessen Verfassungskonformität. Dabei kann es Entscheidungen über die Auslegung der Verfassungsrichtlinien treffen.

Über den Autor

Adrian Schiebe, Jahrgang 1988, studierte Politikwissenschaft an der Leibniz Universität Hannover. Im Jahr 2012 schloss er ein Masterstudium der Politikwissenschaft mit Forschungsausrichtung an selbiger Universität an. Bereits während des Studiums engagierte er sich für die Mitbestimmung von Studierenden in hochschulpolitischen Angelegenheiten. Das Engagement um Mitbestimmung und gerechte Repräsentation fließt auch in das Thema seiner Studie ein.

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