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Sozialwissenschaften

Hamid Maftahi

Binationale Familien als Zielgruppe Sozialer Arbeit

ISBN: 978-3-95549-210-6

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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 04.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 60
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Seit Jahrzehnten ist Deutschland ein Zielland für viele Zuwanderer aus unterschiedlichen Ländern bzw. aus unterschiedlichen Kulturen. Die Migration kann aus unterschiedlichen Gründen vorkommen beispielsweise aus politischen, wirtschaftlichen, natürlichen, familiären oder persönlichen Gründen. 2010 lebten rund 15,7 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Das entsprach einem Teil von 19,3 % an der Gesamtbevölkerung Deutschlands. Mehr als die Hälfte, nämlich 8,6 Millionen Menschen, besaß einen deutschen Pass, während 7,1 Millionen Ausländer waren. Mit diesem großen Anteil an der Gesamtbevölkerung ist Deutschland eine von Einwanderung geprägte Gesellschaft, in der es eine kulturelle Vielfalt gibt. Erfahrungen mit Menschen anderer Nationalitäten und ihren unterschiedlichen Kulturen gehören heute für viele Deutschen zum normalen Alltag. Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit diesem wichtigen Thema. Nach einer theoretischen Einführung in die interkulturelle Soziale Arbeit in der Einwanderungsgesellschaft im ersten Kapitel folgt dabei das Hauptkapitel dieser Arbeit über die Soziale Arbeit und binationale Familien. Als Einstieg in die Thematik nähert sich der Autor zunächst dem Begriff Binational und gibt dann einen Überblick über die binationalen Familien in Deutschland. In dem Zusammenhang geht der Autor auch auf die Schwierigkeiten der binationalen Kinder und ihren Lebenszustand. Danach wird die Funktion der Sozialen Arbeit bei binationalen Familien, ihre Formen und ihre Kompetenzen erläutert und diskutiert. Die Arbeit endet mit einem Schlusswort.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel B, Eheschließung im Ausland: Viele Paare weichen auf eine Eheschließung im Ausland aus, zum einen wegen des hohen bürokratischen und zeitlichen Aufwandes, den die Besorgung der ausländischen Dokumente für die Eheschließung in Deutschland benötigt, zum anderen weil die geforderte Aufenthaltsgenehmigung des/der Verlobten die Eheschließung in Deutschland verhindert (Vgl. Stöcker-Zafari / Wegner 2004, S. 80). Im Grunde genommen ist dies auch möglich. Deutsche Eheschließungen im Ausland werden nach deutschem Recht anerkannt, wenn sie nach dortigem Ortsrecht geschlossen worden sind. Um keine Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Ehe in der Bundesrepublik Deutschland zu bekommen, muss man die Heiratsurkunde von der deutschen Auslandsvertretung beglaubigen lassen und ein Reisevisum muss für den ausländischen Partner beantragt werden (Vgl. Wolf-Almanasreh 1991, S. 80). ‘Bei einer Eheschließung in einem Land der Europäischen Union wird in der Regel eine internationale Heiratsurkunde ausgestellt, die auch den formalen Erfordernissen der Bundesrepublik entspricht’ (Vgl. Stöcker-Zafari / Wegner 2004, S. 80). Für deutsche Staatsangehörige gelten die Ehevorschriften des betroffenen Landes. Genauso wie bei dem ausländischen Partner in Deutschland wird von dem deutschen Partner ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Am besten muss man sich bei Standesamt im Ausland erkundigen, welche Dokumente für eine Eheschließung verlangt werden. Innerhalb der europäischen Gemeinschaft brauchen Deutsche ihren gültigen Pass oder den Personalausweis und außerhalb der EU brauchen sie eine Geburtsurkunde, eine Meldebestätigung des deutschen Wohnsitzes und den Nachweis, nicht verheiratet zu sein. Bei Geschiedenen muss das Original der rechtskräftigen Scheidungsurkunde in die Amtssprache übersetzt und beglaubigt vorgelegt werden (Vgl. Wolf-Almanasreh 1991, S.82). C, Eheschließung bei Illegalität: In der Bundesrepublik Deutschland ist jedem Menschen durch die Ehescheidungsfreiheit garantiert, mit jedem Partner oder Partnerin seiner Wahl eine Ehe einzugehen, Voraussetzung ist die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Heirat. Durch staatliche Eingriffe darf dieses Recht nicht geschmälert werden. So könnte auch ein sich illegal in Deutschland aufhaltender Ausländer legal eine Ehe schließen (Vgl. Wolf-Almanasreh 1991, S.80). Gemäß § 76 Abs. 2 Ausländergesetz sind die Standesämter jedoch verpflichtet, einen illegalen Aufenthalt der Ausländerbehörde zu melden. Ohne gültige Aufenthaltserlaubnis und eine Meldebescheinigung ist eine Anmeldung beim Standesamt nicht möglich, somit kommt eine Heirat aus Illegalität nicht in Frage. Vielmehr besteht das Risiko, dass der illegale Aufenthalt den Ausländerbehörden durch die Standesämter gemeldet wird. Verhaftung und Abschiebung drohen als Folge. Nur mit Hilfe eines Anwaltes, der Erfahrungen in diesem Bereich hat, sollte der illegale Status aufgedeckt werden. Oft können die Eheschließungen nicht stattfinden, aber durch die Ausstellung einer Grenzüberschrittsbescheinigung ist eine Ausreise ohne Abschiebung möglich. Die Ausländerbehörde ist auch nicht zur Ausstellung einer Duldung für die Eheschließung verpflichtet. Meist wird sie nur erteilt, wenn eine Eheschließung unmittelbar bevorsteht, also alle Unterlagen vorliegen und die Eheschließung angemeldet ist. Sollte die Eheschließung gelingen, verhindert der illegale Status die Genehmigung einer Aufenthaltserlaubnis. Nun wird eine Ausreise und Wiedereinreise mit einem Visum zur Familienzusammenführung notwendig (Vgl. Stöcker-Zafari / Wegner 2004, S. 75f.).

Über den Autor

Hamid Maftahi wurde 1983 in Marokko geboren. Sein Studium der Sozialarbeit an der Hochschule Darmstadt schloss der Autor Anfang 2013 mit dem akademischen Grad Bachelor erfolgreich ab. Das Interesse an dem Thema der binationalen Familien beruht vor allem auf den eigenen Erfahrungen des Autors - vor allem die Heirat mit einer deutschen Frau - und entwickelte sich schließlich zur Thesis seiner Bachelorarbeit.

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