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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 06.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 128
Abb.: 23
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der technologische Fortschritt und die Verwaltungsmodernisierung führen zu einem laufenden Veränderungsdruck in öffentlichen Organisationen. IT-Projektmanagement hat in öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsunternehmen schon lange Fuß gefasst. Zunehmend vernetzte, behördenübergreifende IT-Anwendungen verursachen Dynamik und Komplexität. Ausgehend von einem modernen Bild der öffentlichen Verwaltung besteht das erkenntnisleitende Forschungsinteresse dieser Untersuchung darin, handlungsrelevante Ereignisse in Hinblick auf eine effiziente Abwicklung von IT-Projekten zu identifizieren, und Erkenntnisse über unterstützende bzw. behindernde Elemente aus der Umsetzung zu erlangen. Das Forschungsprojekt basiert auf einer Studie über die Einbettung von Dienstleistungsorganisationen öffentlichen Rechts in der Verwaltung, deren Organisationsmerkmale und Systemanforderungen sowie die Hervorhebung eines systemisch-evolutionären Projektmanagement-Konzeptes. Im empirischen Teil wurde das Fallbeispiel 'Arbeitsmarktservice Österreich' (AMS) mittels qualitativer Forschungsmethodik betrachtet und erforscht. Das Ergebnis liefert im Forschungsfeld Erkenntnisse über die Bedeutung von Effizienz zu den Schwerpunkten: -Projektverständnis in der Organisation. -Methodik und Abläufe. -Verständnis einer professionellen Zusammenarbeit.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.1.3, ‘good governance’ und politische Steuerung: Wabnegg erfuhr in einem seiner durchgeführten Interviews zur politischen Steuerung des Öffentlichen, dass es immer stärker um ‘good governance’ geht (vgl. Wabnegg, 2005, S. 98ff). ‘Der rein betriebswirtschaftliche Kurzschluss aufs Öffentliche tue der Sache nicht gut.’ (Wabnegg, 2005, S. 98). Er geht sogar noch darüber hinaus, und spricht von der politischen Steuerung als eine umfassende gesellschaftliche Aufgabe, die eine Einbeziehung und Aktivierung aller relevanten Umwelten nützt. Nach Wabnegg zeigt Helmut Willke dazu das Modell der Kontextsteuerung von Ver-handlungssystemen, und nimmt Bezug auf den gesellschaftlichen Problemdruck der Politik, das politische Strategien mit herkömmlichen Mitteln des Rechtes gerade die drängendsten und kostspieligsten Mitteln (z.B. die Arbeitslosigkeit) nicht einmal ‘annähernd’ in den Griff bekommen. Sofern Wilkes Einschätzung laut Wabnegg zutrifft, wäre die hierarchische Spitze der Gesellschaft zu räumen. Diese solle sich als Experte in diskursiv operierenden Verhandlungssystemen mit anderen Experten ein-reihen (vgl. Willke, 2001, S. 130-131 Zit. n. Wabnegg, 2005, S. 208). Zurückkehrend zum Begriff ‘governance’ kann festgehalten werden, dass er eine bestimmte Sichtweise auf die Wirklichkeit bietet. Im Online-Verwaltungslexikon steht dazu eine Möglichkeit einer Leitliniendefinition guten Regierens und Verwaltens (vgl. Krems, 2010). Noe sieht, dass der Begriff ‘governance’ für viele Anwendungsbereiche genutzt wird, und gliedert ihn nach Ebenen in local, regional, national, european, global und multi-level. ‘Governance’ ist auch in speziellen Funktionsbereichen der Gesellschaft (wie z.B. Wirtschaft, Wissenschaft, Massenmedien) geläufig. Somit kann ‘governance’ für alle Formen und Mechanismen der Koordination kollektiven Handelns, unter Einbe-ziehung gesellschaftlicher AkteurInnen, verstanden werden (vgl. Noe, 2010, S. 32). Schmidt-Assman schreibt über das Recht im ‘kooperativen Staat’ und über die Normalität kooperativen Handelns. Aufgrund seiner Praxisbeobachtungen zeigt sich für ihn, dass Kooperation zu den Funktionsbedingungen des staatlichen Regelns gehört (vgl. Schmidt-Assman, 2006, S. 175). ‘good governance’ als ein neues Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft? Dahinter steckt nach dem Online-Verwaltungslexikon ein neues Verständnis von Regierung und Verwaltung, das eine Gesamtsteuerung der gesellschaftlichen Entwicklung, unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft, versteht (vgl. Krems, 2010). Zivilgesellschaften sind u.a. Verbände der Sozialpartner, NGO´s, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die OECD als ‘DIE’ Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-wicklung, deren Mitgliedsstaaten ein ‘hohes Pro-Kopf-Einkommen’ erwirtschaften, sieht ‘governance’ als einen wesentlichen Baustein an, und schreibt zu ‘public gover-nance’: ‘In today's fast-moving world, governments need to rethink their role to meet the challenges posed by forces such as globalisation, decentralisation, new technologies, and the changing needs, expectations and influence of citizens. Good governance principles transform not only the relationship between governments, citizens and parliaments, but the effective functioning of government itself. These principles are: respect for the rule of law openness, transparency and accountability to democratic institutions fairness and equity in dealings with citizens, including mechanisms for consultation and participation efficient, effective services clear, transparent and applicable laws and regulations consistency and coherence in policy formation and high standards of ethical behaviour.’ (OECD, 2011). 2.1.4, Das Dienstleistungsunternehmen öffentlichen Rechts: Im Organisationsrecht wird zwischen juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Körperschaften/Anstalten/Fonds unterschieden (vgl. Adamovic et al., 2009, S. 32 ff). Dabei wird auch differenziert, ob eine eigene Rechtspersönlichkeit vorgesehen ist (z.B. Körperschaft). Im Zusammenhang mit der Ausgliederung und Privatisierung wird der Begriff staats-eigener Rechtsträger geführt, der für die selbstständige Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben steht (vgl. Adamovic et al., 2009, S. 53). Der Gesetzgeber verwendet für juristische Personen des öffentlichen Rechts mitunter auch andere Bezeichnungen. Betreffend AMS wird im §1 des Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) der Begriff ‘Dienstleistungsunternehmen öffentlichen Rechts’ verwendet. Wabnegg führt in seiner Forschungsarbeit dafür den Begriff des ‘eigenen Rechtsträgers besonderer Form’ ein, und nützt die Bezeichnung Dienstleistungsorganisation (vgl. Wabnegg, 2005, S. 83). Konkretisiert auf das AMS sieht das AMSG im §32 Abs.1 vor: ‘Das AMS hat seine Leistungen in Form von Dienstleistungen zu erbringen, deren Zweck die Vermittlung von Arbeitssuchenden auf offene Stellen, die Beschäftigungs-sicherung und die Existenzsicherung im Sinne des §29 ist.’ 2.2, Effektivität / Effizienz in der Verwaltung: Für das Untersuchungsobjekt Effizienz im IT-Projektmanagement des AMS ist der übergeordnete Kontext die Effizienz der österreichischen Verwaltung selbst. Daher widmet sich folgender Abschnitt dem übergeordneten Objekt. Es wird im Zuge dieser Überlegungen vorausgesetzt, dass die gewonnenen Erkenntnisse direkt auf das AMS, ein Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich des Staates mit eigenem Wirkungsraum wie z.B. dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG) oder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), anwendbar sind. Der Begriff Effizienz beinhaltet eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen. Auch ihn kann man als einen allgemeinen, mehrdeutigen Begriff mit nicht exakt festgelegtem Umfang verstehen, der viele Aspekte mit einbezieht. Anhand von Begriffsinterpretationen aus Ansprüchen an das System der öffentlichen Verwaltung wird die Bedeutung der Effizienz mehr und mehr konkretisiert. Dabei werden im ersten Schritt identifizierte Merkmale und Eigenschaften, die dem Begriff Effizienz zuordenbar sind, hervorgehoben und in Folge den klassischen Merkmalen des Projektmanagements gegenüber gestellt. Punktuell wird im Vorfeld im Zuge der Identifikation von Merkmalen der Effizienz eine mögliche, assoziierte Verbindung mit dem AMS beispielhaft gezeigt, da - wie schon von Übermasser in seiner Diplomarbeit im Jahr 2001 zum Thema Arbeitsmarktverwaltung und Arbeitsmarktservice beschrieben, die konkrete Gestaltung und Bewertung der Organisation bezüglich Effektivität und Effizienz, inklusive der systematischen Nutzung der neuen Informationstechnologien und EDV, in den Richtlinien der Organisation vorgesehen sind (vgl. Übermasser, 2001, S. 81). Als wesentliche Informationsquelle für den folgenden Abschnitt 2.2.1 ‘Organisations-merkmale und Systemanforderungen’ dient die Dissertation von Wabnegg zum Thema ‘Das Öffentliche verantworten’ (vgl. Wabnegg, 2005). Er führte zur Beobachtung themenzentrierte Interviews mit Exponenten (ManagerInnen, PolitikerInnen, BeraterInnen) von Organisationen des Politsystems, des Dienstleistungsbereiches und der sozialen Sicherheit durch, und wendete die Methode der Differenzanalyse an (vgl. Wabnegg, 2005, S. 31ff). Ergebnisse sind ‘storylines’ zu einzelnen Textpassagen, die er einzelnen Themenabschnitten zuordnete, wobei eine wesentliche Eigenschaft bei der Erhebung des Datenmaterials das Beobachten von BeobachterInnen war. Einige seiner Texte aus den Themenbereichen Organisationsformen, Steuerungsmodelle, ‘Prozesse und andere’ wurden zur Konkretisierung der Mehrdeutigkeit des Begriffes Effizienz, als Anspruch an das System der öffentlichen Verwaltung, herangezogen.

Über den Autor

Bernhard Rapf, geboren 1974, ist Projekt- und Portfoliomanager im 'Arbeitsmarktservice Österreich'. Er sammelte nach seinem Studium in Profit-Unternehmen sowie in der öffentlichen Verwaltung als Praktiker umfassende IT-Projekterfahrung. Ausgehend von seinem noch jungen, unbefangenen Verständnis der öffentlichen Verwaltung ergab sich die Chance, diese Fallstudie unter starkem Praxisbezug durchzuführen.

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