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  • Die DIN EN ISO 9001 und das Produkt Mensch: Über den Sinn und Unsinn der Qualitätsmanagementnorm in der Sozialen Arbeit

Pädagogik & Soziales


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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 12.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Sind Qualitätsmanagementsysteme nun Heilsbringer oder doch eher Instrumente der übermäßigen Bürokratisierung und Erhöhung des Arbeitsaufwandes der Arbeitnehmer? Für die Industrie kann die Antwort wohl unbesehen Heilsbringer lauten, denn sie sind ihre Kinder, geboren aus den Forderungen nach wiederholbarer Qualität und bezahlbarer Produkte. Doch wie sieht das in der Sozialen Arbeit aus? Was ist hier die wiederholbare Qualität des Produkts? Und wie wird das Produkt bezahlbarer, wo doch der Dienstleister mehr Zeit für ein QM-System aufwenden muss? In diesem Buch soll der Leser dazu bewegt werden, reflektiert über die Einführung und Umsetzung solcher Systeme nachzudenken. Denn Soziale Arbeit sollte im Gegensatz zur Industrie nicht sofort Geld sparen. Dieses Buch ist für jeden interessant der einen Überblick über QM-Systeme und ihre Entstehungsgeschichte erfahren will, insbesondere für diejenigen, die vorhaben, ein sinnvolles Sozialarbeiterisches QM-System einzuführen. Der Autor reflektiert kritisch das Neue Steuerungsmodell , das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt , der Ausschreibungspolitik auf dem Sozialmarkt und die verschiedenen QM-Systeme. Angeregt durch die aktuellen Entwicklungen auf dem Sozialmarkt, zeigt das vorliegende Buch den Nutzen und die Grenzen der Qualitätssicherung, am Beispiel der DIN EN ISO 9001:2008, in der Sozialen Arbeit, anhand der Jugendberufshilfe und speziell der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, auf. Dazu wird als Erstes beschrieben, welchen Sinn Soziale Arbeit hat bzw. wie sich Soziale Arbeit aus sozialpädagogischer Sicht begründen und hinterfragen lässt. Im zweiten Teil werden die DIN EN ISO 9001:2008 und die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme erläutert. Abschließend werden die aktuellen Erkenntnisse von Qualitätsforderungen in der Sozialen Arbeit, im Kontext der vorangegangen Teile dieses Buches, auf der Basis unterschiedlicher Perspektiven hinterfragt.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.2, Die Jugendberufshilfe: Der Nutzen und die Grenzen der DIN EN ISO 9001 in der Sozialen Arbeit sollen (ab Kapitel 3) an der Jugendberufshilfe aufgezeigt werden. Das Ziel der Jugendberufshilfe ist es, Jugendliche und junge Erwachsene in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies soll insbesondere Benachteiligte, die an der ersten und / oder zweiten Schwelle des Arbeitsmarktes scheitern, in ihrer beruflichen Biografie fördern. (vgl. Stuckstätte 2001, S. 20). Jugendberufshilfe ist als ein zeitlich befristetes Instrument zu sehen, welches kompensatorisch und qualifizierend wirken soll. Die Aufgabe der Hilfe übernehmen in der Regel Schulen, entweder allgemeinbildende oder berufsbildende. Zu den gängigsten Hilfen zählen hier das Berufseinstiegsjahr (BEJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Des Weiteren ist die Jugendberufshilfe auch Teil der Jugendsozialarbeit sowie umfassender Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zu den Berufsvorbereitenden Maßnahmen der BA gehört neben den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) und dem Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ) auch die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (vgl. Stuckstätte 2001, S. 20). Weitere Projekte und Maßnahmen der Jugendberufshilfe sind mit den allgemeinbildenden Schulen verknüpft, sie werden jedoch im vorliegenden Buch bewusst vernachlässigt. Ziel der Jugendberufshilfe ist zum einen die berufliche Integration. Diese hat ihrerseits sozial- sowie ordnungspolitische und volkswirtschaftliche Gründe. Jugendliche sollen durch eigene und qualifizierte Arbeit an der Gesellschaft teilhaben können und sich an materiellen, sozialen und / oder kulturellen Werten messen. Weiterhin sollen Jugendarbeitslosigkeit und dementsprechend auch Randgruppenexistenzen vermieden sowie neue Ausbildungs- und Arbeitskraftpotenziale erschlossen werden. Zum anderen sollen Jugendliche in der Jugendberufshilfe Leben lernen ohne Arbeit. Dies meint, dass zur Zielsetzung der Hilfe auch gehören muss, Jugendliche auf mögliche Phasen der Arbeitslosigkeit vorzubereiten (weiterführend Stuckstätte 2001, S. 20). Jugendarbeitslosigkeit kann nicht durch die Jugendberufshilfe ausgeschaltet werden, da andere Faktoren den Ausbildungs- und Beschäftigungsmarkt beeinflussen. Dementsprechend kann die Vorbereitung auf Zeiten der Arbeitslosigkeit die Jugendlichen stärken, so dass sie trotz alledem einen befriedigenden Lebensalltag für sich verwirklichen und zukünftig aus eigenem Antrieb in eine existenzsichernde Beschäftigung gelangen können (vgl. Stuckstätte 2001, S. 20). Das Zwei-Schwellen-Modell: Dieses Modell orientiert sich am bundesdeutschen Schul- und Berufsbildungssystem und meint den Übergang von der Schule in die Ausbildung und von der Ausbildung in den Beruf. Die Übergänge an der ersten und zweiten Schwelle sind herausfordernde Stationen für junge Erwachsene. Der Schulabschluss stellt eine Zugangsberechtigung für das Ausbildungssystem dar und der Ausbildungsabschluss die Berechtigung zur Teilhabe an der Arbeitswelt. Diese beiden Schwellen, die erste nach der Schule und die zweite nach der Ausbildung, beeinflussen die Erwerbskarriere extrem. Die erste Schwelle ist gekennzeichnet durch das Erreichen des Schulabschlusses, die Entscheidung für eine Ausbildung und den Ausbildungsbeginn. Das große Risiko ist hier die Ausbildungslosigkeit. Die zweite Schwelle ist geprägt von Ausbildungsabschluss, Stellensuche und Beginn der ersten Erwerbstätigkeit Das große Risiko ist die Arbeitslosigkeit (vgl. Weil 2009, S. 322f). 2.2.1, Jugendliche: Obgleich es von der Antike bis heute ganz verschiedene Klassifikationen und Lebensaltereinteilungen gibt, so geht es hier in diesem Buch um die Jugendlichen nach der aktuell gültigen Definition von Jugend. In der Gesellschaft und der Kultur unserer Tage gibt es ein so genanntes modernes Verständnis von Jugend, weil Lebensaltereinteilungen und Jugend kulturgebundene Begriffe sind. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts setzte sich eine für den Jugendbegriff maßgeblich durch Biologie und Entwicklungspsychologie begründbare Lebensphase durch (vgl. Ferchhoff 2007, S. 85f). Bald darauf standen bei dem Versuch, den Begriff Jugend für das 20. Jahrhundert fassen zu können, insbesondere die phasenspezifischen Übergänge im Mittelpunkt der Überlegungen. Heutzutage ist Jugend mit ihrer Ankunft im 21. Jahrhundert zu einer durchlässigen und fragilen Phase im Leben des Menschen geworden, die nicht allein durch die Geschlechtsreife, Körperwachstum und ähnliches eingegrenzt werden kann. Vielmehr gehen verschiedene Phasen ineinander über und vermischen sich. Es kann nicht immer klar abgegrenzt werden, wann der Mensch noch Kind oder Jugendlicher und schon Erwachsener ist. Dies wird insbesondere durch längere Schul- und Ausbildungszeiten sowie Zweit- und Drittausbildungen befördert, weil selbst diese Stationen im Leben nun nichts mehr über die Reife des Menschen aussagen können. So ist ein Mensch, der mit 22 Jahren Erstausbildung oder Studium beginnt, vielleicht kein Jugendlicher mehr, aber einer, der mit 16 Jahren eine duale Ausbildung beginnt, schon. Die Jugendphase an sich ist also ein mittlerweile eher schwammiger Begriff, der nicht auf alle Individuen unserer Gesellschaft gleichermaßen angewandt werden kann. Zumindest aus Sicht der Sozialwissenschaft ist der Begriff Jugendphase unabhängig von normativen, entwicklungsbezogenen und epochaltypischen Vorstellungen heute eher Teil der individuellen Lebensphilosophie und Lebensart (vgl. Ferchhoff 2007, S. 85ff). Dennoch gibt es in unserer Gesellschaft vielerorts Normen, die die Jugendphase für bestimmte Bereiche definieren. So ist bei der Deutschen Bahn ein Student mit Eintritt in das 26. Lebensjahr kein Jugendlicher mehr, er bekommt dementsprechend keinen Studentenrabatt mehr (vgl. David 2012). Im Jugendstrafrecht beginnt die strafrechtliche Verantwortung mit dem 14. Lebensjahr (vgl.§ 3 JGG). Zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr kann ein sogenannter Heranwachsender sowohl nach dem Jugendstrafrecht als auch nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden (vgl. §§ 105ff. JGG und §§ 20, 21 StGB). Nach dem Sozialgesetzbuch VIII ist ein Jugendlicher ein junger Mensch, der 14 Jahre alt, aber noch nicht 18 ist. Weiterhin unterteilt das Buch in Kinder von 0 bis 14 Jahre, Jugendliche, junge Volljährige von 18 bis 27 und junge Menschen unter 27 Jahre, die alle im Geltungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe liegen (vgl. §§ 6 u. 7 SGB VI-II). Zur Zielgruppe der Jugendberufshilfe gehören – wie der Name schon sagt – Jugendliche speziell im Alter von 14 bis 27. Die Benachteiligungen der jungen Menschen umfassen Lernbeeinträchtigungen, Sprach- und / oder Integrationsschwierigkeiten, soziale und Arbeitsmarktbenachteiligungen, um nur einige zu nennen (vgl. Stuckstätte 2001, S. 20f).

Über den Autor

Philipp J. Schweizer, B.A., wurde 1981 in Berlin Friedrichshain geboren. Nach seiner Ausbildung zum Tischler und seiner Arbeit als Zeitsoldat, schloss er das duale Studium der Sozialen Arbeit, mit dem Schwerpunkt Bildung und Beruf, im September 2012 erfolgreich ab. Normen und wiederholbare Qualität, sowie Effizienz und Effektivität sind für ihn als Tischler und auch als Soldat alles andere als Fremdwörter. Bereits während des Studiums sammelte der Autor umfangreiche praktische und auch theoretische Erfahrungen in der Jugendberufshilfe, sowie in der Arbeit mit QM-Systemen. Fasziniert von den Möglichkeiten der QM-Systeme und der teilweise doch recht eigenwilligen Umsetzung dieser, manifestierte sich bei ihm der Gedanke, dass man sich reflektiert mit der Umsetzung der Industrienormen in der Sozialen Arbeit auseinandersetzen müsste.

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