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Pädagogik & Soziales


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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 11.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 100
Abb.: 11
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Pränatale Diagnostik ist heutzutage ein in der Öffentlichkeit wenig, aber unter Fachleuten kontrovers diskutiertes Thema. Bereits 1996 besuchte ich ein Seminar mit dem Titel Moderne Medizin - dürfen wir, was wir können? im Rahmen meines Freiwilligen Sozialen Jahres und seither beschäftigt mich genau diese Frage. Da diese sehr eng mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und auch in Europa zusammenhängt, habe ich den Versuch unternommen, Informationen aus der Presse über das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates zu bekommen und scheiterte kläglich daran. Eine andere wichtige Frage, die ich mir stellte, war, wie Paare beraten werden, die ein Kind erwarten. In meinem Bekannten- und Verwandtenkreis hatte ich die Gelegenheit, mit einigen werdenden Eltern über ihre Wünsche und Befürchtungen zu sprechen, die sie während der Schwangerschaft hatten. Oft habe ich den Satz gehört Hauptsache, es ist gesund! Aber was, wenn nicht? Diese Paare hätten gerne ein wenig mehr Beratung in Anspruch genommen, aber wussten nicht so recht, wohin sie sich wenden konnten. Es wurde in den Gesprächen sehr deutlich, dass viele Fragen in dem Augenblick auftauchten, in dem die Gewissheit da war: Wir bekommen ein Baby! . Das waren Fragen, welche die finanzielle Situation der Familie, die berufliche Perspektive, den Familienstand, Paarkonflikte und noch vieles mehr betrafen. Es konnte aber häufig nicht im Einzelnen geklärt werden, welche Institution/Disziplin für die jeweilige Beratung zuständig ist und auf welchem gesellschaftlichen, politischen und soziologischen Hintergrund die Beratung stattfindet. In dieser Studie werde ich die Pränatale Diagnostik unter den verschiedenen angesprochenen Gesichtspunkten in ihrem Kontext erörtern. Dazu werden einige Begriffsbestimmungen, rechtliche Grundlagen, die Abgrenzung der Pränatalen Diagnostik zur Präimplantationsdiagnostik, die aktuelle politische Debatte auf Europaebene, den Schwangerschaftsabbruch und die perspektivische Beratung aus Sicht der Disziplinen erläutert. Im Verlauf wird zudem deutlich, an welcher Stelle ich die Positionierung der Sozialen Arbeit, im Beratungsprozess der Schwangerschaft sehe.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.2, Grundsätzliche Kritik an dem Menschenrechtsübereinkommen: Obwohl das Übereinkommen bereits seit dem 04.04.1997 zur Zeichnung durch die Mitgliedstaaten vorliegt, haben sich zahlreiche große Staaten wie z.B. Großbritannien und Russland noch nicht zu einem Beitritt entschlossen. Auch Deutschland gehört bisher nicht zu den Unterzeichnerstaaten. Im Deutschen Bundestag gab es bis jetzt sowohl Anträge für als auch gegen einen Beitritt. Ebenso gab es in den Anhörungen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sowohl Stimmen für als auch gegen das Übereinkommen und einem möglichen deutschen Beitritt. Des Weiteren haben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zwei Rechtsgutachten über die Vereinbarkeit des Menschenrechtsübereinkommens mit dem Grundgesetz angefertigt. Diese kommen zu dem Ergebnis, dass einzelne Bestimmungen des Übereinkommens mit dem Grundgesetz unvereinbar sind oder zumindest hinter dem Schutzniveau der Grundrechte zurückblieben. Kritiker wenden gegen das Übereinkommen vor allem ein, dass die darin enthaltenen Schutzstandards zu niedrig und im Übrigen viele Rechtsbegriffe des Übereinkommens zu unbestimmt seien, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. Insbesondere seien zentrale Begriffe, wie z.B. Mensch oder Person nicht definiert. Deshalb sei nicht sicher, ob auch das ungeborene Leben unter dem Schutz des Übereinkommens falle. Kritiker vermuten, dass der Vertragstext gezielt zwischen Mensch und Person unterscheidet. Damit stehe das Übereinkommen in einer angelsächsischen Tradition der Bioethik, die z.B. Embryonen und geistig Behinderten das Recht auf Leben abspreche. Insgesamt sei das Übereinkommen Ausdruck einer behindertenfeindlichen Gesinnung, die von einer Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben ausgehe. Kritiker sehen in den Bestimmungen des Übereinkommens Parallelen zu den Thesen des umstrittenen australischen Philosophen Peter Singer, der für eine völlige Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs eintritt. Darüber hinaus räume das Übereinkommen den Interessen von Wirtschaft und Forschung implizit den Vorrang vor dem Schutz der Menschenwürde ein. Deshalb verstoße es gegen die Grundrechte und sei insbesondere mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar. Allerdings steht in der EMRK mit Stand vom 19.November 1996 gleich in Artikel 2 (Vorrang des Menschen): ‘Die Interessen und das Wohlergehen des Menschen haben Vorrang vor dem alleinigen Interesse von Gesellschaft oder Wissenschaft.’ Menschenwürdegarantie ist im Grundgesetz Art. 1 niedergelegt: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) (...) Hieran ändere auch die Tatsache nichts, dass das Übereinkommen nur Mindestschutzstandards enthalte und einzelstaatliche Regelungen mit höherem Schutzniveau unberührt blieben. Es sei nämlich zu befürchten, dass von dem im Vergleich zum deutschen Recht niedrigen Schutzniveaus des Menschenrechtsübereinkommens eine negative Signalwirkung ausgehe und die strengeren deutschen Regelungen bei einem Beitritt Deutschlands nicht mehr aufrecht zu halten seien.

Über den Autor

Bettina Schoeps wurde 1976 in Goslar geboren. Nach ihrem Sozialpädagogischen Abitur machte die Autorin ein Freiwilliges Soziales Jahr in einer Einrichtung für behinderte Menschen und schloss eine kaufmännische Ausbildung erfolgreich ab. Ihr Studium der Sozialpädagogik an der Dualen Hochschule in Villingen-Schwenningen mit der Fachrichtung Familie, Jugend und Soziales schloss die Autorin im Jahr 2003 mit dem akademischen Grad des Diploms sowie mit dem Bachelor of Arts with Second Class Honours erfolgreich ab. Ihr Interesse an ethischen Themen der modernen Medizin wurde bereits während des freiwilligen sozialen Jahres geweckt und motivierte sie, sich dem Thema der vorliegenden Studie zu widmen.

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