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  • Veränderungsprozesse in der Hochschullandschaft im Kontext der Verwaltungs-Masterstudiengänge: Diskrepanzen und Konzeptideen für den nachhaltigen Qualifizierungserfolg im öffentlichen Sektor

Pädagogik & Soziales


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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 01.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 228
Abb.: 41
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die vorliegende Studie will Veränderungsprozesse in der Hochschullandschaft aufzeigen. Hierbei steht das Spannungsfeld zwischen freien Verwaltungs-Masterstudiengängen und behördeninternen Verwaltungs-Masterstudienkonzepten im Fokus. In Kapitel 2 wird die historische Entwicklung des Bologna-Prozesses vorgestellt. Kapitel 3 erläutert das gestufte Studiensystem von Bachelor- und Masterstudium. In Kapitel 4 werden die Masterstudiengänge nach Themenbereichen klassifiziert. Kapitel 5 beleuchtet das Ausmaß des Spannungsfeldes zwischen freien und behördeninternen Verwaltungs-Masterstudienkonzepten. Die gewonnenen Erkenntnisse münden in die Erstellung gangbarer Lösungswege für den öffentlichen Sektor. Welche realistischen Möglichkeiten zur Steigerung der Akzeptanz freier Verwaltungs-Masterstudiengänge bestehen? Kann das Spannungsfeld zum Wohle der Verwaltungs-Masterabsolventen und des öffentlichen Sektors abgebaut werden?

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.2, Auswirkungen des Bologna-Prozesses auf die deutsche Hochschullandschaft: Beim Bund und den Ländern bestand Einvernehmen über die Zielsetzungen der Bologna-Erklärung. Der anschließende Bologna-Prozess wurde vollinhaltlich mitgetragen und leitete einen tiefgreifenden Reformprozess in der Hochschullandschaft ein. Zuerst wurde das zweistufige Graduierungssystem von Bachelor- und Masterabschlüssen mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes als Experimentierklausel neben den herkömmlichen Studienabschlüssen eingeführt. Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 wurde der Bachelorabschluss in Deutschland als Regelabschluss eines Hochschulstudiums definiert. Er hat gegenüber dem Magisterabschluss und dem Diplomabschluss ein eigenständiges berufsqualifizierendes Profil. Ein Bachelorstudium hat eine Wertigkeit von 180 ECTS-Punkten. Im Anschluss an ein Bachelorstudium besteht die Möglichkeit, mit der Absolvierung eines Masterstudiums einen zusätzlichen berufsqualifizierenden Abschluss zu erwerben. Dabei kann ein Masterstudiengang entweder konsekutiv, d. h. auf dem vorherigen Bachelorabschluss inhaltlich aufbauend, oder als nicht-konsekutiver interdisziplinärer Studiengang studiert werden. Darüber hinaus kann nach einem Bachelorabschluss und mindestens einem Jahr qualifizierter berufspraktischer Erfahrung ein weiterbildender Masterstudiengang aufgenommen werden. Unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums werden für den Masterabschluss 300 ECTS-Punkte benötigt. Eine strukturelle Vermischung zwischen den Bachelor- und Masterstudiengängen einerseits und den Diplom- und Magisterstudiengängen andererseits ist aufgrund des Hochschulrechts der Länder ausgeschlossen. Jedoch ist die gegenseitige Nutzung von Teilbereichen sich überschneidender Studienangebote beider Graduierungssysteme zulässig. Durch die Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen werden die unterschiedlichen Bildungsziele der Hochschularten nicht infrage gestellt. Hochschulen können auch dann Bachelorstudiengänge einrichten, wenn sie keine entsprechenden aufbauenden Masterstudiengänge anbieten. Im Umkehrschluss können Hochschulen auch Masterstudiengänge einrichten und keine entsprechenden Bachelorstudiengänge vorhalten. Infolge der Einführung des Graduierungssystems dürfen die herkömmlichen Diplom- und Magisterabschlüsse nicht abgewertet werden. Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen. Masterabschlüsse verleihen wiederum dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. In den Bereichen der staatlich geregelten Bachelor- und Masterstudiengänge, insbesondere Medizin und Rechtswissenschaften, bleiben besondere Regelungen vorbehalten. Obwohl sich die KMK auf die Einführung der zweistufigen Studienstruktur mit Einführung des Bachelorabschlusses als Regelabschluss eines Hochschulstudiums in Deutschland geeinigt hat und einige vormals in den Ressortbereich der IMK gehörigen internen Verwaltungsfachhochschulen in den Ressortbereich der KMK gewechselt sind, entziehen sich gegenwärtig einige interne Fachhochschulen dem Bologna-Prozess und gehen eigene Wege. Als Bsp. ist hier zum einen die Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg als nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zu nennen. Hier erhalten Absolventen nach einem dreijährigen Studium den akademischen Abschluss zum Dipl.-Finanzwirt (FH). Zum anderen ist die Steuerakademie Niedersachsen anzuführen, bei der die Absolventen den Abschluss Dipl.-Finanzwirt (Steuerakademie) erhalten. Inwiefern sich der nichtakademische Abschluss im Ranking gegen die Studienanbieter der anderen Bundesländer mit akademisierten Studienabschlüssen durchsetzen wird, bleibt offen. Gleichwohl werden es Absolventen außerhalb des öffentlichen Dienstes schwer haben, innerhalb ihrer Verwendungsbreite im Finanz- und Steuerberatungssektor adäquate akademische Stellen zu bekommen. Es ist davon auszugehen, dass von Dienstherrenseite keineswegs beabsichtigt ist, intern ausgebildete Nachwuchskräfte an die Privatwirtschaft abzugeben. Gleichwohl schränkt diese auf den öffentlichen Sektor bezogene Studienfixierung im ‘War of Talents’ die Studieninteressierten ein. Die heutigen Erwerbsbiografien funktionieren nicht mehr nur nach dem Entweder-oder-Prinzip, sondern es findet ein reger Austausch bzw. Wechsel vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft und in entgegengesetzter bzw. wiederkehrender Richtung statt. Die zweistufige Studienstruktur von Bachelor- und Masterstudium hat eine Diskussion um die Masterkapazitäten an den Hochschulen ausgelöst, wobei die Frage im Raum steht, ob für interessierte Studierende ausreichend Masterstudienplätze zur Verfügung stehen. Die Autorengruppe des Bildungsberichts 2012 geht davon aus, dass bei weiter ansteigenden Bachelorstudierendenzahlen die Kapazitätsgrenzen der Masterstudienplätze in absehbarer Zeit ausgereizt sein werden, sofern die Kapazitäten nicht kontinuierlich anwachsen. Gleichwohl führt die KMK hierzu aus, dass es derzeit weder zielführend noch empirisch belegbar ist, von einem Mangel an Masterstudienplätzen auszugehen oder diesen zu prophezeien. Die Diskussion um Masterkapazitäten tangiert die vorliegende Master-Thesis nur mittelbar, da diese insbesondere weiterbildende Masterstudiengänge fokussiert, die wiederum nicht Gegenstand der Diskussion sind. Darüber hinaus sind Business Schools, Verwaltungsfachhochschulen sowie kirchliche und private Hochschulen von der öffentlichen Debatte weitgehend ausgegrenzt. Die Thematik von Zulassungsbeschränkungen für Masterstudiengänge für den öffentlichen Sektor wird im Abschnitt 4 gesondert aufgegriffen. Mit Blick auf die Thematik der Master-Thesis rücken die Fragestellungen der Nachhaltigkeit von Verwaltungsstudiengängen und der Staats- und Verwaltungsethik in den Vordergrund. Darüber hinaus darf bei der Bestandsaufnahme der Auswirkungen des Bologna-Prozesses auf die deutsche Hochschullandschaft nicht unerwähnt bleiben, dass Studierende in der zweistufigen Studienstruktur stärker als zuvor unter Druck gesetzt werden. Zum einen haben Studierende ein vordefiniertes verschultes Leistungspensum in kürzerer Studienzeit zu erfüllen und zum anderen ist die überwiegende Anzahl der Studierenden nebenher erwerbstätig, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Darüber hinaus wird zeitgleich mit der Einführung der zweistufigen Studienstruktur die Mehrzahl der Hochschulen selbst neu strukturiert. Gegenwärtig ist ein deutlich wahrnehmbarer Reformdruck spürbar. Die zahlreichen Parallelreformen überfordern z. T. die Reformbewältigungskapazitäten der Hochschulen. Die Veränderungsprozesse betreffen sowohl die Binnenstrukturen als auch die Außenbeziehungen der Hochschulen. In der staatlichen Hochschulsteuerung und Hochschulfinanzierung besteht derzeit Uneinigkeit darüber, welche ablauf- und aufbauorganisatorischen Neustrukturierungen und Budgetverantwortlichkeiten erforderlich sind, um den gesteigerten Anforderungen im nationalen wie internationalen Hochschulwettbewerb zu begegnen.

Über den Autor

Holger Junghans, M.A. (Jahrgang 1979). Die Autorenhonorare fließen direkt an die SOS Kinderdörfer e.V.

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